Sofern jemand gegen die AGB bzw. Nutzungsregeln der betroffenen Seite verstößt, kann dann durch den Betreiber ein virtuelles Hausverbot ausgesprochen werden ? Und wenn ja, wie macht man das im Allgemeinen ? Gibt es da ein Gesetz oder Ähnliches ?
Vielen Dank, für Eure Mühen !
Virtuelles Hausverbot wenn gegen Nutzungsregeln verstoßen wurde?
26. Mai 2005
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Frage vom 26. Mai 2005 | 16:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Virtuelles Hausverbot wenn gegen Nutzungsregeln verstoßen wurde?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 30. Mai 2005 | 11:03
Von
Status: Schüler (358 Beiträge, 66x hilfreich)
Der Betreiber der Seite kann den Zugang zu dieser beschränken. Anspruch wäre § 1004 BGB
.
Wie dies allerdings technisch läuft ???
Und jetzt?
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