Guten Tag zusammen,
ich bräuchte einmal einen Ratschlag zu folgendem:
Es wurde ein Internetanschluss bei der Telekom abgeschlossen im Juli 2021 für 3 Jahre. Es handelt sich aber nicht um einen Privatkundenanschluss sondern um eine Standleitung, also für ein Gewerbe/Firma. Das Gewerbe wurde im eigenen Heim betrieben. Ehefrau und Ehemann trennen sich. Der Ehemann muss kurzfristig ausziehen, da die Ehefrau aussagt, der Mann wäre angeblich gewalttätig, um die Immobilie für sich alleine zu beanspruchen.
Der Ehemann findet eine Wohnung am Januar 2022 und kann dann endlich den Internetanschluss dort anmelden. Die Schaltung erfolgt dann im März 2022. 5 Monate wird der Internetanschluss bezahlt ohne jeglichen Nutzen, was aber natürlicht nicht das Problem der Telekom ist.
Im Juli 2024 sind 3 Jahre Vertragslaufzeit rum. Die Telekom hat sich aber so geäußert, dass ein neuer Vertrag im März 2022 für weitere 3 Jahre angefangen hat und ist der Meinung, der Vertrag läuft bis März 2025.
Der Anschlussinhaber ist der Meinung für 3 Jahre einen Internentanschluss abgeschlossen zu haben. Die vollen 3 Jahre wurden auch immer bezahlt. Bei Privatkundenanschlüssen wäre das auch rechtswidrig, aber wie ist es bei Gewerbeanschlüssen? Angeblich zählen hier "strengere" AGB`s.
Auch eine Firma oder ein Kleingewerbe plant mit 3 Jahren Vertragslaufzeit und mit gewissen Ausgaben für das Internet.
Außerdem stellt sich auch die Frage, wie die Telekom das sieht, wenn der Kunde z.b. für 3 oder 5 Jahre einen Vertrag abschließt und z.b. 3 Monate vorher auch umzieht oder seine Adresse verlegt. Geht dann der Anschluss wieder mit 3 oder 5 Jahren von vorne los?
In den AGB`s konnte man nur folgendes finden:
Vertragslaufzeit/Kündigung
5.1 Verträge mit Mindestvertragslaufzeit
Business Premium Access wird mit Mindestvertragslaufzeiten von
zwei, drei oder fünf Jahren überlassen. Die Vertragslaufzeit beginnt
mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung. Das Ver-
tragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem
Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar.
Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit
auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Mo-
nat gekündigt werden.
Wird während der Laufzeit des Vertrages eine Erhöhung der Verfüg-
barkeit bereitgestellt, beginnt ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen
Bereitstellung eine neu zu vereinbarende Mindestvertragslaufzeit; die
mindestens so lange sein muss, wie die restliche Laufzeit vor der Än-
derung bzw. nach Ablauf der ursprünglichen Mindestvertragslaufzeit
mindestens zwei Jahre betragen muss
Wie kann man sich nun am besten verhalten?
Vielen Dank!
Vertragsverlängerung durch Umzug / gewerblicher Inet-Anschluss
3. April 2024
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Frage vom 3. April 2024 | 10:38
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 6x hilfreich)
Vertragsverlängerung durch Umzug / gewerblicher Inet-Anschluss
#1
Antwort vom 3. April 2024 | 19:48
Von
Status: Unbeschreiblich (130256 Beiträge, 41507x hilfreich)
Zitat :Die Telekom hat sich aber so geäußert, dass ein neuer Vertrag im März 2022 für weitere 3 Jahre angefangen hat
Kann gut sein.
Der eine Vertrag wurde mittels Aufhebungsvertrag (konkludent) beendet und ein neuer Vertrag geschlossen.
Zitat :Wie kann man sich nun am besten verhalten?
Man lässt den ganzen Vorgang von Fachkundigen prüfen.
Das geht z.B. auch gleich hier
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