Es gibt einen bestimmten Versandhändler, der Kaminöfen vertreibt und unter identischer Adresse auch als Hersteller der Öfen firmiert.
In Wirklichkeit kommen die Öfen wohl aus Tschechien, und werden in D umgelabelt bzw. mit einem Aufkleber versehen.
Solch einen Ofen bestellte ich mir, der Schornsteinfeger ist damit auch zufrieden, sowie ebenfalls die Mieter. Leider ist der Ofen aber mit Speditionskosten ca. 100 EUR teurer als ohne, und man verwehrte mir im Vorfeld der Bestellung andererseits eine Abholung, obwohl ich bei der Firma auftauchte (kleine Lagerhalle, Staplerfahrer + Gehilfe), mit Verweis darauf dass man ein "reiner Versandhändler" sei ... .
Weil ichs eilig hatte und wenig Zeit vorhanden war bestellte ich den Ofen dann doch erstmal, vorsichtshalber per Nachnahme; den Ofen habe ich dann letztlich auch erhalten. Dabei kam dann raus dass es ein umgelabelter tschechischer Ofen ist, der "Hersteller" macht darüber von selbst keinerlei Angaben.
Da ich weitere solche Öfen bestellen würde wurmt mich nun die Preisgestaltung: Der Ofen an sich ist Preiswert, daher klickt man den auch erstmal an und schaut in den webshop oder auf ebay hinein.
- Die exklusive Bezugsmöglichkeit mittels teurer "Hersteller"-eigener Spedition wird vom Anbieter dann beim Bestellvorgangang nachgeschoben ...
- Wenn der Händler ehrlich wäre würde er sagen: Der Ofen kostet den hohen Preis XXX, und nicht den niedrigen Preis Y + Spedition.
Auch auf ebay versteckt man sich hinter dem "reinen Versandhändler", bei einigen negativen Bewertungen des Händlers, wo dieser ebenfalls die Ware nicht direkt abgeben will (was wie gesagt kein Problem für den wäre, ich habe den Ort ja besichtigt).
Ich finde das ist eine dreiste Preislüge, wenn der Preis nicht der wirkliche ist und die Spedition dazugezahlt werden soll. Auf diese Preislüge bin ich auch hereingefallen, als ich das Angebot im Internet anderen Angeboten vorgezogen habe.
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Jetzt ist es nun so, dass ich eigentlich noch mehr solcher Öfen beziehen wollen würde, allerdings zur Selbstabholung. Kann ich die irgendwie fordern ?
Kann ich andernfalls irgendwie fordern, dass der seine Preisgestaltung berichtigt und euf der Webseite und bei ebay Klartext redet ?
-- Editier von Koenig Arthur am 11.01.2016 12:09
Versandhändler liefert nur selbst, und hat hohe Speditionskosten
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
ZitatKann ich die irgendwie fordern ? :
Prinzipiell ja - Es gibt ja schließlich militante Veganer die fordern Fleischkonsum unter Strafe zu stellen.
Sollte der Händler aber im Angebot die Selbstabholung verweigern, dann ist "keine Abholung" Bestandteil des geschlossenen Vertrages.
ZitatKann ich andernfalls irgendwie fordern, dass der seine Preisgestaltung berichtigt und euf der Webseite und bei ebay Klartext redet ? :
Das gleiche wie oben...
Wenn im Angebot " Ofen A für x €+ 100€ Transport" steht.. Was wäre daran missverständlich?
Im Angebot steht nur: X EUR ; erst nach mehreren Bestellschritten offenbart sich dann der wahre Preis.
-- In der gleichen Zeit könnte man auch einen anderen Anbieter gefunden haben ...
Die Sache mit der "Herstellung" ist ja ebenfalls reines posieren, in Wirklichkeit wird der Ofen ganz woanders hergestellt ...
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ZitatDie Sache mit der "Herstellung" ist ja ebenfalls reines posieren, in Wirklichkeit wird der Ofen ganz woanders hergestellt ... :
Spielt gar keine Rolle. Der Umlabeler wird somit zum Hersteller und übernimmt dadurch auch die Pflichten eines solchen. Per Gesetz ist er nun Hersteller. Per Elektrogesetz wird er ebenfalls Hersteller sobald er die Ware nach Deutschland importiert. Es ist alles in bester Ordnung.
Du hast die Wahl. entweder du kaufst die Öfen zu dessen Konditionen bei ihm, oder du kaufst sie halt woanders. Es schreibt dir niemand vor was du zu tun hast.
Zitat:Im Angebot steht nur: X EUR
Wirklich? Oder steht da "(*) zzgl. Versand"
Ist es für einen Verbraucher wirklich extrem überraschend, dass gerade bei so sperrigen Dingen Versandkosten dazu kommen? Wenn ich zudem den Vertrag abschließe inkl. Versand, dann kann ich nicht später erzwingen, dass es nicht versendet wird.
Vielleicht kann man, wenn im Angebot der Verweis auf Versandkosten fehlt, den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Dies hätte man aber zeitnah tun müssen und darüber kann man auch nicht Wochen später die Abholung erzwingen. Der Zug ist abgefahren.
-- Editiert von mepeisen am 11.01.2016 13:01
Wenn der VK gegen PAngV verstößt, kann dagegen nur ein Mitbewerber oder die Wettbewerbszentrale vorgehen. Als K hilft einem das genau gar nichts.
Hier könnte des Urteil des AG Koblenz, Az. 151 C 624/06
, interessant sein. Wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Abholung nicht möglich ist?
ZitatHier könnte des Urteil des AG Koblenz, Az. :151 C 624/06 , interessant sein. Wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Abholung nicht möglich ist?
Meiner Meinung nach trifft dieser Fall hier nicht zu. Hier kommt ja noch gar kein Kaufvertrag zustande solange der Käufer nicht den Bestellvorgang MIT Versandkosten abgeschlossen und zumindest den Kaufpreis überwiesen hat. Der VK kann also jederzeit einfach die Bestellung nicht annehmen. Ist man anderer Meinung, dann muss man klagen.
-- Editiert von micbu am 11.01.2016 17:52
Zitat:Meiner Meinung nach trifft dieser Fall hier nicht zu. Hier kommt ja noch gar kein Kaufvertrag zustande
Bitte was?
Zitat:Weil ichs eilig hatte und wenig Zeit vorhanden war bestellte ich den Ofen dann doch erstmal,
... Nicht richtig gelesen?
Was hat deine Zitatantwort nun mit der von mir geäußerten Meinung zu tun? Das verstehe ich nicht.
Eine Bestellung stellt keinen Kaufvertrag dar sondern lediglich ein Kaufangebot.
Kommt auf den Online-Shop an.
Der Ofenhändler verkauft laut Ausgangsfrage auch bei eBay. Und bei eBay kommt der Kaufvertrag schon mit Auslaufen der Auktion bzw. bei Klick auf den "Sofortkauf"-Button zustande. D.h. da hat der Verkäufer keine Wahl mehr, ob er den Vertrag annimmt.
Die Frage ist halt, ob "keine Selbstabholung" dann Vertragsbestandteil ist. Bei eBay ist es ja nun so, dass man erst nach(!) Ende der Auktion bzw. nach Klick auf den "Sofortkauf"-Button die Versandoptionen auswählt, d.h. also zu einem Zeitpunkt, wo der eigentliche Kaufvertrag schon geschlossen ist. Die Versandform ist also nicht automatisch Teil des Kaufvertrags, da sie erst nach(!) Abschluss des Kaufvertrags gewählt wird.
Und genau darum ging es im verlinkten Urteil des AG Koblenz. Der Kaufvertrag war zustande gekommen, aber die Lieferung war nicht Bestandteil des Kaufvertrags. D.h. der Käufer konnte die Erfüllung des Kaufvertrags auch ohne Lieferung verlangen. Der Verkäufer hätte das "keine Selbstabholung" deutlich in die Artikelbeschreibung aufnehmen müssen, damit es Bestandteil des Kaufvertrags geworden wäre.
Nicht mehr und nicht weniger sagt das Urteil aus. (Insbesondere sagt das Urteil nicht, dass Selbstabholung immer möglich sein muss.)
Wenn der Ofenhändler ein eigenen Webshop hat, wo auf das "keine Selbstabholung" vor dem finalen "Jetzt kaufen"-Button hingewiesen wird, dann sehe ich kein Problem für den Händler.
Wenn der Ofenhändler ein eBay-Shop hat, wo auf das "keine Selbstabholung" hingewiesen wird, bevor man ein Gebot abgibt oder "sofortkauft", dann sehe ich auch kein Problem für den Händler.
In beiden Fällen wird nämlich "keine Selbstabholung" Vertragsbestandteil.
Schwierig wird es für den Händler nur, wenn er seine Kunden nach Ende der Auktion bzw. nach Klick auf den "Sofortkauf"-Button mit einem unerwarteten "keine Selbstabholung" überrascht.
Ich habe das jetzt nicht so verstanden, dass über ebay bestellt worden wäre. Dann sähe das natürlich anders aus. Ich habe das so verstanden, dass der Kunde im normalen Webshop des VK bestellt hat. Ob die Ware auch über ebay angeboten wird spielt dabei überhaupt keine Rolle.
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