Versandkosten / Fernabsatz

29. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
puke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)
Versandkosten / Fernabsatz

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe mir einen Artikel über einen Onlinehändler bestellt. Da mir der Ablauf etwas komisch vorkam, habe ich kurz nach dem Kauf von meinem Widerrufsrecht (26.09.) gebrauch gemacht. Nun haben die Deppen mir letzte Woche (20.10) den Artikel trotzdem geschickt.

Ich habe natürlich keine Lust die Versandkosten für die Rücksendung zu übernehmen, da es nicht mein Fehler ist, dass das Paket trotzdem versendet wurde. Also habe ich eine Mail mit den Versandkosten an das Unternehmen gemailt. Hier kam nur die flachse Antwort: „> Wie in unseren AGBs geschrieben überweisen wir Ihnen den Betrag umgehend nach Erhalt der Ware.“
Das kann ich explizit so nicht nachlesen:
-- schnipp --
Der Kunde kann im Falle des Kaufs der Ware im Wege des Versandhandels (= Kauf im Fernabsatz) die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 1 Monat durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann der Kunde die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, d.h. per Brief, Telefax oder e-Mail, erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf Kosten und
Gefahr der „Schlafmützen GmbH“
-- schnapp --

Nach erneuten Nachfragen hat sich keiner gemeldet. Daher meine Fragen:
- Kann ich einen Vorschuss für die Versandkosten verlangen und die Ware zurückhalten bis ich das Geld habe?

- Kann ich irgendwie sichergehen, dass ich mein Geld wieder bekomme? Falls ich es nicht bekomme, rechtliche Schritte lohnen sich wohl nicht für 10,40 Euro, oder?

Vielleicht hat jemand einen Ratschlag?


Vielen Dank und schöne Grüße

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo. sind die 10,40 EUR die Versandkosten oder der Warenwert?
Es ist üblich, dass der Käufer erst die Ware zurücksendet und dann nach Prüfung das Geld zurückerhält. Dafür hat der Verkäufer (glaub ich) eine Frist von 30 Tagen. Bei einem Warenwert unter 40 EUR tragen Sie die Rückversandkosten. Darüber muss der VK die Rückversandkosten erstatten, wo sich viele allerdings sehr schwer mit tun. Eine Klage könnte wohl dafür sorgen, dass Sie diese ebenfalls erstattet bekommen, wäre mir persönlich aber zu aufwändig.
Bei Speditionskosten wäre wohl eher daran zu denken, wobei in diesem Fall der VK schon freiwillig um eine Abholung bemüht.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
puke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank fur die schnelle Antwort. Das Gerät hat 650 Euro gekostet. Das sind die Versandkosten der Post 6,90 Euro Paket + 3,50 Transportversicherung, da über 500 Euro.

Noch eine Frage, gibt es Tipps für den Nachweis, dass ich das Paket nicht geöffnet habe und auch der richtige Artikel vesendet wurde?

Schöne Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Das Paket darf geöffnet, die Ware sogar benutzt sein, jedoch sollte sie sich in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befinden.
Ich habe auch mal einen Artikel bestellt, ihn benutzt und dann festgestellt, dass die erwarteten (nicht zugesicherten!!) Eigenschaften nicht vorhanden waren, und dann das Gerät zurückgeschickt. Hat alles 100% geklappt.
Wenn das Paket ungeöffnet ist, dann ist dieses offensichtlich und es sollte gar keine Probleme geben.
Auf jeden Fall versichert zurücksenden. Hermes ist da recht günstig und GLS Pakete sind standardmäßig bis 750 EUR versichert.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
puke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

kann man sich irgendwo den Inhalt quittieren lassen? Etwa so: Inhalt: original versiegelter Pocket PC A701?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Was ist der Sinn dahinter? Ich denke du hast das Paket nicht geöffnet - wie willst du dir den Inhalt quittieren lassen, wenn du nicht mal selbst mit Sicherheit weißt, was drin ist?

@TokTok
Die 40-Euro Grenze gilt nur bei eingeräumten Widerrufsrecht und muss auch explizit vereinbart werden. Was der VK hier eingeräumt hat ist Rückgaberecht, dort trägt er immer die Kosten der Rücksendung, auch wenn es sich um ein Kaugummi im Wert von 5 Cent handelt. Im Übrigen hat der Käufer die Ware beim Rückgaberecht zuerst zurück zu senden, bevor er die Rückerstattung erhält.

Mit einem Rückversand per Hermes würde man übrigens gegen die Hermes AGB verstoßen :)

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
puke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Der Inhalt der Postverpackung ist gemeint und nicht der Inhalt des Produkt (OVP).

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Mit einem Rückversand per Hermes würde man übrigens gegen die Hermes AGB verstoßen


WIESO DAS DENN?

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
franzjo89
Status:
Schüler
(328 Beiträge, 43x hilfreich)

Auszug aus AGB

'4. Bedingungsberechtigte Sendungen
4.1. Hermes PrivatPaketService befördert Sendungen, die der jeweils gültigen Preis- und Serviceübersicht sowie den jeweils gültigen Regelungen zur Verpackung und Kennzeichnung genügen und deren Wert 500,00 EUR pro Paket und 1.000,00 EUR pro Reisegepäck nicht übersteigt. '

Bei Verlust mit Wert = 650 EUR gibts demnach keinen Ersatz.

@puke
Du bist nicht verpflichtet dir das in irgend einer Weise quittieren zu lassen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Ich verstehe das so, dass Hermes nur bis 500 EUR haftet, egal wie viel der Inhalt wert ist (wenn unter 500 EUR, dann natürlich darunter).
Alternativ habe ich ja noch GLS vorgeschlagen.


-- Editiert von TokTok am 29.10.2006 14:51:02

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
puke
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok, dann schick ich das Ding einfach Montag zurück. Obwohl mich das schon nervt, dass man wegen der Unfähigkeit anderer zur Post tapern darf ;-).

Also Danke und ein schönen Sonntag noch

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

@TokTok

Falsch verstanden, du darfst nur Pakete mit einem Wert bis max. 500€ verschicken. Wenn der Wert höher ist gibt es keinen Ersatz, da du dich nicht an deren AGB gehalten hast.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.928 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen