Versand nach Widerruf & konkrete Widerrufskosten?

28. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
HTHY
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)
Versand nach Widerruf & konkrete Widerrufskosten?

Moin zusammen,

folgender Sachverhalt:

- Ware wurde online bzw. per Fernabsatz erworben und bezahlt am 12.10.
- Verbrauchergeschäft liegt vor
- es bestehen keine Einschränkungen des Widerrufsrechts.
- der Verbraucher widerruft den Vertrag wirksam per Mail am 20.10.
- am 21.10. um 7Uhr antwortet der Verkäufer dem Verbraucher auf seine Widerrufserklärung und weist darauf hin, dass die Ware aufgrund einer "Sonderbestellung" nicht zurückgenommen werden kann, da der Verkäufer diese vom Hersteller geordert hat. (es handelt sich jedoch um vorgefertigte Waren, die nicht an besondere Wünsche des Verbrauchers angepasst sind).
- am selben Tag (21.10.) um 9Uhr erhält der Verbraucher die Information, dass der Versanddienstleister mit der Abholung der Ware beauftragt worden ist. Dem Versanddienstleister wird das Paket um 12Uhr zur Auslieferung übergeben.
- Der Verbraucher verweigert die Annahme und der Warenversand geht Retour.
- Der Verkäufer bestätigt dem Verbraucher per Mail eine Rückerstattung der geleisteten Zahlung abzüglich der folgenden Kosten:
I. Retourengebühr
II. Versandkosten für Rücksendung an Hersteller

Folgende Gedanken habe ich dazu:
1. m.E. ist der Verbraucher im vorliegenden Fall nicht verpflichtet für die unter I. und II. genannten Kosten aufzukommen, da der Widerruf noch vor dem Versand erfolgte. Es liegt im Zeitpunkt des Versand kein vom Verkäufer zu erfüllender Kaufvertrag mehr vor. Der Verkäufer hätte den Versand aufhalten müssen. Der Verbraucher hat Anspruch auf Erstattung seiner sämtlichen an den Verkäufer geleisteten Zahlungen.

2. Die Widerrufsbelehrung ist unwirksam, da dem Verbraucher zu keinem Zeitpunkt die Information gegeben wurde welche konkreten oder zumindest überschlägigen Kosten der Widerruf auslöst. In den AGBs ist der Verbraucher verpflichtet die Ware zum vereinbarten Liefertermin abzunehmen und dem Verkäufer im Fall der Nicht-Abnahme den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Auf die AGBs kann sich der Verkäufer m.E. nicht stützen, da diese im Zeitpunkt des Widerruf unwirksam geworden sind.

Ich bitte um eure Einschätzung. Danke!


Auszüge aus der Widerrufsbelehrung:

Zitat:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von
Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder
ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte
Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (...) mittels einer eindeutigen
Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-
Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige
Erklärung auch auf unserer Webseite www.mustermann.de/muster-
widerrufsformular elektronisch ausfüllen und übermitteln.
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich
(z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen
Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie
eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder
zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass
Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere
Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses
Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die
Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von
vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur
aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht
notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung


-- Editiert von User am 28. Oktober 2024 20:23




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130263 Beiträge, 41508x hilfreich)

Zitat (von HTHY):
weist darauf hin, dass die Ware aufgrund einer "Sonderbestellung" nicht zurückgenommen werden kann, da der Verkäufer diese vom Hersteller geordert hat.

Da der Gesetzgeber eine solche Regelung aber nicht vorgesehen hat, wird er damit vor Gericht wohl nicht durchkommen.



Zitat (von HTHY):
In den AGBs ist der Verbraucher verpflichtet die Ware zum vereinbarten Liefertermin abzunehmen und dem Verkäufer im Fall der Nicht-Abnahme den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Dies Klausel dürfte je nach Wortlaut schlicht nichtig sein, da sie den Verbraucher bei der Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechtes einschränken könnte.



Zitat (von HTHY):
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Wurde das auch nochmals in den AGB erwähnt.



Zitat (von HTHY):
I. Retourengebühr
II. Versandkosten für Rücksendung an Hersteller

Aktuell sehe ich da keine Grundlage für.

Wie konkret wurde gezahlt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HTHY
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da der Gesetzgeber eine solche Regelung aber nicht vorgesehen hat, wird er damit vor Gericht wohl nicht durchkommen.
Das sehe ich auch so. Ich glaube das weiß der Verkäufer auch, weshalb er die Rückzahlung wenigstens angekündigt hat (wenn auch nicht vollständig)


Zitat (von Harry van Sell):
Wurde das auch nochmals in den AGB erwähnt.
Nein. (siehe Auszug aus ABGs unten)


Zitat (von Harry van Sell):
Wie konkret wurde gezahlt?
gezahlt wurde per Überweisung vorab. Warum?


Auszug aus AGBs:
Zitat:
Widerrufsrecht für Verbraucher / Ausnahmeregelungen
1. Sofern der Kaufvertrag ein Verbrauchergeschäft darstellt, kann der Käufer den Vertrag
widerrufen. Näheres dazu regelt die Widerrufsbelehrung, die dem Käufer vor- und
nachvertraglich zur Verfügung gestellt wird.
Ein Verbrauchergeschäft liegt vor, wenn der Vertrag überwiegend weder der gewerblichen
noch der selbstständigen Tätigkeit des Käufers zugerechnet werden kann.
2. Der Verkäufer kann im Falle des wirksamen Widerrufs die Rückerstattung des
Kaufpreises verweigern, solange er die Ware nicht erhalten oder der Käufer die Rücksendung
der Ware nicht nachgewiesen hat.
3. Ein Widerrufsrecht für den Verbraucher besteht nicht, sofern die Ware nach
Kundenspezifikation angefertigt wurde oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Kunden zugeschnitten worden ist.

Pflichten des Kunden
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Liefertermin anzunehmen. Stellt
er die Annahme nicht sicher und holt er die Ware auch nach schriftlicher Aufforderung des
Verkäufers unter Fristsetzung bei DHL nicht ab, hat er dem Verkäufer den dadurch
entstehenden Schaden zu ersetzen.
Der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung der Ware bleibt von der Nichtannahme der Ware
unberührt.
5. Der Kunde ist weitergehend verpflichtet, die Ware nur gemäß den Hersteller-
bestimmungen in Gebrauch zu nehmen.
6. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Änderungen des Namens, der Anschrift, der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer oder der
Bankverbindung sind dem Verkäufer unmittelbar mitzuteilen.
Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten,
insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, so ist der Verkäufer zum unmittelbaren
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Der Kunde hat zudem dafür Sorge zu tragen, daß die von ihm angegebene E-Mail-Adresse ab
dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stillegung
oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen
ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HTHY
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aktuell sehe ich da keine Grundlage für.
Wie würdest du argumentieren?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 723x hilfreich)

Zitat (von HTHY):
am 21.10. um 7Uhr antwortet der Verkäufer dem Verbraucher auf seine Widerrufserklärung


Zu diesem Zeitpunkt ist die Widerrufserklärung also bereits zugegangen und damit wirksam geworden.

Zitat (von HTHY):
der Verkäufer weist darauf hin, dass die Ware aufgrund einer "Sonderbestellung" nicht zurückgenommen werden kann


Allein der Umstand, dass eine "normale" Ware vom Verkäufer in Form einer "Sonderbestellung" von seinem Vorlieferanten bezogen wurde, läßt gegenüber einem Verbraucher das Widerrufsrecht nicht entfallen.

Zitat (von HTHY):
am selben Tag (21.10.) um 9Uhr erhält der Verbraucher die Information, dass der Versanddienstleister mit der Abholung der Ware beauftragt worden ist. Dem Versanddienstleister wird das Paket um 12Uhr zur Auslieferung übergeben.


Damit erfolgt der Hinversand nicht mehr in Erfüllung des - widerrufenen - Kaufvertrags.

Zitat (von HTHY):
Der Verbraucher verweigert die Annahme und der Warenversand geht Retour.


Die vom Käufer veranlaßte "Retoure" könnte als "Fremdgeschäftsbesorgung" im Interesse des Verkäufers betrachtet werden, die vom Käufer nach dem Widerruf "rechtsgrundlos" erlangte und folglich an den Verkäufer zurückzugewährende Sache "für den Verkäufer" wieder auf den Weg zurück zu ihm zu bringen.

Zitat (von HTHY):
Der Verkäufer bestätigt ... Rückerstattung .... abzüglich ...
I. Retourengebühr
II. Versandkosten für Rücksendung an Hersteller


1. Nach der gesetzlichen Regelung hat der Verbraucher nach einem Widerruf die empfangenen Leistungen zurückzugewähren; insbesondere hat er die unmittelbaren Kosten der Rücksendung (erlangter) Waren zu tragen, sofern der Unternehmer ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hatte.

2. Allerdings ist hat der Verbraucher hier aus dem -widerrufenen- Fernabsatzvertrag schon keine Leistungen empfangen, insbesondere keine Warensendung, deren Pflicht zur Rückgewähr und deren Rücksendekosten-Regelungen sich aus den Vorschriften über die Folgen eines Widerrufs ergeben könnten.

Vielmehr erreichte die Warensendung den Käufer - wenn er sie denn angenommen hätte - ohne rechtlichen Grund, § 812 BGB, wegen des bereits durch den Widerruf "weggefallenen" Fernabsatzvertrags.

3. Die Kosten der Rücksendung in Höhe von "erhöhten" Kosten aufgrund einer Annahmeverweigerung könnte der Verkäufer "vielleicht" ersetzt verlangen, sofern der Käufer ( in seiner Funktion als fremdgeschäftsführender auftragsloser Geschäftsführer verpflichtet gewesen wäre, für den Verkäufer ( als Geschäftsherrn ) kostensparend die Sendung erst anzunehmen und so die vom Verkäufer zu tragenden/zu übernehmenden Rücktransportkosten möglichst gering zu halten.

4. Dies gilt möglicherweise dann nicht, wenn der Verkäufer die Hinsendung trotz erhaltenen Widerrufs veranlaßt.

Zitat (von HTHY):
II. Versandkosten für Rücksendung an Hersteller


Diese Kosten können vom Fernabsatzunternehmer nach einem Widerruf aus keinem rechtlichen Grund vom widerrufenden Verbraucher ersetzt verlangt werden.

Zitat (von HTHY):
Die Widerrufsbelehrung ist unwirksam, da dem Verbraucher zu keinem Zeitpunkt die Information gegeben wurde welche konkreten oder zumindest überschlägigen Kosten der Widerruf auslöst.


Eine solche Kosten-Angabe ist grundsätzlich nicht erforderlich. AUSNAHME: die Waren können nicht auf dem "normalen" Postweg zurückgeschickt werden ( sondern nur per Spedition ). Hier muß auf diese Kostentragungspflicht hingewiesen werden und eine ungefähre Kostenhöhe genannt werden.

Zitat (von HTHY):
In den AGBs ist der Verbraucher verpflichtet die Ware zum vereinbarten Liefertermin abzunehmen und dem Verkäufer im Fall der Nicht-Abnahme den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.


Diese AGB können höchstens gegenüber Nicht-Verbrauchern ( ohne gesetzliches Widerrufsrecht ) wirksam sein oder bei Verträgen, die gesetzlich vom Widerrufsrecht ausgenommen sind ( z.B. Verträge über nach Kundenvorgaben hergestellte Waren usw. ) - Jedenfalls könnte mit diesen "Abnahme-Klauseln" nicht verbrauchernachteilig von den Widerrufsrechten abgewichen werden.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130263 Beiträge, 41508x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
3. Die Kosten der Rücksendung in Höhe von "erhöhten" Kosten aufgrund einer Annahmeverweigerung könnte der Verkäufer "vielleicht" ersetzt verlangen, sofern der Käufer ( in seiner Funktion als fremdgeschäftsführender auftragsloser Geschäftsführer verpflichtet gewesen wäre, für den Verkäufer ( als Geschäftsherrn ) kostensparend die Sendung erst anzunehmen und so die vom Verkäufer zu tragenden/zu übernehmenden Rücktransportkosten möglichst gering zu halten.

Der Unternehmer hatte mehr als 5 Stunden Zeit, den Versand zu unterbinden.
Wenn das Unternehmen das in der Zeit nicht schafft, liegt entweder innerbetriebliches Organisationsversagen oder Vorsatz vor (hier vermutlich letzteres).
Ich sehe keinen Grund weshalb der Verbraucher hier haften sollte.

Die Argumentation, der Verbraucher wäre gehalten kostensparend die Sendung erst anzunehmen und so die vom Verkäufer zu tragenden/zu übernehmenden Rücktransportkosten möglichst gering zu halten, dürfte nicht greifen.
Denn der Verkäufer hat hier gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen in dem er keinen Tarif mit inkludiertem Rückversand verwendet hat.
Weiterhin würde dies den Verbraucher unangemessen benachteiligen, da dieser dann nicht nur zur Lagerung gezwungen wäre, sondern auch zu weiteren nicht zumutbaren Unannehmlichkeiten gezwungen wäre (z.B. Kosten für Druck Versandlabel, Bereithalten am Abholtermin, etc.).

Besonders im Zusammenhang mit dem vorhergehenden innerbetrieblichen Organisationsversagen / Vorsatz sehe ich da gar keinen Spielraum mehr.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 723x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Argumentation, der Verbraucher wäre gehalten kostensparend die Sendung erst anzunehmen und so die vom Verkäufer zu tragenden/zu übernehmenden Rücktransportkosten möglichst gering zu halten, dürfte nicht greifen.


Aus welchem rechtlichen Grund wären hier der Verbraucher bzw. der Unternehmer verpflichtet, bis zu welcher Höhe Kosten der Rücksendung tragen ( bzw. erstatten ) zu müssen?

a) Widerruf erfolgt "klassisch" erst nach Warenerhalt: dann richten sich die Widerrufsfolgen nach § 357 BGB.
b) Zusendung erfolgt erst nach dem Widerruf; die Waren wären dann rechtsgrundlos erlangt und daher ( nur! ) zurückzugewähren.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130263 Beiträge, 41508x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Aus welchem rechtlichen Grund wären hier der Verbraucher bzw. der Unternehmer verpflichtet, bis zu welcher Höhe Kosten der Rücksendung tragen ( bzw. erstatten ) zu müssen?

Was konkret war denn an
Zitat (von Harry van Sell):
Aktuell sehe ich da keine Grundlage für.

missverständlich formuliert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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