Habe im Oktober 3x beim Schwab-Versand im 24-Stunden-Service einige
Sachen bestellt,die ich aber komplett zurückgeschickt habe.
Die erste Sendung kam gar nicht an,da die Adresse,an die die Ware
ging,falsch war.Schwab hatte da eine Hausnummer 1313 oder so ähnlich
draufstehen.Außerdem haben sie an unsere alte Adresse geliefert,obwohl
ich bei der Bestellung explizit die neue als Lieferanschrift angegebn
habe.
Die beiden anderen Sendungen kamen richtig an,gingen aber auch
komplett zurück.
Jetzt möchte Schwab die Versandkosten haben.
Laut einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen 10 O
794/05) müssen bei einer kompletten Rückabwicklung auch die
Versandkosten vom Versender übernommen werden.
Was kann ich tun?Schwab stellt sich stur und schreibt nur:Die
Versandkosten sind zu zahlen.
Versandkosten bei Rücksendung
15. April 2006
Thema abonnieren
Frage vom 15. April 2006 | 12:49
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Versandkosten bei Rücksendung
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#1
Antwort vom 16. April 2006 | 22:19
Von
Status: Weiser (16972 Beiträge, 5890x hilfreich)
Hallo,
also soweit ich informiert bin gibt es momentan nur Einzelfallurteile und noch keine allgemeingültige Regelungen über die Versandkosten. Versandkosten sind auch in diesem Forum immer mal wieder Diskussionsgegenstand. Ich wäre mir also gar nicht sicher ob diese zu bezahlen sind oder nicht.
Viele Grüße, Michael
Und jetzt?
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