Veröffentlichen von privaten Daten -was tun?

14. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
keksausmainz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Veröffentlichen von privaten Daten -was tun?

Liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Frage, aber keinerlei Ahnung, wie genau man damit umgehen sollte - bzw. welchen Straftatbestand es erfüllt usw.

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen...?


Der Inhaber einer Internetseite A veröffentlicht eine E-Mail von Absender B - mit kompletten Kontaktdetails, obwohl ausdrücklich in der E-Mail von B steht, dass B der Veröffentlichung ausdrücklich und vorsorglich nicht zustimmt.

Nun hat B eine Frist zum Entfernen gesetzt (3 Werktage).

Aber was sollte B danach machen?

Für B wäre es sicher interessant zu wissen, welches "Themengebiet" dies ist, um z.B. klären zu können, ob eine Rechtschutzversicherung greift.


Danke im Vorab!


Gruß,
Keks

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> welches "Themengebiet" dies ist

BDSG einerseits und allgemeines Persönlichkeitsrecht andererseits.

Gegen das Veröffentlichen der Mail selbst kann wohl nicht vorgegangen werden; bzgl. der persönlichen Daten dürfte BDSG auch nichts hergeben, sodaß man mit dem allg. Pers.recht argumentieren müßte.

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