Vorauszahlung trotz Kündigung beim Provider

18. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
spaceman
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)
Vorauszahlung trotz Kündigung beim Provider

Hallo,

ich hatte von 1&1 ein Homepagepaket für 3 Wochen. 1&1 hatte letztes Jahr damit geworben, dass, wenn man bis zum 31.12.03 ein Paket bei ihnen bestellt, es 4 Wochen kostenlos sei. Am 16.12.03 habe ich es bestellt.

Jetzt habe ich es nach 3 Wochen gekündigt, da es nicht meinen Bedürfnissen entsprochen hat und die Hotline mir eine falsche Auskunft gegeben hat. Ich habe den Provider gewechselt einschließlich der Domain.

Jetzt verlangt 1&1 von mir, obwohl der Vertrag zum 29.02.04 gekündigt ist, eine 6-monatige Vorauszahlung nebst Bearbeitungsgebühren von rund 9,50 Euro, da ich mich weigerte, zu zahlen.

Muss man trotzdem 6 Monate im Voraus zahlen? Angeblich würde man nach Kündigungsende einen Teil des zuviel gezahlten Betrags wieder zurückbekommen.
Es wäre doch sinnvoller, den Betrag vom 17.01.04 bis zum 29.02.04 zu berechnen.
So muss ich erst einmel für 6 Monate zahlen und dann erhalte ich einen Teil wieder zurück. In diesen 6 Monaten habe ich null Leistungen. Und das Geld kann ich auch anderweitig gebrauchen.

Welche Möglichkeiten habe ich da?

Auf eine baldige Antwort würde ich mich riesig freuen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

nun, wenn es für 4 Wochen kostenlos ist, heißt das ja noch nicht, dass man in dieser Zeit auch einfach kündigen kann. Wenn Du mit dem Vertrag eine Mindestlaufzeit eingegangen bist, mußt Du wohl auch zahlen. Bei Hosting ist das so ne Sache, z.B. muß beim Denic die Gebühr für 1 Jahr bezahlt werden, egal wann die Domain per KK wieder weggeht! Da mußt Du wohl mal nachsehen, ob Du mindestens 6 Monate im Vertrag bleiben mußt.

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#2
 Von 
spaceman
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich habe die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben, da ich eine Rechtschutzversicherung habe.
Kaum hatte der RE bei 1&1 angerufen, muss ich nicht einmal die Stornogebühren bezahlen und die 6-monatige Vorauszahlung auch nicht.
Es ist traurig, aber wahr. Hätte ich keinen Rechtsanwalt eingeschaltet, dann hätte ich zahlen müssen.

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