Verzicht auf Widerrufsrecht?

23. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ja.nina
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Verzicht auf Widerrufsrecht?

Gestern war ich auf der Suche nach einem PDF Reader, nachdem ich meinen Computer virenbedingt einmal komplett formatieren musste.
Bei Opendownload.de bin ich fündig geworden. Opendownload hat mich gleich an Open Office erinnert - die ist ja bekanntlich kostenlos! Man musste sich dazu registrieren, wobei ich mir aber nichts gedacht habe. Für Foren etc. muss man sich ja schließlich auch anmelden. Der Klick bei AGB gelesen geht ja immer flott...
Heute habe ich eine Rechnung über 96 Euro bekommen! Mein erster Gedanke: Widerspruch einlegen! Natürlich habe ich mir die Homepage gleich noch mal angesehen und rechts steht tatsächlich eine Info über die Kosten, die aber meiner Meinung nach leicht zu überlesen ist! Unten steht dann: Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung und verzichte auf mein Widerrufsrecht.
Ist das rechtens??? Ich meine, man hat doch eigentlich immer ein Widerrufsrecht?!

Kann mir jemand helfen?! Sonst wäre es ein sehr teurer PDF Reader gewesen, den es ja definitiv kostenfrei gibt!!!

Schon mal DANKE!

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Nicht nur die Preisangabe neben dem Formular, sondern auch in den AGB sind keineswegs verdeckt und unleserlich. Auf das Widerrufsrecht kann durchaus verzichtet werden.
Ich halte das Angebot für sehr windig, aber schwer angreifbar.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andre31
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 28x hilfreich)

Quatsch mit Soße. Schau dich mal ein wenig durchs Forum durch & du wirst auf jeden Fall fündig. Alles was mit mega oder open zu tun hat, ist hier reichlich vertreten. Lass dich nicht ins Boxhorn jagen. Wenn du fündig geworden bist, einfach in Ruhe mal die einzelnen Threads durchlesen, dort wirst auch erfahren wie Du weiter vorzugehen hast.
Völliger Quatsch den Xantippe da schreibt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ja.nina
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Auf www.computerbetrug.de steht unter meistgelesene Artikel diese Woche: "Opendownload.de und andere Kostenfallen"

Widersprochen habe ich schon.

Völliger Quatsch ist das was Xantippe schreibt nicht ganz. Es steht ja nun wirklich da, aber relativ klein am Rand. Ich ärger mich ja tierisch, dass ich auf diesen Unsinn reingefallen bin! Für gewöhnlich muss man gesetzlich vorgeschrieben mehrmals einen Preis bestätigen. Wie oft muss man das z.B. bei einer Bestellung von Ebay oder Amazon o.ä. bestätigen!

Dubios finde ich auch, dass unter dem Preis steht:
Lizenz: Freeware (Freeware ist Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird)

Da steht definitiv KOSTENLOS! Sehr verwirrend!

Mal abwarten was passiert!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Auf das Widerrufsrecht kann durchaus verzichtet werden.

... nämlich bei einer Dienstleistung, mit deren Ausführung auf ausdrückliche Anforderung sofort begonnen wird.

Ob der Download eine "Dienstleistung" (oder nicht doch eher ein normaler Verkauf) ist und ob die Anforderung "ausdrücklich" war, wäre zu prüfen.

(Allerdings dürfte auch bei Download von Software kein Widerrufsrecht bestehen, da die Ware "aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für Rücksendung geeignet" ist. )

> Opendownload hat mich gleich an Open Office erinnert - die ist ja bekanntlich kostenlos!

Ja, und Lenor erinnert mich an Linux, das ist ja bekanntlich kostenlos, also habe ich einfach mal zwei Pakete ohne zu zahlen mitgenommen.

Da fehlen einem die Worte... :crazy:

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Für gewöhnlich muss man gesetzlich vorgeschrieben mehrmals einen Preis bestätigen.

Falsch. Eine gesetzliche Pflicht besteht dazu gerade nicht (oder wie oft mußt du beim Bäcker oder beim Media-Markt den Preis "bestätigen"?).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ja.nina
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Wellkamp: Entschuldige, ich vergaß dazu zu schreiben, dass ich vom Onlinekauf sprach!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Andre31
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 28x hilfreich)

Ein sehr schöner Artikel eines RA von hier.
http://www.123recht.net/Internetabonnements-%E2%80%93-Die-vermeintlichen-Gratisdienste__a32903.html
Da kannst dir in Ruhe durchlesen, was nun weiter geht.
Also ersmal recht entspannen. :-)

Man beachte:
Zitat"Die Diensteanbieter können jedenfalls nicht über die IP – Adresse an die ladungsfähige Anschrift des Verbrauchers gelangen, denn ein Auskunftsanspruch besteht gegenüber dem Internet – Provider, der die IP – Adresse zur Anschrift zuordnen kann, nicht."

Und was noch viel wichtiger ist!
Zitat"Auf weitere Mahnungen des Diensteanbieters, auch durch Inkassounternehmen und Rechtsanwälte, sollte nicht reagiert werden, denn zur Taktik gehört es, dadurch gegenüber dem Verbraucher psychischen Druck aufzubauen."

Für alle die User, die immer Angst haben vonwegen.
"Aber die haben doch meine IP"
Na und, da könnse nix mit anfangen.


-- Editiert von Andre31 am 23.01.2009 21:21

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Interessant wäre es zu wissen, um welches Programm es sich dabei handelt,

denn, falls es der "Adobe Reader" ist, fand ich nachfolgendes auf deren Seite.

Zitat: [Lizenzverträge für Endanwender
Hinweis zur Rechtslage:
Die Produkte von Adobe werden nicht verkauft; stattdessen werden Kopien der Adobe-Produkte (einschließlich aller Macromedia-Produkte) über den Vertriebskanal an den Endanwender lizenziert. DIE BEDINGUNGEN DES JEWEILIGEN LIZENZVERTRAGES WIE UNTEN ANGEGEBEN TREFFEN AUF JEDEN ANWENDER ZU, ES SEI DENN, SIE HABEN MIT ADOBE EIN ANDERS LAUTENDES DIREKTABKOMMEN GESCHLOSSEN, DEM DIE VERWENDUNG ODER VERTEILUNG IHRER ADOBE-PRODUKTE UNTERLIEGT.
....]

Dürfte auf jeden Fall sehr von Interesse sein, wenn die kostenlosen Programme von anderen Firmen vermarktet werden und der Urheber keinen einzigen Cent für seine Werke erhält.
Oder hat "Content Services Ltd" die entsprechenden Lizenzen bereits bezahlt?!?

Gruss vom Strand

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Entschuldige, ich vergaß dazu zu schreiben, dass ich vom Onlinekauf sprach!

Auch dort gibt es keine gesetzliche Pflicht, einen Preis "mehrmals zu bestätigen".

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cestlavie09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Unglaublich aber war, mir ist genau die gleiche Story am 23.01. passiert.
Habe für den Notebook meiner Freundin den PDF Reader von adobe im Internet gesucht und bin prompt in der Falle reingefallen.

Was mich jetzt interessiert ist folgendes:
- hast Du den Widerspruch schriftlich per Einschreiben versendet? Inhalt?
- hast Du noch mehr Infos erhalten als die, die hier aufgelistet sind?

Mehr Infos von Dir würden mir helfen, ich habe noch nichts eingereicht. Möchte spätestens morgen was rausschicken.

Wie sehr ich sauer und verärgert bin, brauche ich Dir nicht zu erzählen. Umso glücklicher war ich heute von Deinem Fall zu lesen.

Danke für ein Feedback.

Gruß von cestlavie09

PS: ich bin versiert und vorsichtig im Internet und trotzdem passiert sowas...

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ja.nina
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hey,

sorry, war länger nicht online.

Ich habe den Widerspruch per Kontaktschreiben auf deren Homepage eingelegt. Man soll auf gleichem Wege antworten, wie die Rechnung kommt. Da jegliche E-Mails aber umgehend zurück kommen, hab ich es halt so gemacht. Wenn du ein Einschreiben schickst, dann bloß ohne deine Adresse anzugeben!!!
Mittlerweile ist natürlich trotzdem eine Mahnung gekommen. Werde ich aber jetzt ignorieren. Man muss auch mal was aussitzen können ;-)
Gerade vorgestern war opendownload.de auch Thema bei Wiso auf ZDF... Wir sind also nicht alleine. Ganz viele Infos findest du auf computerbetrug.de, wo immer noch der Artikel zu Opendownload der meist gelesenste der Woche ist. Außerdem findest du im Forum seitenweise Einträge von anderen, die drauf reingefallen sind mit Verweisen auf viele interessante Artikel...

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cestlavie09
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Dir.

Mittlerweile habe ich mich bei computerbetrug.de eingeloggt und war ganz überrascht zu lesen, wieviele Leute reingefallen sind. Wir sind doch nicht so doof. und den Bericht bei Wiso habe ich zufällig auch gesehen.
Ich habe also den Widerspruch ebenfalls per email zugesandt, wobei sie sofort zurückgekommen ist- Habe alles gespeichert! Mittlereile ist die erste Mahnung auch gekommen aber ich rühre mich nicht und ignoriere einfach alles.

Dein Tipp bei computerbetrug war gold wert. Ich hoffe, daß wiele Betroffene diese Seite finden, damit sie schnell beruhigt werden.

Also danke nochmal für den Hinweis im Netz! Hat mir eine Menge Geld gespart.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ja.nina
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi von cestlavie09,

ich habe zur Sicherheit die Mail noch mal per Onlinekontaktformular geschickt. Nicht dass auf Grund von "nix angekommen" doch irgendwann noch mal was kommt, aus dem ich nicht mehr raus komme...

Jetzt heißt es wohl "aussitzen"...

Würd mich interessieren, wie es bei dir weitergeht, vll. hört man ja noch mal was?...

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Andre31
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 28x hilfreich)

Ja da wirst noch ne zeitlang was hören. Ne Mahnung und noch ne Mahnung, dann kommt nen Inkassobrief etc. Immer die selbe Leier.
Leer Drohungen usw. usf.
Immer in der Hoffnung, das wieder ein weiterer User weich wird oder sich unter Druck fühlt und bezahlt.
Angst brauch niemand zu haben. Es laufen m.W. einige Ermittlungen bez. Open und deren Hintermänner inkl. der Möchtegern Geldeintreiber usw.
Also entspannen, ein wenig im Netz surfen, mal bei computerbetrug vorbei schauen & Blutdruck unten lassen.
Is ned gut für die Gesundheit. :devil:

-----------------
"Auf Abofalle reingefallen? Dann schau mal auf Abofalle.net vorbei."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Ermittlungsverfahren gegen Alexander Varin

Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt derzeit gegen Alexander Varin. Alexander Varin ist Director der:

Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Diese betreibt unter anderem die Projekte:

dein-geistiges-alter.de
wie-anziehend-bist-du.de
opendownload.de

Sollten Sie unberechtigte Rechnungen sowie Mahnungen erhalten, erstatten Sie unbedingt Anzeige aus jedem Rechtsgrund unter Angabe des Aktenzeichens 405 Js 35742/08 Staatsanwaltschaft Mannheim.

quelle: http://www.nicht-abzocken.eu


Gruss vom Strand

-- Editiert von Sailor2006 am 14.02.2009 07:09

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kehlstoss
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Bin letzte Woche auf der Suche nach einem Adobe-Reader-Download
reingefallen. Alles sah so aus als ob ich mich bei Adobe anmelden würde um den Reader runter zu laden. Leider war es nicht die Anmeldung bei Adobe sondern bei "www.softwaresammler.de". Habe den Download dann nicht bei "www.softwaresammler.de" ausgeführt, trotzdem kam prompt einen Tag später die Rechnung in Höhe von 96,--Euro.

Rechnungsadresse:
Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Wie verhalte ich mich am besten?
Muß ich widerrufen?

Würde mich auch interessieren wie es bei " ja.nina" und bei "cestlavie09" gelaufen ist, ist bei euch ja auch schon `ne Weile her!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Offenbar bist du ja auch unfähig, einen gerade mal 2 Seiten langen Thread inklusive Verweis auf computerbetrug.de geistig zu erfassen und mußt zum 3281. mal dieselbe Frage in dieses Forum stellen. Was soll das? Wieso sollte man dir dann noch helfen wollen?

-----------------
"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

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