Vertrag bei 1und1

10. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Steveee011
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 8x hilfreich)
Vertrag bei 1und1

Hallo,

ich habe bei 1und1 einen Hosting Vertrag abgeschlossen (gestern). Dummerweise habe ich ein für mich nicht passendes Produkt ausgewählt. 1und1 gibt mir nun nicht die Möglichkeit, kurzfristig den Vetrag zu Kündigen sondern besteht auf die vereinbarte Mindestlauftzeit. Servicemäßig finde ich das schonmal nicht geradezu toll.

Gibt es eine Möglichkeit dennoch kurzfristig aus dem Vertrag zu kommen?

Bei der Abwicklung der Bestellung finden sich die AGBs, die man mit "gelesen" abhaken muss, als Scrollmenue. Ganz unten auf der Seite finden sich die allgemeinen AGBs als Pagelink (nur sichtbar beim ganz nach unten Scrollen). Die AGBs bekommt man nicht per EMail zugesandt. Auch gibt es keinen Hinweis darauf, dass das Fernabsatzgesetz bei solchen Onlineverträgen wohl nicht gilt.

Hilft mir dies alles irgendwie weiter?

Danke vorweg und liebe Grüße
Stefan

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

das steht doch sicher was von einem rückgaberecht oder?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Naja meiner Meinung nach laut Fernabsatzgesetz, einfach inerhalb einer Frist von 2 Wochen dem Vertrag widersprechen. Das ganze per Post (Einschreiben eigenhändig) und vorab per Fax.

Dann sollte sich das Problem gelöst haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steveee011
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 8x hilfreich)

Hi,


scheint nicht so einfach zu sein. 1und1 stellt sich auf den Standpunkt, dass es sich um einen Mietvertrag handele und demnach das FAG nicht gelte. Darauf hinweisen tun sie allerdings nirgendwo.
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steveee011
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 8x hilfreich)

Leider ist nirgendwo die Rede von einem Rückgaberecht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Warum soll man auf etwas hinweisen das sowieso nicht gilt?


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steveee011
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 8x hilfreich)

Meine Frage war eigentlich, wie ich da wieder raus komme. In meinem ersten Beitrag habe ich einige Details aufgelistet.

Danke und Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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