Virtuelles Hausverbot per E-Mail ausgesprochen - ist das rechtsgültig?

28. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
SpookyBoy
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 43x hilfreich)
Virtuelles Hausverbot per E-Mail ausgesprochen - ist das rechtsgültig?

Hallo, ich bräuchte - wie die meisten hier - mal einen Rat.

Ich bekam vor einigen Wochen von einem Chatbetreiber wahrscheinlich Hausverbot, weil ich gegen seine Nutzungsbedingungen verstiess. Das tat ich tatsächlich und z.T. ganz bewusst. Die Gründe sollen hier aber keine Rolle spielen.

Mich würde der rechtliche Ablauf interessieren, was passiert, wenn ich dagegen verstosse, denn ich habe vor, das aus mehreren Gründen zu ignorieren. Ich habe im Internet einiges gelesen, aber das ist mir alles zu oberflächlich gehalten, auch hier fand ich zum Thema nur 2 Postings, und die betrafen ebay.

Zum Hausverbot:

Das Hausverbot wurde per E-Mail ausgesprochen.
Von exakt dieser E-Mail Adresse, die mir bekannt ist, bekam ich aber von einem Spassvogel Tage vorher schonmal mehrere Hausverbot Mails von dem angeblichen Chatbetreiber, was gar nicht stimmte.(Mein kommendes Hausverbot war Thema im Chat, das sich dieser Witzbold gleich zunutze machte). Daher setzte ich die Adresse dann auf die Spamliste weil diese Verarsche nervte.

In den Chat wählt man sich ohne persönliche Angaben ein, leidiglich ein registriertes Profil an Sich ist nötig.

Ich habe dazu nun mehrere Fragen.

Meine Fragen:

1.) Ist ein Hausverbot, das per E-Mail ausgesprochen wird, überhaupt rechtsgültig? Gibt es dazu Entscheidungen?

(Darum erwähnte ich das mit den Fakemails: Was wäre, wenn ich die echte Hausverbot Mail im Spamordner nicht zufällig entdeckt hätte? Was wäre, wenn ich diese E-Mail Adresse z.B. lange vorher gelöscht hätte? Im Grunde könnte ich die echte Mail nun auch für eine Fälschung halten, denn ich kann nicht unterscheiden, welche nun falsch oder echt ist, da exakt die gleiche E-Mail Adresse als Absender von dem Spassvogel angegeben war)
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Der Chatbetreiber droht bei Verstoss gegen das Hausverbot mit 500 Euro Geldstrafe plus Anzeige plus Kosten der Identitätsermittlung. Das steht in seinen Nutzungsbedingungen.

Da man sich in diesem Chat einfach ein neues Profil anlegen braucht, und die IP sowieso per Provider spätestens alle 24 h geändert wird, kann man sich danach wieder trotz Hausverbot einwählen. Was ich auch tun werde, da ich viele Kontakte in diesem Chat habe. Daher muss der Chatbetreiber, wenn er mich im Chat zu entdecken glaubt oder erkennt anhand meines Schreibstiles beispielsweise und er mich wirklich anzeigen will, erstmal über meine IP die Herausgabe der Adressdaten von meinem Provider beantragen, wenn er mich tatsächlich anzeigen will.

2.) Wie sind da die genauen Regelungen? Wie ist der genaue Vorgang, wenn so ein Chatbetreiber anhand der IP und eines Verstosses in seinem Gemäeuer die Adressdaten erbittet? Der Provider rückt doch nicht einfach so Adressdaten raus oder? Was kostet sowas denn?
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Obwohl ich seit dem Hausverbot nicht im Chat war, werde ich laufend von dortigen Chattern und Mitarbeitern per Mail oder anderen Communitys angeschrieben, ich solle dieses und jenes im Chat lassen, weil ich angeblich im Chat sei, weil sich offensichtlich Andere als meine Person ausgeben. (Diese Unfähigkeit und Inkompetenz und Voreingenommenheit der Chatmitarbeiter war ein Grund wieso ich Hausverbot bekam, denn wenn ich das benannte, kritisierte ich einen Mitarbeiter, und verstiess so gegen die dort geltenden NUBs, nach dem Motto: Was Chatmitarbeiter machen ist immer uneingeschränkt richtig und darf nicht kritisiert werden, auch wenns der größte Blödsinn ist) Man ist dort sogar so bescheuert, das man völlig unschuldige User verdächtigt, eine Person mit Bann oder Hausverbot zu sein, und diese rausschmeisst. Einer davon hat sich nun auch wütend an mich gewandt, das er wegen mir fliege, und er doch nicht ich sei. Ich kann aber auch nichts dazu. Was soll ICH denn da machen?)

3.) Wie kann ich mich denn DAgegen wehren?

Ich betrachte das - genau genommen - auch als Beleidigung und Angriff gegen meine Person, wenn mir dauernd Dinge aus einem Chat unterstellt werden, indem ich zur Zeit gar nicht bin. Man stelle sich mal vor: Man schmeisst mich raus und erteilt mir HV weil man seine Ruhe vor mir will, aber dann lässt man mich nicht in Ruhe und schreibt mich laufend an. Was soll das denn?
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Angenommen, es würde tatsächlich zu einer Anzeige kommen:

4.) wie wird denn im Allgemeinen bei solchen Chatstreitigkeiten vor Gericht verfahren?

(Ich weiss...schwierige Einzefallentscheidung etc..aber es gibt doch sicher eine Tendenz, wie Gerichte so etwas - im Vergleich zu "realen" Streitigkeiten mit reellen Personen die man auch tatsächlich sieht =) - verfährt.

5.) Vielleicht hat ja jemand so eine generelle Erfahrung mit sowas. Ist es denn realisitisch, das es überhaupt bei solchen Dingen - auch nach vorgen. Schilderungen der Technik - zu einer Anzeige kommen könnte?


Vielen Dank für eure Antworten

gruss Spooky

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blobb
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 52x hilfreich)

Wenn du in den chat gehst akzeptierst du die nutzungsbedingungen und solltest dich auch dran halten!

Wenn nicht nunja darf der betreiber dich raus setzten.

Vor allem wenn du absichtlich verstossen hast musst du auch mit den konsequenzen rechnen

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#2
 Von 
SpookyBoy
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 43x hilfreich)

Mir geht es nicht um das Hausverbot.

Mir geht es darum, abzuchecken, wie gross denn die "realen" Risiken sind, eine Anzeige zu bekommen. Ich weiss das es solche Fälle gibt, im Vergleich zu dem was aber häufig angedroht wird, ist das ja wenig.
Darum würde mich ja interessieren, ob HV per Mail ausgesprochen werden kann oder nicht, wie der Bestand vor Gericht ist, zumal wie geschildert diese Mailadresse von der das Hausverbot kam offensichtlich von jedem genutzt werden kann, wie soll das den dann, was eigentlich rechtsgültig sein soll, ernst zu nehmen sein? Wie ist die Herausgabe der Adressdaten vom Provider so "grob detailiert allgemein" geregelt etc...ich frage das, weil ich versuche, mein Risiko einzuschätzen. Weiter nichts =))

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