Verschwinden von positiven Bewertungen/Google Maps von Gewerbetreibendem

18. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
SchwJahn10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschwinden von positiven Bewertungen/Google Maps von Gewerbetreibendem

Hallo,

man beobachtet das Verschwinden von positiven Bewertungen, die ein Gewerbetreibender auf Google maps 'erhalten' hat.
Aus ehemals weit über 100 ausschließlich positiven Bewertungen sind nach wenigen Wochen nur noch etwa die Hälfte geblieben.
Wie lässt sich das erklären?

Wenn es jetzt negative Bewertungen wären, könnte man ja annehmen, dass sich Gewerbetreibender und Schlechtbewerter irgendwie geeinigt haben und daher löschen.

Aber wer löscht denn eine positive Bewertung, wenn eine zufriedenstellende Geschäftsabwicklung voraus ging,?
Interessant ist auch, dass der Gewerbetreibende im Vergleich mit seinen Mitbewerbern am gleichen Ort eine knapp ca. 10-fach höhere Anzahl positive Bewertungen ausweist und die Mitbewerber auch deutlich negative Einträge haben.


-- Editiert von User am 18. September 2023 22:12

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114612 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von SchwJahn10):
Wie lässt sich das erklären?

Das ist recht einfach zu erklären ... man hat einfach an der falschen Ecke gespart und inkompetente Bewertungs-Scammer beauftragt ...



Zitat (von SchwJahn10):
Aber wer löscht denn eine positive Bewertung

Das wäre dann z.B. der Betreiber des Bewertungsportals.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6127 Beiträge, 1329x hilfreich)

Zitat (von SchwJahn10):
Wie lässt sich das erklären?


Google macht da oft , was es will.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16175 Beiträge, 5772x hilfreich)

Zitat (von SchwJahn10):
Wie lässt sich das erklären?
Der Portalbetreiber hat die Bewertungen als Fake Bewertungen identifiziert und gelöscht. Ganz einfach.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5841 Beiträge, 1431x hilfreich)

Zitat (von SchwJahn10):
man beobachtet das Verschwinden von positiven Bewertungen, die ein Gewerbetreibender auf Google maps 'erhalten' hat.
Aus ehemals weit über 100 ausschließlich positiven Bewertungen sind nach wenigen Wochen nur noch etwa die Hälfte geblieben.
Wie lässt sich das erklären?

Vermutlich darüber, daß Google bemerkt hat, daß jene positiven Bewertungen unter Verletzung der Google-AGB zustandegekommen sind...

Zitat:
Aber wer löscht denn eine positive Bewertung, wenn eine zufriedenstellende Geschäftsabwicklung voraus ging,?

Z.B. Google, wenn der Verdacht besteht, daß die positiven Bewertungen vom Bewerteten gekauft wurden. (Es gibt übrigens Schätzungen, daß 75% aller positiven Bewertungen im WWW gekauft worden sind.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
SchwJahn10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Ich bin etwas sprachlos.
Wenn es so sein sollte wie es scheint, dass die Bewertungen also nicht den Hintergrund eines tatsächlich abgelaufenen zufriedenstellenden Geschäfts haben, sondern vielmehr dem Aufpolieren des Geschäftsrennomees dienen, hat sich der Gewerbetreibende - insbesondere in der deutlichen Überzahl der positiven Bewertungen gegenüber seinen Mitbewerbern der Branche - doch mutmaßlich einen bedeutsamen Wettbewerbsvorteil geschaffen ... um nicht 'gekauft' zu sagen.

Ist das den Wettbewerbern egal?
Ist das nicht ein gewerberechtlicher Verstoß?
Ist das strafrechtlich relevant?

Streng genommen würden Verbraucher doch hier massiv (Reduktion der pos. Bewertungen um 50%) getäuscht werden.






-- Editiert von User am 19. September 2023 13:16

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114612 Beiträge, 39022x hilfreich)

Zitat (von SchwJahn10):
Ist das den Wettbewerbern egal?

Das dürfte man erfahren wenn diese fragt.



Zitat (von SchwJahn10):
Ist das nicht ein gewerberechtlicher Verstoß?

Da liegt durchaus ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor.



Zitat (von SchwJahn10):
Ist das strafrechtlich relevant?

Das könnte auch zivil- wie strafrechtlich relevant werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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