Verstoß gegen die Impressumspflicht

29. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Conny56
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstoß gegen die Impressumspflicht

Ein großer Uhrenanbieter hat eine Website im Internet veröffentlicht und grob gegen die Impressumspflicht verstoßen ( keine Angabe zum Geschätsführer,obwohl es sich um eine GmbH handelt, Fehlen des Handelsregisters, fehlende Registernummer,fehlende Umsatzsteuer-ID- Nr. )

Kann ich als Privatperson eine Abmahnung erlassen?
An wen wende ich mich und wer führt diese durch?
Werden hierbei Kosten für mich entstehen?
Welche Strafe erfährt der Anbieter?

Viele Grüße
Conny 56

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Kann ich als Privatperson eine Abmahnung erlassen?

Nö.

> An wen wende ich mich und wer führt diese durch?

Wettbewerbszentrale. Ist aber deren freie Entscheidung.

> Werden hierbei Kosten für mich entstehen?

Nö.

> Welche Strafe erfährt der Anbieter?

Bei der WBZ ca. 187 EUR Abmahnkosten.

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#3
 Von 
abmahnwahnsinn
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Schreib doch dem Uhrenanbieter direkt eine freundliche E-Mail, dass er der Impressumspflicht nicht nachkommt. Um sich vor Abmahnwahnsinnigen zu schützen, soll er lieber schnell alles ausfüllen. ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Ergänzend:

> fehlende Umsatzsteuer-ID- Nr.

Die muß man nur angeben, wenn man sie hat. Die hat nicht jeder gewerbliche Anbieter, sondern nur der, der auch mit dem Ausland Handel treibt.

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