Hi eigentlichne relative kurze vielleicht auch blöde Frage.
Käufer kauft ware für genau 40 Euro + 5,50 Versandkosten.
So nun schickt dieser die Ware unfrei zurück.
Sind wir nun berechtigt die 12 Euro vom Warenwert abzuziehen, bzw hätte der Rückversand nicht auf kosten des Kufers gehen müssen.
Die 40 Euro grenze, gilt da der Warenwert oder zahählen die versandkosten auch ?
Warenwert 40 Euro Versandkosten 5,50
gruss stefan
Versandkostenerstattung bei 40 Euro + Porto
17. Juli 2006
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Frage vom 17. Juli 2006 | 12:01
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 15x hilfreich)
Versandkostenerstattung bei 40 Euro + Porto
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#1
Antwort vom 17. Juli 2006 | 12:05
Von
Status: Senior-Partner (6102 Beiträge, 947x hilfreich)
1. Es zählt nur der Warenwert.
2. Die 40€-Klausel muß vorher im Vertrag vereinbart worden sein. Man kann sie nicht nachträglich anführen.
#2
Antwort vom 17. Juli 2006 | 12:12
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 15x hilfreich)
Hi normi klausel steht ja in unseren auktion und auch den agbs, also sauber und auch anwaltlich geprüft =)
Also hätte der Käufer die Rücksendekosten tragen müssen, da wir diese nun gezahlt haben (12 Euro Unfreier Versand)
können wir diese jetzt bei der Rücküberweisung einbehalten.
Das seh ich doch richtig oder?
gruss stefan
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#3
Antwort vom 17. Juli 2006 | 12:26
Von
Status: Senior-Partner (6102 Beiträge, 947x hilfreich)
Bin kein Spezailist in diesen Dingen, aber ich gehe mal stark davon aus, daß du das Geld einbehalten darfst!
Und jetzt?
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