Vertragänderungen per e-mail rechtens?

16. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Katja_V.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertragänderungen per e-mail rechtens?

Hallo,
ich bräuchte mal drigend Hilfe von jemandem der sich in punkto Internetrecht auskennt.
Mir wurde von T-online per email mitgeteilt das mein bisheriger Tarif (Flatrate) auf einen Minutenarif umgestellt wurde (Fehler von T-online, nur wie beweisen?). Darüber wurde ich nur per email informiert aber da ich meine T-online Postfach so gut wie nie nutze, wuste ich nichts davon und habe wie bisher weitergesurft. Dementsprechend hoch ist die Telefonrechnung.
Deshalb meine Frage:
Bin ich verpflichtet die emails von t-online über Vertragsänderungen zu lesen? Müssen die das nicht schriftlich mitteilen?
Wie sollte ich weiter verfahren?

Vielen dank im Vorraus

Katja

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

War das eine sogenannte "Tarifwechselbestätigung" ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
EinerMehr
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, müssen sie. Du bist nicht verpflichtet, die t-online eMails zu checken.

(1&1 und andere schicken auch immer nen Brief, wenn sich was ändert, inkl. einer Frist, in der man reagieren kann [zBsp. kündigen]!)

Ich würde da mal schnell anrufen/hingehen, und denen Feuer unterm Ar*** machen!!!

T-Com/Online/.... macht eh nur noch Bockmist.....mein Freundin hat gerade erst Fr. nen Brief erhalten, dass deren Telefonanschluss geändert würde in T-ISDN XXL.....hatte sie aber NIE bestellt - ein böser Anruf - viel Ahnungslosigkeit bei der Telekom - und alles wieder richtig hingestellt......

Verlang auch das zuviel gezahlte Geld zurück!!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Katja_V.
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab da ja schon angerufen aber die sagen immer es ist mein Fehler und die ungelernten Telefonmenschen von denen habe nie nen blassen schimmer und schalten auf stur.
Man hat ja auch immer nen andern von denen dran, es bringt einfach nichts. Ich habe bereits widerspruch eingelegt und den vetrag mit t-online per einschreiben gekündigt. Nur die frage ist was machen die wenn ich mich weigere zu zahlen.
Also ich kann mir sicher keinen anwalt leisten und die rechung allein liegt schon bei 800 €

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
EinerMehr
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Immer den Namen geben lassen!!! Bei jedem Telefonat!!!

Geh doch mal bei Euch in die Verbraucherzentrale! Die können Dir fundierte Rechtsberatung für 10-20€ oder so geben. Gibt es in jeder Stadt!

Ich würde die 800€ nicht zahlen......wenn das deren Fehler ist, müssen die da auf für gerade stehen....

Vielleicht auch mal nen gut formulierten, aber bösen Brief schreiben!!! Auch ruhig drohen - aber nett und sachlich bleiben!!!


-- Editiert von EinerMehr am 16.12.2004 20:21:34

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