Vertragslaufzeiten bei Vertragsänderung/Preisanpassung (Internetprovider)

9. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
justmee
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Vertragslaufzeiten bei Vertragsänderung/Preisanpassung (Internetprovider)

Nehmen wir an A hat einen Vertrag über Kabel-Internet abgeschlossen zum Termin B.
An Termin C nimmt A eine Vertragsänderung (höhere Geschwindigkeit) vor.
An Termin D wird der Preis angepasst.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

1. Beginnt die Vertragslaufzeit bei Wechsel in einen schnelleren Vertrag neu zu laufen? D.h. würde sich die Vertragsverlängerung nun immer auf das Datum C beziehen (und nicht auf B)?
2. Wenn A kein Brief zur Preisanpassung (D) erhalten hat und erst einige Monate später fest stellt, dass mehr von seinem Konto abgebucht wird - hat er dann noch ein Sonderkündigungsrecht (so wie es gewesen wäre hätte er den Brief erhalten)?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

zu 1.) Kommt ganz darauf an, was genau da vereinbart wurde.
Möglich wäre einvernehmliche Vertragsaufhebung und Neuabschluss.
Oder auch eine einvernehmliche Vertragsänderung.



zu 2.) Das monatelange widerspruchslose hinnehmen höherer Zahlungen kann eine konkludente Zustimmung bedeuten. Da müsste man schon substantiert begründen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justmee
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
zu 1.) Kommt ganz darauf an, was genau da vereinbart wurde.
Möglich wäre einvernehmliche Vertragsaufhebung und Neuabschluss.
Oder auch eine einvernehmliche Vertragsänderung.

Müsste sich bei Neuabschluss die Vertragsnummer ändern oder wie würde man das erkennen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Eine Änderung der Vertragsnummer kann ein Indiz sein, das ein neuer Vertrag unter Aufhebung des alten entstanden ist.
Muss aber nicht sein.

Um das eindeutig zu beurteilen, müsste man die ganze Korrespondenz prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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