Vor abmahnung Kointakaufnahme in AGB festlegen??

19. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
terminler
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Vor abmahnung Kointakaufnahme in AGB festlegen??

da ja leider die bekannte Impressum abzocke umhergeht suche ich nach einer Lösung sich davor zu schützen.


natürlich kann immer mal eion fehler Passieren und deshalb gibt es logischerweise auch immer die möglichkeit in eine Abmahnungs abzocke zu kommen.


Allerdings schreibt eine Seriöse Firma oder person eien normalerweise zuvor an.

Z.B habe ich das so erlebt.


Jetzt habe ich schion einige male ind den Agbs bzw beim Impressum eine hinweis gesehen welche darauf hinweist ndas vor einer Kostenpflichtigen Abmahnung eine Kontakaufnahme über das Kontaktformular bzw. Email, Brief, Fax oder telefon erfolgen muss.



Ist sowas zulässigt?


Ich fände das die Venüftigste lösung für alle.

Wenn keine Reaktion z.B. inerhalb 3 Werktage erfolgt kann man ja immernoch eine Abmahnung starten.


Das wäre zuminderst fair.

MFG

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17 Antworten
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#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6106 Beiträge, 950x hilfreich)

*Das wäre zuminderst fair.*

Das Abmahnwesen hat leider nichts mit Fairnes zut un, sondern ist eine Gelddruckmaschine für zwielichtige Winkeladvokaten.

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#2
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
terminler
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

"dass man ausdrücklich auf eine Geschäftsführung ohne Auftrag verzichtet und diese nicht in seinem ausgesprochenen Willen ist,
"

Sorry aber ich Verstehe nur Bahnhof.


D.H jetzt??


Wie bzw wo würde man den Text den einbauen.
Ins Impressum oder in die AGBS



MFG

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#4
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
terminler
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Ah ok!


Aber ehlich gesagt wäre es doch dann Logisch es zu veruschen mich auf meinem Handy zu erreichen und mich davon in kenntnis zu setzten damit ich in enztscheiden kann. Und wenn das nicht möglich ist wäre eine selbständige entscheidung ja in Ordnung.



Kann man einem Anwalt bzw. dem Kläger da nicht vorsatz unterstellen wenn ersichtlich ist das er keinen Versuch gemacht hat mich zu Kontaktieren bzw. offentsichtlich nur eine Abzocke vorliegt?



MFG Danke für die auflärung.

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#6
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)

Genau. Jeder vernünftige Mensch versucht erstmal Kontakt persönlich herzustellen!
Meistens ist alles mit einem Telefonanruf erledigt.
Wenn mein Nachbar zu laut ist wenn ich schlafen will, dann gehe ich doch auch bei Ihm klingeln, statt die Polizei zu rufen. Das geht a) schneller und b)alle sind glücklich.
Das Gesetz ist für mich nicht sozial (wir leben schließlich in einem sozialstaat) und eine Abmahnung ohne Auftrag Widerspricht unseren moralischen Vorstellungen.
Eigentlich ist es somit sogar Grundrechts / Verfassungswidrig.
Klar ist natürlich, wenn der Nachbar dann weiter aufdreht oder mich haut, daß dann die Polizei zum aufräumen kommen kann.

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#7
 Von 
terminler
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke!

Na zuminders sehen das schon mal 2 so.

Na dann straten wir mal eine Unterschriften Aktion vileicht bekommen wir es dmit hindas diese Impressum & Co abzocken ednlich aufhören.


Ich sehe das natürlich mit Humor aber achön wäre es schon.

LG

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#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1708x hilfreich)

eine Abmahnung ohne Auftrag Widerspricht unseren moralischen Vorstellungen

Natürlich hat ein Rechtsverletzer kein Interesse daran, dem Rechteinhaber etwas zu bezahlen. Darauf kommt es aber nicht an.

Eigentlich ist es somit sogar Grundrechts / Verfassungswidrig

'Somit'? Nicht alles, was 'unseren' Moralvorstellungen widerspricht, ist verfassungswidrig. Bei weitem nicht.

Und warum wohl hat in den letzten 50 Jahren noch keine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil aufgrund einer Abmahnung Erfolg gehabt? Weil Sie sich im Verfassungsrecht so viel besser auskennen als das BVerfG selbst?

Meistens ist alles mit einem Telefonanruf erledigt.

Wer bezahlt denn Rolex die 50.000 Telefonanrufe an all die Urlauber, die gefälschte Uhren in Taiwan erstehen und dann hier auf eBay verkaufen? Ich finde die Diskussion höchst einseitig.
Die schwarzen Schafe bei den Abmahnern sind die *Ausnahme*. Denn nur über die wird lautstark herumtrompetet. Von all den zigtausenden berechtigten Abmahnungen an bewußte Rechtsverletzer spricht natürlich niemand.

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#9
 Von 
terminler
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

So habe ich das auch noch nicht gesehen aber ehrlich gesagt ist das mit Rolex doch auch schon wieder was anderes.

KLar es gibt einige die Bewust kein Impressum veröffentlichen.

Aber das ist doch auch meist auf grund das sie etwas falsche machen bzw. was zu verbergen haben.

Das dürfte sich in so einem fall dann wohl auch einfach Beweisen lassen.

Aber kann es wirklich nso sein das dafür alle andernen ausgenutz werden ohne sich davor schützen zu können.

Zuminderst sollte es mehr Kriterien geben wann so eine Kostenplichtige Abmahnung gerechtfertigt ist.

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#10
 Von 
terminler
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Allerdings muss ich da ein nachtrag machen!

Wenn die Uhren bei Ebay verkauft werden sollte der verkäufer sich doch wohl auch sicher sein das es sich um ein Orginal handelt.

Zuminderst würde ich mal sagen hat er vorsätzlich das bei ebay verkauft.

Es dürfte wohl jedem Klar sein das eien Rolex aus Taiwan zu 99% kien orginal ist.


Aber egal es haben wohl beide seiten recht. Nur eben zur Zeit die der Rechtverdeher offentsichtlich öfter.


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#11
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Wenn die Uhren bei Ebay verkauft werden sollte der verkäufer sich doch wohl auch sicher sein das es sich um ein Orginal handelt.


Jeder, der meint seine Seite ins Netz stellen zu müssen, sollte sich doch wohl auch sicher sein, dass er die Rahmenbedingungen einhält und den Unterschied zwischen mein und dein kennt.

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#12
 Von 
terminler
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

ja natürlich da bin ich (fast) deiner Meinung.

Aber es kann doch wohl nicht angehen das wenn ein User ein post im Forum schreibt dann gleich der Seitenbetreiber eine Abmahnung bekommt ohne das mann ihn daraufhin Kontaktiert.

(wir reden hier ja nicht um 2.30 Euro für eine Brief sonder um weit höhere Beträge die einfach nicht nötig wären.

Ein bekannter hat sich in seiner Email Adresse verschrieben und hat deshalb eine Abmahnung über mehrer Hundert Euro bekommen. Obwohl gleich unter der Email adresse ein Kontakformular stand welches sogar meine kleine Tochter ausfüllen könnte.


Das kann es doch einfach nicht sein.


Sowas ist einfach nur abzocke und hat absolut nichts mehr mit Recht zu tun( naja mit einem Rechtanwalt schon)

Zuminderst nicht mit Grechtigkeit.

Klar ist er selber schuld.

Aber eine Nachricht mit 1 Min. aufwand hätte es auch getahn.


+++++++++++++



Ich habe das jetzt mal so Formuliert.
++++++++++++++++++
Es wird ausdrücklich auf eine Geschäftsführung ohne Auftrag verzichtet wenn diese nicht in unserem ausgesprochenen Willen ist.

Wir bitten sie uns am bestern per Email oder über das Kontakformular über rechtliche Ansprüche oder Einwände zu Informieren.

Wir werden daraufhin schnellstmöglich Reagieren.



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#13
 Von 
strike77
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,
@Mareike

>>Natürlich hat ein Rechtsverletzer kein Interesse daran, dem Rechteinhaber etwas zu bezahlen. Darauf kommt es aber nicht an.<<
Das weiß ich und kritisiere es deswegen.

>>
'Somit'? Nicht alles, was 'unseren' Moralvorstellungen widerspricht, ist verfassungswidrig. Bei weitem nicht.

Und warum wohl hat in den letzten 50 Jahren noch keine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil aufgrund einer Abmahnung Erfolg gehabt? Weil Sie sich im Verfassungsrecht so viel besser auskennen als das BVerfG selbst?<<
Ich glaube an Gott und nicht an das BVerfG.
Guckt man sich einige Urteile mal an, da merkt man das einige Sachen heute auf einmal verfassungswidrig sind, die 50 Jahre wie "betoniert" waren.

>>Wer bezahlt denn Rolex die 50.000 Telefonanrufe an all die Urlauber, die gefälschte Uhren in Taiwan erstehen und dann hier auf eBay verkaufen? Ich finde die Diskussion höchst einseitig.<<
Die Flatrate fürs Telefon fällt unabhängig von der Anzahl der Gespräche nur 1 Mal pro Monat an. (Okay, ich lasse hier denjenigen der telefoniert und die Recherche ausser acht.)
Aber es sind nicht 50.000 Leute die jeweils eine Uhr verkaufen, sondern eher 1.000 die 50 Stück verkaufen.
Die Diskussion ist natürlich einseitig, es geht hier ja auch in dem Thread um den Mißbrauch von Abmahnungen, nicht um Abmahnungen im Allgemeinen.
>>Die schwarzen Schafe bei den Abmahnern sind die *Ausnahme*. Denn nur über die wird lautstark herumtrompetet. Von all den zigtausenden berechtigten Abmahnungen an bewußte Rechtsverletzer spricht natürlich niemand. <<
Darüber können wir(?) - Ich jedenfalls nur spekulieren. Denn ich kenne keine Statistiken darüber.
Weiterhin, wie schon erwähnt, geht es hier nicht um die weißen sondern explizit um die schwarzen Schafe.
Ausserdem gibt es sehr wohl immer wieder die "Prüfung" eines Gerichtes, ob etwas den allgemeinen Wertvorstellungen unserer Zeit, oder vor 50 Jahren entspricht.
Ich finde, wir befinden uns im Wandel der Zeit, das Internet gibt es erst c.a. 20 (15) Jahre effektiv für die allgemeine Bevölkerung (will jetzt nicht um die Zahl streiten).
Somit kamen zig-tausende von Abmahnfällen gar nicht erst auf den Tisch.
Keiner hat sich die Mühe gemacht, die AGB oder sonstiges von anderen Firmen anzufordern, oder einen Detektiv abzustellen den Betrieb zu beobachten, solange diese Ihn nicht wirklich beeinträchtigt hatten.
Aber heute ist es eben so schön einfach, mal eben im Netz zu googlen, und da finde ich eben auch Karl Heinz aus Unterpfinz der seine Seite ins Netz stellt.
Die Abmahngesetzgebung, die ja nun nicht nur schlecht, sondern für frühere Zeiten angemessen war -(Erleichterung der Gerichte durch Selbstregulierung des Marktes) produziert durch die geänderten Parameter heute eben Dinge, die der Gesetzgeber vor 30 Jahren nicht mal ahnen konnte....


-- Editiert von Huby am 21.07.2006 11:19:14

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#14
 Von 
cps
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 22x hilfreich)

quote:
Aber es kann doch wohl nicht angehen das wenn ein User ein post im Forum schreibt dann gleich der Seitenbetreiber eine Abmahnung bekommt ohne das mann ihn daraufhin Kontaktiert.

Und wenn es nach dem hundertsten Verstoss zu langweilig wird, oder das fragliche Forum zu groß ist, um selbst alles zu lesen, dann muss der in seinen Rechten verletzte eben jemand anstellen, der jeden einzelnen Fall dem Betreiber meldet. Der Betreiber ist unschuldig, der stellt ja nur die Platform bereit, die diese Verstösse erst ermöglicht.

-- Editiert von cps am 21.07.2006 12:54:03

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#15
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 683x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 318x hilfreich)

Die schwarzen Schafe bei den Abmahnern sind die *Ausnahme*.

Da würde mich auch mal eine Statistik interessieren sowie eine verbindliche Definition von *schwarzem Schaf*...

...ohne grosse Recherche oder Testkäufe.

Hab hier schon öfter was anderes gelesen...

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#17
 Von 
terminler
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

@Powerseller


Richtig du bringst es auf den Punkt.

Genau so ist eben die Praxis.




Und genau davor will man sich schützen.



Ich hatte auf einer Seite mal ein Impressum vergessen. Daraufhin habe ich eine Email und eine Brief bekommen.

Es ging um eine Veranstalltung die so nicht erlaubt war.


Da es sich um eien wirkloiche interesse gehandelt hat. Hat die gegenseite sich die Mühe gemacht über die Domain (1 anfrage bei der Denic ca 5 Min) die Adresse bzw email adrese herauszubekommen.

Natürlich hätte sie sofort ein Abmahnung schreiben können. Alllerdings wäre es dann auch fraglich geworden ob eine Korespodens mit gutem willen auch statt gefunden hätte.


Also so war es wohl die vernüftigste, einfachste und schnellste lösung.

So sollte es wohl sein.


Natürlich ist es wohl klar was gefolgt hätte wenn ich nicht zurückgeschrieben hätte.

Da währe eine Abmahnung wohl auch absolut berechtigt.



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