Hallo,
ich hatte bei EBay ein Boxensystem erwerben lassen, dieses wurde auch geliefert war aber defekt. Nach telefonischer Auskunft des Händlers sollte ich das paket einfach zurückschicken, das steht auch so in den AGBs. Das habe ich mittels Hermes auch getan. Nun (2 Wochen später) behauptet der Händler aber das Paket sei nie angekommen? Er verweist auf eine RMA Nummer, auf die aber weder bei seiner "Hotline" noch in den AGBs hingewiesen wird. Lt. Hermes Sendungsverfolgung wurde das Paket zugestellt.
Wie kann ich in diesem Fall verfahren? Welche Möglichkeiten habe ich? Wer haftet wie?
Danke schonmal.
Gerd
Verlust eines Paketes bei Rücksendung
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Nutze die Paketverfolgung von Hermes und biete im Zweifelsfall Nachforschung an. Hermes haftet lt. AGB.
-----------------
"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"
Hermes hat geantwortet dass das Paket bei einem Nachbarn (Name angegeben) zugestellt wurde. Sie bieten einen Abliefernachweis für 10 Euro an. Der eigentliche Empfänger gibt aber an nichts erhalten zu haben?!?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Als Gewerblicher haftet der Händler auch bei der Rücksendung der Ware. Du mußt aber natürlich nachweisen, daß du die Ware verschickt hast. Das kannst du mit dem Einlieferbeleg von Hermes. Somit bist du auf der sicheren Seite.
Wenn sich der Händler aber querstellt, wird nur der Rechtsweg weiter helfen. Und der führt meistens über einen Anwalt.
Mach den Schaden gegenüber Hermes geltend.
Die sind schuld, wenn sie das Packerl ohne Vollmacht einem Nachbarn geben.
Das kann nicht dein Bier sein.
Das Packerl ist nicht da angekommen, wohin du es geschickt hast.
Nimm Hermes in Regress und gut ist.
*****
Als Gewerblicher haftet der Händler auch bei der Rücksendung der Ware
*****
Wenn die Ware aber nicht ankommt haftet doch das Versandunternehmen, oder (die Zustellung beim Nachbarn sei mal dahingestellt)???
Muss da nicht der Versender, also in dem Fall der Käufer sich mit dem Versandunternehmen auseinandersetzen? Mit dem Empfänger der Sendung werden die ja sicher schon gar nicht reden, und wenn eine Gutschrift erfolgen sollte bekommt di ja auch der Versender und nicht der Empfänger....
Vertragspartner von Hermes ist der Versender.
Außer er hat einen Rücksendeschein bezahlt vom Händler (Empfänger) bekommen.
Ich selber arbeite sehr gerne mit dem Instrument der Abholung. Erspart mir eine Menge Ärger.
*Vertragspartner von Hermes ist der Versender.*
Korrekt! Aändert aber nichts an der tatsache, daß der Händler auch für die Rücksendung haftet.
Im vorligenden Fall ist dies eh zwangrangig, da das Paket korrekt abgeliefert wurde. So weit ich informiert bin, ist die Auslieferung an Nachbarn bei allen Versendern in den AGB verankert. Der Händler könnte jetzt Ansprüche gegenüber dem Nachbarn geltend machen.
@normi
****
Im vorligenden Fall ist dies eh zwangrangig
****
Da hast du sicher recht, aber wenn es nicht zugestellt wurde und einfach weg ist?
Ich zahle doch dem Kunden nicht einfach den Betrag zurück wenn er mir mittels Versandschein die Absendung nachweist. Wenn es wirklich weg ist würde dies ja bedeuten dann ich als Empfänger für den verlust hafte, für welchen eigentlich das Versandunternehmen einstehen muss. Und ich kann mich nicht mal an Hermes wenden da ich ja gar nicht deren Vertragspartner bin. Also muss der Kunde sich doch erst mal dort hin wenden - oder habe ich da einen Denkfehler? (wie gesagt, die Zustellung beim Nachbarn mag da was anderes sein, da hat man als VK wenigstens jemand an den man sich wenden kann)
@sven
§357 BGB
(2)
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__357.html">http://bundesrecht.juris.de/bgb/__357.html</a>
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer.
Was fü den Widerruf gilt, dann für eine Reklamation erst recht. Schließlich hat ja der Händler hier eine Holschuld. Das kann nicht auf dem Rücken des Käufers ausgetragen werden.
Wie dies in der Praxis gehanhabt wird, kann ich dir nicht genau beantworten. Wahrscheinlch wird der K seine Ansprüche gegenüber dem Versanunternehmen an der Händler abtreten müssen.
Der gleiche Fall liegt ja auch vor, wenn die Ware schon beim Hinversand verloren geht. Der Händler muß dem Käufer unverzüglich neue Ware zukommen lassen, unabhängig von der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Versandunternehmen. Die Gefahr beim Versanunternehmen auf Granit zu beißen und auf seinen Unkosten sitzen zu bleiben, liegt also immer beim Händler.
Der Händler
"www.schwarzlicht.de" - die X-Side Gbr
verweigert nun aber konsequent den Kontakt. Mehrere Mail blieben erfolglos, und auch Telefonanrufe werden nicht entgegengenommen. (Werd Montag mal versuchen meine Nummer zu unterdrücken)
Bleibt wohl nur noch der Weg zum Anwalt.
Oder ist doch Hermes dafür zuständig?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten