Verstoß gegen Urheberrecht

5. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.02.2011 09:16:49
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 39x hilfreich)
Verstoß gegen Urheberrecht

Hallo!
Meine Schwiegermutter (Inhaberin des zum Internetzugang gehörenden Telefonanschlusses) hat heute ´nen Brief von der Polizei bekommen. Ihr wird vorgeworfen, vor über 2 Jahren ein in Deutschland verbotenes Programm (AnyDVD) runtergeladen (mehr nicht!) zu haben. Natürlich war nicht sie das, sondern wir,d.h. meine Freundin oder ich. In dem Brief (eigentlich eine Vorladung zur Polizei) ist lediglich ein Datum vermerkt und der Name des Programms. Keine Uhrzeit, keine Downloadquelle.Soweit ich das bislang dem Internet entnehmen konnte, habe ich Folgendes festgestellt:Dieses Programm ist Shareware, insofern dürfte kein Verstoß gegen §106 UrhG vorliegen, welcher ja den Download urheberrechtlich geschützter Sachen verbietet. Allenfalls ein Verstoß gegen §95a Abs.3 UrhG könnte in Frage kommen, wonach ein Import von "Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen" verboten ist, die einen Kopierschutz umgehen. Dies wird aber in §69a gleich wieder unwirksam gemacht, in dem erklärt wird, §95a-d gelte nicht für Computerprogramme. Hat jemand Erfahrungswerte, wie bei so einer Lage weiter verfahren wird,d.h. ob eine Strafe droht oder ob sowas normalerweise eingestellt wird ?

Marco

-- Editiert von Werniman am 05.04.2007 22:49:38

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Klingt für mich alles noch sehr mysteriös.

Woher soll die Polizei/StA denn wissen, wer sich vor 2 Jahren irgendein DVD-Kopierprogramm irgendwo auf der Welt heruntergeladen hat?
Und warum sollte überhaupt öffentliches Interesse bestehen, wenn eine Privatperson ein einzelnes, zur Umgehung eines Kopierschutzes geeignetes Programm herunterlädt (oder bestellt oder was auch immer), zumal die Sachlage ja, wie Sie korrekt anmerken, noch nicht einmal eindeutig ist?
Das erscheint mir sehr weit hergeholt - entweder Urban Legend oder es fehlt noch ein entscheidendes Detail in der Darstellung.
Im Moment klingt das so wie 'Gegen mich wird ermittelt, weil ein Kollege gehört hat, daß ich ein MP3 von Robbie Williams auf meinem iPod habe'.

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#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Solche Threads finde ich oft im Netz. Hört sich immer mysteriös an.

Dir müsste außerdem nachgewiesen werden, dass das auch tatsächlich von deinem Anschluss passiert ist.

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#3
 Von 
guest-12309.02.2011 09:16:49
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 39x hilfreich)

Am 23.4. darf sie zur Polizei, soll ´ne Aussage machen. Die wird sie natürlich nicht machen, will erstmal wissen, was genau überhaupt los ist. Was passiert eigentlich, wenn sie angeben würde, sie weiß nicht, wer genau das war?

Marco

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#4
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Der Besitz von AnyDVD ist doch legal, in Deutschland. Wohlbemerkt der Besitz!
(Nicht das benutzen !)

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das Umgehen eines Kopierschutzes zu privaten (!) Zwecken ist nicht (!) strafbar.

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#6
 Von 
martin177
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hört sich echt seltsam an, wenn das mal keine Verarsche ist. Wenn Du willst, kannst Du mir den Brief mal schicken (auto63@gmail.com), dann lasse ich einen Kumpel drüberschauen, der ist Anwalt.

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#7
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

Die Polizei steht in der Nachweispflicht. Da sie diese Beweise laut Ihrer Schilderung nicht erbringen konnte, ist die Sache eigentlich vom Tisch, sofern Sie und Ihre Angehörigen sich vom Zeugenverweigerungsrecht gebrauch machen.

-----------------
"allg. Fragen Endverbraucher speziell Elektro - Gewährleistung, Kaufvertrag,
--> Handelsfachwirt"

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