Vertrag mit 15 J. abgeschlossen - rechtsgültig ?

23. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Galaxis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag mit 15 J. abgeschlossen - rechtsgültig ?

Hallo,

im Januar 01 habe ich mit 15 Jahren bei 1und1 (puretec) per Fax einen Vertrag für eine Domain abgeschlossen. Alles lief auch über mein Konto. In diesem Vertrag hatte ich Datentransfer von 7 GB. frei und bin nie über 200 - 900 MB gekommen. Nun auf einen Schlag im März bin ich auf einen Datentransfervolumen von 58 GB gekommen und 1und1 wollte mir dafür 478 € abziehen. Soviel Geld habe ich nicht auf meinem Konto. Mehre andere Seiten hatten mich gelinkt und so hatte ich plötzlich laut 1und1 844.000 Zugriffe im März.

Meine Frage ist::
muss ich das bezahlen, da ich mit 15 Jahren per Fax den Vertrag abgeschlossen habe. Das Geld wurde auch ausschließlich von meinem Konto abgebucht.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Ab einem Alter von 14 Jahren darfst Du rechtsgültige Verträge abschließen die der Höhe Deines Taschengeldes entsprechen.

Für den Vertragsabschluss bei 1und1 mußtest Du doch Dein Geburtsdatum angeben. Gab es dazu kein Nachfrage von 1und1? Normalerweise muss bei so einem Vertrag ein Erziehungsberechtigter mit unterschreiben.

Du wirst diesen Betrag wohl nicht bezahlen müssen, da Du unter 18 bist und nur teilweise geschäftsfähig. Bitte Deine Eltern, dass sie sich mit 1und1 in Verbindung setzen damit die Angelegenheit geklärt wird.

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#2
 Von 
Galaxis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antwort!

Ich habe das meinen Eltern gesagt. Die wollen 1und1 schreiben!

Ich melde mich wenn sich was neues ergeben hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HarryVic
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 79x hilfreich)

Berichtigung Zu Sabi70:

Die beschränkte Geschäftsfähigkeit beginnt mit Vollendung des 7. Lebensjahres (nicht des 14. Lebensjahres) und dauert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Grundsätzlich brauchen Minderjähige zum Abschluss von Verträgen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Wird ein Rechtsgeschäft ohne die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters geschlossen, ist es schwebend unwirksam. Es kann erst wirksam werden, wenn die Eltern es nachträglich genehmigen, sonst wird es ungültig.
Der sog. Taschengeldparagraph § 110 BGB
kann im vorliegenden Fall nicht in Ansatz keine Anwendung finden. Taschengeld sind Mittel, die dem Minderjährigen vom Erziehungsberechtigten selbst oder von Dritten nach Entscheidung des Erziehungsberechtigten zur freien Verfügung überlassen worden sind.
Um den Vertrag zu schließen, der den Minderjährigen für die Zukunft bindet, war Volljährigkeit Voraussetzung oder die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters!
Der Vertrag ist nichtig wegen Mangel in der Geschäftsfähigkeit!

-----------------
"Harry"

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#4
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Wie um alles in der Welt kommt man auf so ein enormes Transfervolumen?!?!

DAS würde ich erst mal bei Puretec abklären!

(Ich hoffe mal Du hast da nicht gerade Videofilme und Software zum Download angeboten?!)

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#5
 Von 
Galaxis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nein , ich habe so einen kleinen Cartoon auf meiner Seite gehabt und den hat dummerweise so eine Polnische Cartoon Seite gelinkt und schwups wurden aus einer kleinem Flash file (400kb) 58 GB
:-/

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#6
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Das erscheint mir aber sehr suspekt, denn 58 GB dauern EWIG bis sie unten sind. Dafür hättest Du tagelang filme oder Musik runterladen müssen. Kann es sein das Dein Acount gehackt wurde? Überprüf mal die Downloadzeiten.

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