Liebe Forenmitglieder,
ich habe eine Frage, aber keinerlei Ahnung, wie genau man damit umgehen sollte - bzw. welchen Straftatbestand es erfüllt usw.
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen...?
Der Inhaber einer Internetseite A veröffentlicht eine E-Mail
von Absender B - mit kompletten Kontaktdetails, obwohl ausdrücklich in der E-Mail von B steht, dass B der Veröffentlichung ausdrücklich und vorsorglich nicht zustimmt.
Nun hat B eine Frist zum Entfernen gesetzt (3 Werktage).
Aber was sollte B danach machen?
Für B wäre es sicher interessant zu wissen, welches "Themengebiet" dies ist, um z.B. klären zu können, ob eine Rechtschutzversicherung greift.
Danke im Vorab!
Gruß,
Keks
Veröffentlichen von privaten Daten -was tun?
14. Juni 2009
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juni 2009 | 11:29
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 2x hilfreich)
Veröffentlichen von privaten Daten -was tun?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 14. Juni 2009 | 19:12
Von
Status: Praktikant (939 Beiträge, 269x hilfreich)
> welches "Themengebiet" dies ist
BDSG einerseits und allgemeines Persönlichkeitsrecht andererseits.
Gegen das Veröffentlichen der Mail selbst kann wohl nicht vorgegangen werden; bzgl. der persönlichen Daten dürfte BDSG auch nichts hergeben, sodaß man mit dem allg. Pers.recht argumentieren müßte.
Und jetzt?
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