Versandhaus storniert einfach Bestellung

14. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
alley
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Versandhaus storniert einfach Bestellung

Hallo,

ich habe mal ein paar Fragen bzgl. Versandhäuser und Kaufverträge im Web. Konkret dreht es sich um folgendes:

Ich habe in einem Versandhaus einen Artikel sehr günstig erstanden. Ich habe dazu auch eine Bestellbestätigung per eMail erhalten. Nach dem ich das Geld überwiesen habe, stand in der Geldeingangs-Bestätigung jedoch ein ganz anderer Artikel. Als ich mich daraufhin an das Versandhaus gewandt habe, wurde mir gesagt, dass der Artikel, den ich ursprünglich bestellt hatte durch einen Fehler entstanden ist und dass sie meine Bestellung nun leider stornieren müssen.

Ich frage mich jetzt, ob das so okay ist. Also ob ein Versandhaus einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn ihnen irgendetwas nicht passt. In der eMail vom Versandhaus stand desweiteren, dass zu dem Zeitpunkt noch kein Kaufvertrag zustande gekommen sei.

In den AGBs zum Versandhaus steht jedoch:

"Die Bestellung einer Ware durch den Käufer stellt ein Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB dar. -Versandhaus- wird von dem Verkäufer bevollmächtigt, dieses Vertragsangebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per Email anzunehmen."


In meinen Augen ist dadurch doch ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, da ich, wie schon erwähnt, eine Bestellbestätigung erhalten habe.


Es wäre schön, wenn mich jemand diesbezüglich mal aufklären könnte.


Danke im Voraus,
alley


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-- Editiert am 14.02.2011 13:40

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>In meinen Augen ist dadurch doch ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, da ich, wie schon erwähnt, eine Bestellbestätigung erhalten habe. <hr size=1 noshade>



Leider Nein, über den von dir bestellten Artikel ist kein KV zustande gekommen.

Erst wenn du die abändernde Bestellbestätigung = Neues Angebot annehmen würdest, käme ein KV über die "neue" Ware zustande.

Steht in § 150 BGB :

(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.



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#2
 Von 
alley
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso. Nein. Ich meinte nicht ein Kaufvertrag über die "neue" Ware, sondern ein Kaufvertrag über die ursprünglich bestellte Ware.

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



Angebot => abändernde Annahme = neues Angebot (150 II) = Kein KV

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#4
 Von 
alley
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weis gerade nicht genau, ob wir von der selben Sache sprechen. Du schreibst ja immer was von "abändernde Bestellung" und ich verstehe nicht genau was da genau damit meinst.

Ich möchte halt nur wissen, ob nach Bestellung eines Artikels und erhalten einer Bestätigungs-eMail zu diesem Artikel, ein Kaufvertrag für diesen Artikel zustande gekommen ist. Den anderen "neuen" Artikel jetzt einfach außen vor gelassen.

Ansonsten verstehe ich folgende Punkt aus den AGBs halt nicht:
"Die Bestellung einer Ware durch den Käufer stellt ein Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB dar. -Versandhaus- wird von dem Verkäufer bevollmächtigt, dieses Vertragsangebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per Email anzunehmen."

-- Editiert am 14.02.2011 16:42

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
und erhalten einer Bestätigungs-eMail zu diesem Artikel , ein Kaufvertrag für diesen Artikel zustande gekommen ist.



Wenn in der Bestellbestätigung dieser Art. bestätigt worden ist, kommt es auf den genauen Wortlaut der Mail an.

Einen kleiner Überblick ist hier zu finden:

http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/06/18/bestellbestaetigung-oder-vertragsschluss-wie-formuliere-ich-richtig/

Kommt also darauf an. Meistens ist es so, daß die vollautomatische Bestellbestätigung nicht automatisch Auftragsbestätigung = Annahme bedeutet.

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#6
 Von 
alley
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das habe ich verstanden. Aber wo ist denn hier die Änderung der Annahme? Die sehe ich nämlich bei

Artikel im Versandhaus auffinden -> Bestellen -> Bestätigungs-eMail erhalten

nicht.

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#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Aber wo ist denn hier die Änderung der Annahme?



Laut AGB muss eine "Auftrags"-Bestätigung erfolgen. Wenn du dir mal z.B. die amazn-AGB anschaust ist das dort ganz klar geregelt.

Hier könnte man zweifeln, je nachdem, was nun genau in der "Bestell"-Bestätigung steht, dazu siehe der Link oben.

Wenn die "Auftrags"-Bestätigung erst mit dem neuen Art. erfolgt ist, gibt es keinen KV, s.o., 150 II BGB.

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#8
 Von 
alley
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Auftragsbestätigung gab es zu dem ursprünglichen, "alten" Artikel und sie sah ungefähr wie folgt aus:

Hallo -mein name-,

hiermit bestätigen wir folgende Bestellung:

...



In dieser Bestätigungsmail stand definitv der ursprüngliche, "alte" Artikel, den ich auch haben möchte.

-- Editiert am 14.02.2011 18:39

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#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
... hiermit bestätigen wir folgende Bestellung: ...



Die Bestell -Bestätigung kommt bei allen Online-Shops sofort nach dem Mausklick.

Entscheidend ist meistens ob der Auftrag mit gesonderter Mail bestätigt wird. Erst dann kommt der KV zustande.

Ob das hier anders ist, hängt davon ab, was in der Bestellbestätigung steht, s. link oben. In "deinen" AGB ist jedenfalls von einer "Zusendung einer Auftragsbestätigung per Email" die Rede.

Was steht dazu in der Bestellbestätigung?

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#10
 Von 
alley
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Die eMail sah für mich ganz eindeutig wie eine Bestellbestätigung aus, auch wenn sie automatisch generiert wurde. Nach dieser mail habe ich auch bis auf die Nachricht, dass mein Geld überwiesen wurde, keine weiteren eMails erhalten. Hätte ich das Versandhaus nicht darauf aufmerksam gemacht, dass in der Überweisungsbestätigung (2. eMail) der falsche Artikel gelistet wurde, hätte ich diesen wahrscheinlich nun auch schon erhalten (ohne weitere Bestätigungsmails).

Ich habe die Mail mal hier hochgeladen: http://pastebin.com/gL5PKyGT

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#11
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)



In der Bestellbestätigung findet sich Folgendes:


... mit der folgenden Kundeninformationsseite sowie mit der Bestätigungsmail nach der Beauftragung kommen wir unseren gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten nach. Wir informieren Sie hier über alle Umstände im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Vertrages aufgrund Ihrer Bestellung ...

(2) Vertragsparteien etwaiger über die Handelsplattform abgeschlossener Kaufverträge sind ausschließlich die jeweiligen Verkäufer und Käufer. ...
(3) Die Bestellung einer Ware durch den Käufer stellt ein Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB dar. wird von dem Verkäufer bevollmächtigt, dieses Vertragsangebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per Email anzunehmen.



Das kann man wohl nicht als "Annahme" ansehen, eine weitere "Auftrags"-Bestätigung wäre für einen KV nötig. "Versandhaus" stellt nur die Plattform und macht die Zahlungsabwicklung, ist aber nicht der VK.

Kann sein, daß die verwirrende AGB-Regelung vor einem AG nicht Stand halten würde (§§ 305 ff. BGB ), kann aber auch nicht sein. Riskant, ich würde es abhaken.


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#12
 Von 
alley
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin mir halt ziemlich sicher, dass es keine weiteren Bestellbestätigungen gibt, also diese die eine, gültige Bestätigung ist und so ein Vertrag eingegangen wurde. Ob jetzt mit dem Versandhaus als Plattform oder mit den Verkäufern, die dort inserieren - meiner Meinung nach wurde durch diese eMail der Kaufvertrag abgeschlossen.


Ich denke das versuche ich denen noch einmal irgendwie klar zu machen. Wenn es nicht klappt, werde ich es wohl trotzdem gut sein lassen. Irgendwie juristisch dagegen vorzugehen ist mir zu stressig und - wie du auch schon angedeutet hast - zu riskant.



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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Eine Bestellbestätigung ist noch lange keine Auftragsbestätigung.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
--> Der Besteller darf davon ausgehen, daß dies so gemeint ist, daß die ihm nach seiner Bestellung gemailte Bestätigung über den Erhalt seines Auftrags (schon) als vertragsschließende Annahmeerklärung gewollt ist.



Ich sehe das hier auch so.

Wir sind aber unter der Berufungsschwelle, beim AG ist also Schluss. Die Einschätzung des AR wäre entscheidend. Prozessrisiko.

Die Grundkonstruktion entspricht der des amazn-marketplace, ist also nichts ungewöhnliches. Deren AGB sind allerdings klar.

Im Moment hat TE jedenfalls noch genau so viel Geld wie vorher. Wenn er in den Krieg zieht, könnte sich das ändern.

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