Folgendes Problem:
Ich habe von der web.de AG eine Abmahnung bekommen, weil
ich meinen Webspace-Service privat-web.de nenne.
Mein Logo ist zweifarbig. Aus optischen Gründen habe ich die Bezeichnung "privat" mit gelber Farbe und web.de mit blauer Farbe unterlegt. Der Bindestrich dazwischen ist zweifarbig.
Nun wird mir vorgeworfen, daß durch die farbige Gestaltung des Logos "web.de" in den Vordergrund gestellt wird.
Da lt. Anwalt die Web.de AG "web.de" nicht nur als Firmenbezeichnung führt, sondern auch Ihre Dienstleistungen mit "web.de" kennzeichnet (z.B. "web.de freemail"), ist für die Web.de AG die Bezeichnung "web.de" Name und geschäftliche Bezeichnung, wodurch Ihr durch das Markengesetz ein ausschließliches Recht zum Gebrauch gewährt wird.
Kennt jemand einen ähnlichen Fall ?
MFG
Mario Allers
Verletzung vom Namensrecht ???
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hallo Herr Allers,
nach dem wie Sie Ihre Domain
und auch Ihre Firma beschreiben scheint hier tätsächlich keine Verwässerungs- oder gar Verwechselungsgefahr vorzuliegen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, daß web.de aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht markenrechtlich zu schützen wäre. Auch namensrechtlich dürfte der Schutz sehr problematisch sein. Nicht umsonst hat web.de dieses hübsche Logo entworfen, das zweifelsohne markenrechtlich als Bildmarke eingetragen und geschützt ist.
Aufgrund der Auskünfte von Ihnen in der Forumsfrage kann natürlich eine abschließende Klärung nicht erfolgen. Hierfür müßten Sie schon einen Anwalt beauftragen, der sich auf dem Rechtsgebiet auskennt.
Grüße
Olaf Matlach
Rechtsanwalt und Partner von 123recht.net
Kontakt: matlach@ksm-anwaelte.de
http://www.ksm-anwaelte.de
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