Vertrag fristlose Sonderkündigung

16. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Maxi86
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Vertrag fristlose Sonderkündigung

Hallo ich habe folgende Frage:
Bei meinem jetzigen Anbieter habe ich das problem das nicht mal 40%der Vertraglichen Leistung geleistet wird.
Um genauer zu werden ich habe einen Vertrag für eine 16000er Leitung bekomme aber lediglich 6500 an.
Dies habe ich nun seit 4 Monaten habe dem Anbieter mehrfach Mails mit Screenshots geschickt die dies beweisen.
Am Freitag haben wir das sogar gemeinsam mit dem Netzbetrieb gemessen wo raus kam das ich ca. 7000 bekomme.
Trotzdem Will mein Anbieter eine Sonderkündigung nicht akzeptieren.
Laut Fürter Amtsgericht AZ: 340 C 3088/08 muss ich das nicht hinnehmen und mir steht somit eine Sonderkündigung zu.

Nun meine Frage muss ich mir dazu einen Anwalt nehmen oder kann ich einfach zu einem Gericht gehen und die Kündigung durchsetzen.
Da mein Anbieter natürlich alles tut um mich so lange wie möglich hinhalten will.

Danke für jede Antwort

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Das verlinkte Urteil hat nichts mit deinem Fall zu tun! Ich sehe bei dir kein Sonderkündigungsrecht. Du hast einen DSL 16.000 Vertrag. Dir werden also !!!bis zu!!! 16.000kbit/s angeboten. Diese Verbindung ist mit erreichten 7000kbit/s auch freigeschaltet. Alles ist in bester Ordnung. Dass die !!maximalen!! 16.000kbit/s nicht erreicht werden kann an vielem liegen wie z.B. weitere Rechner von Nachbarn die auch an deiner Leitung hängen. Falsche Abstimmung von Komponenten.................

-- Editiert micbu am 16.03.2015 12:37

-- Editiert micbu am 16.03.2015 12:37

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maxi86
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

dem Gerichtsurteil entnehme ich das für einem Kunden eine lahmende Leitung nicht zumutbar und hinnehmbar sei.
da ich weniger als 50% der Leistung bekomme ist das eine Lahmende Leitung.
Wie geschrieben wurde die Leitung vom Netzbetrieb bereits getestet der bestätigte das die Leitung nicht mehr aufbringen kann.
An der Hardware liegt es nicht ich bin Informatiker das ist alles getestet.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

In dem Urteil geht es darum, dass ein Kunde einen 6.000er Vertrag mit 16.000er Option beantragt hat, aber das Unternehmen nur einen Doppel Flat 2000 Vertrag bestätigt hat. Das Gericht war der Auffassung, dass ein 6.000er Vertrag zustande kam.
Das hat mit deinem Fall rein gar nichts zu tun, denn zum einen besteht ja der 16.000er Vertrag und zum anderen kannst du diesen auch nutzen. Vertraglich ist alles in bester Ordnung bei dir.

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