Veröffentlichung von IP-Adressen und Realnamen

25. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
claudiad.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Veröffentlichung von IP-Adressen und Realnamen

Hallo,

weiß hier jemand, ob ein Forenbetreiber zu belangen ist, der in seinem Forum die angebliche IP-Adresse eines Ex-Users in Verbindung mit seinen kompletten Realdaten veröffentlicht ?

Sachlage ist folgende:
ein ehemaliger, gebannter User eines offenen Forums liest (nach einem Bann durch die Forenleitung aufgrund persönlicher Differenzen mit dem Admin) hin und wieder über einen Dienst-PC noch in diesem Forum. Nun hat der Betreiber dieses Forums beim letzten Zutritt zu dem Forum dessen angebliche IP und einen Namen samt Realdaten (Name und Adresse des Users)offen im Forum veröffentlicht und die Überlassung weiterer Daten angeboten.

Wie kann man gegen diesen Vorfall vorgehen, ohne daß der betroffene User seine Privatadresse offenlegen muß (der genannte Zugang fand über einen Behörden-Server statt). Der Betroffene hat berechtigte Bedenken, bei Bekanntwerden seiner Privatdaten durch eine Anzeige bei der Polizei, von den Forenanhängern belästigt zu werden. Diese Befürchtung ist begründet.


Gruß,
claudia

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
claudiad.
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht also nicht, ohne daß früher oder später die Realdaten dem Forenbetreiber bekannt gegeben werden ?
Das Problem dabei ist nämlich, daß es sich um ein ehemals "normales" Forum handelt, das im Laufe der Zeit schleichend von "Nationalisten" (wie sie sich selbst gern bezeichnen) übernommen wurde. Der betroffene User hat nun verständlicherweise Angst, daß seine Realdaten diesem Leuten bekannt werden.

Kommen die mal wieder damit durch ? Es gab in diesem Forum schon einmal einen anderen Vorfall, in dessen Verlauf die Datenschutzbehörde tätig wurde, aber aufgrund der Weigerung des betroffenen Users, seine Realdaten preiszugeben, untätig bleiben mußte.

Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich :kotz: möchte. Ist man diesem Geschmeiß denn wirklich hilflos ausgeliefert ?
Entschuldigung für die Fäkalsprache, aber es nervt langsam, was man sich von solchen Rechtsradikalen inzwischen gefallen lassen muß.

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#3
 Von 
Nick64
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 25x hilfreich)

Die Veröffentlichung des Klarnamens verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht:

Infos:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=23845


http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=102374&highlight=

(Links können mit linker Maustaste markiert und mit der rechten in die Adresszeile des Browsers kopiert werden.)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Frag sch nur was man jetzt machen kann ohne Angst haben zu müssen!?

Ruf doch mal bei der Landesdatenschutzbehörde an. Vielleicht nehmen die sich unter Aufsichtsaspekten der Sache an. Dabei können die angeben aus übergeordnetem Interesse zu handeln und nicht auf Antrag einer Person. Vielleicht lässt sich so was vereinbaren?

-----------------
"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

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