Nehmen wir an A hat einen Vertrag
über Kabel-Internet abgeschlossen zum Termin B.
An Termin C nimmt A eine Vertragsänderung (höhere Geschwindigkeit) vor.
An Termin D wird der Preis angepasst.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
1. Beginnt die Vertragslaufzeit bei Wechsel in einen schnelleren Vertrag neu zu laufen? D.h. würde sich die Vertragsverlängerung nun immer auf das Datum C beziehen (und nicht auf B)?
2. Wenn A kein Brief zur Preisanpassung (D) erhalten hat und erst einige Monate später fest stellt, dass mehr von seinem Konto abgebucht wird - hat er dann noch ein Sonderkündigungsrecht (so wie es gewesen wäre hätte er den Brief erhalten)?
Vertragslaufzeiten bei Vertragsänderung/Preisanpassung (Internetprovider)
9. Mai 2016
Thema abonnieren
Frage vom 9. Mai 2016 | 17:27
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
Vertragslaufzeiten bei Vertragsänderung/Preisanpassung (Internetprovider)
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Mai 2016 | 22:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
zu 1.) Kommt ganz darauf an, was genau da vereinbart wurde.
Möglich wäre einvernehmliche Vertragsaufhebung und Neuabschluss.
Oder auch eine einvernehmliche Vertragsänderung.
zu 2.) Das monatelange widerspruchslose hinnehmen höherer Zahlungen kann eine konkludente Zustimmung bedeuten. Da müsste man schon substantiert begründen
#2
Antwort vom 10. Mai 2016 | 08:12
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
Zitatzu 1.) Kommt ganz darauf an, was genau da vereinbart wurde. :
Möglich wäre einvernehmliche Vertragsaufhebung und Neuabschluss.
Oder auch eine einvernehmliche Vertragsänderung.
Müsste sich bei Neuabschluss die Vertragsnummer ändern oder wie würde man das erkennen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Mai 2016 | 22:00
Von
Status: Unbeschreiblich (119616 Beiträge, 39755x hilfreich)
Eine Änderung der Vertragsnummer kann ein Indiz sein, das ein neuer Vertrag unter Aufhebung des alten entstanden ist.
Muss aber nicht sein.
Um das eindeutig zu beurteilen, müsste man die ganze Korrespondenz prüfen.
Und jetzt?
Schon
266.997
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
18 Antworten
-
2 Antworten