Vorkasse geleistet, Händler liefert nicht

3. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
neothedog
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorkasse geleistet, Händler liefert nicht

Hallo zusammen,
folgendes Problem stellt sich mir momentan:

- Vor ca. 5 Wochen habe ich dummerweise Vorkasse für diverse Artikel geleistet (Ersatz- und Ausbauteile einer Carrera-Bahn).

- Nach 2 Wochen habe ich beim Händler per Email nachgefragt wie es um die Lieferung steht. Es kam keine Antwort.

- Dann also angerufen: Angeblich fehlten nur noch Teile die er, wenn ich wünsche, einer anderen Packung entnehmen könnte und mir dann ohne Originalverpackung zusenden wird. Ich habe dem zugestimmt. Er hat mir zugesichert (telefonisch) dass die Lieferung dann in maximal einer Woche bei mir eintrifft.

- 2 bis 3 Wochen später war es mir dann zu bunt geworden (natürlich nix geliefert); ich habe Ihn per Email freundlich aufgefordert mir den bezahlten Betrag unter Angabe meiner Bankverbindung einfach zurück zu überweisen und die Bestellung zu stornieren.

- Um sicher zu gehen dass er die Email bekommen (und gelesen) at habe ich ihn am folgenden Tag angerufen (der Geschäftsführer war pers. am Telefon): Er lehnt die Rücküberweisung ab und will stattdessen einen Gutschein (!) ausstellen mit dem ich jederzeit bei ihm wieder
einkaufen kann. Er verweist zudem auf seine AGB (Link siehe unten). Ich hatte versucht ihm klar zu machen dass ich das so nicht möchte (ich will ja die Teile für meinen Sohn und keinen Gutschein); nach längerer Diskussion hat er dann einfach den Telefonhörer aufgelegt.

- Kurz darauf habe ich ihm den Sachverhalt sowie den Inhalt des letzten Gesprächs unter Angabe von Zeiten (wann welches Gespräch stattgefunden hatte und wann ich welche Email versandt habe) nochmals per Email zukommen lassen und nochmals eindringlich darauf bestanden dass er mir den Betrag zurückerstattet.

- Am selben Tag kamen dann noch (frecher weise) eine Bestätigung der Storno sowie die besagte Gutschrift in Form eines "Gutscheins".

Es geht zwar "nur" um ca. 100 EUR, aber schon aus Prinzip will ich das nicht mit mir machen lassen. Die Frage ist jetzt nur wie ich nun vorgehen kann/muss um zu meinem Recht zu kommen (wenn das überhaupt möglich ist).


AGB des Shops: http://carrera4you.de/shop/i4.html


Danke schon mal für Eure Hilfe !

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
skywalker123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

habe mir die Seite mal angeschaut. Interessanter als die AGB fand ich eigentlich die Versandhinweise.

Hier fällt auf das der Anbieter keine Lieferzeiten angibt. Zugegeben - da es sich offensichtlich um Sammlerartikel handelt gehe ich mal von freibleibenden Angeboten in dem Shop aus (d.h. es wird wohl nicht immer alles sofort oder garnicht lieferbar sein) - wobei ich mir jetzt nicht die Mühe gemacht habe nach einem entsprechenden Hinweis zu suchen.

Ich bin jetzt mal aus der Sicht eines potentiellen Käufers an die Sache rangegangen und da schaue ich eben zuerst auf die Versandbedingungen, Versandhinweise.

Folgende Punkte fielen mir auf:

Auszug:

Bezahlung:


Bestellungen generell gegen Vorkasse. Dies gilt auch bei Bankeinzug. Wir informieren per eMail.
Stammkunden werden auf Rechnung beliefert.
Nachnahme (Aus organisatorischen Gründen nicht möglich).
Kleinteile werden auf Wunsch und auf eigenes Risiko auch als Maxibrief aber per Vorkasse versandt.

Auszug Ende

Also wenn ich da lese Nachnahme aus organisatorischen Gründen nicht möglich leuchten bei mir alle Alarmglocken.

Stellt sich die Frage warum das nicht möglich sein soll ? Ist doch nichts einfacher als eine Sendung per Nachnahme zu versenden. Und wenn es dann mal zu einem Lieferverzug kommt, setze ich mich als Anbieter nicht gleich einem Betrugsverdacht aus wie bei einer Vorkasse - denn der Kunde zahlt ja erst bei Erhalt der Ware.

Wir betreiben u.a. einen Shop der z.B. Restposten einer bestimmten Markenware anbietet. Da wir auch dort nicht immer alles auf Lager haben können (weil Restposten aus Zufallslieferungen eben) bieten wir Lieferung NUR gegen Nachnahme an. Der Kunde bestellt und wir liefern sobald wir können per Nachnahme.

Nun ja - wie dem auch sei - weiterhin fällt folgendes auf:

Auszug:

Lieferung:
Wir liefern Ihre Artikel auf dem schnellsten Wege aus. Sollte ein Artikel einmal nicht lieferbar sein oder sich verzögern, so informieren wir Sie schnellstmöglich. Wir liefern generell per Deutsche Post AG aus. So können Sie Ihre Sendung auch bequem bei Ihrem Postamt abholen, falls Sie einmal nicht zu Hause sein sollten.

Auszug Ende

Was heißt denn schnellster Weg ? 1 Tag ? 1 Woche ? 1 Moant ? 1 Jahr ?
Würde da jetzt z.B. stehen: Wir bemühen uns Ihre Ware innerhalb von 3 Wochen auszuliefern. Lieferverzögerungen aus Gründen XY möglich !
So wäre das zwar immer noch keine genaue Angabe (welches bei Sammlerartikel die nicht direkt von einer Fabrik oder einem Hersteller bezogen werden können vermutlich kaum möglich ist) aber immerhin wüßte ich als Kunde mit welcher Wartezeit ich ungefähr zu rechnen habe.

Bezüglich der von Ihnen erwähnten Gutscheine konnte ich jetzt nur Hinweise finden bezgl. Rücksendung/Umtausch bei Nichtgefallen.

Bei Ihnen handelt es sich jedoch nicht um einen Umtausch oder eine Rücksendung - sie haben Ihre Ware ja offensichtlich noch garnicht erhalten.

Ich kenne das von diversen Modegeschäften in ähnlicher Form. Wenn ich dort kaufe und ein Teil passt nicht oder gefällt nicht gibts bei Rückgabe nen Gutschein. Bargeld-Rückzahlung wird ausgeschlossen. Kann man da aber auch verstehen, da ja sonst evtl. Leute auf die Idee kommen für ne Party coole Klamotten mitzunehmen um die dann am nächsten tag wieder zurück zu bringen ^^

Nur ob das so rechtens ist das Sie mit nem Gutschein abgespeist werden wenn Sie Ihre ursprünglich bestellte Ware ja noch garnicht in den Händen gehalten haben wage ich stark zu bezweifeln :crazy:

Denn unterm Strich hat Ihnen der Anbieter für Ihr Geld einen Gutschein verkauft - und den haben Sie ja nicht bestellt :)

Also ich würde folgendes machen:

Den Gutschein per Einschreiben zurücksenden mit dem Hinweis das dieser nicht der bestellten Ware entspricht und der Kaufvertrag seitens des Anbieters nicht erfüllt wurde. Fordern Sie Ihr Geld zurück und setzen Sie dafür eine angemessen Frist von 14 Tagen.

Lässt der Anbieter diese verstreichen so würde ich stur eine Mahnung senden. Nach einer weiteren Mahnung würde ich die Angelegenheit dann entweder einem Anwalt übergeben zur Beantragung eines Mahnbescheids oder aber einem Inkasso-Büro (ich z.B. bin da Mitglied - aber sie können auch gegen einen einmalige geringe Gebühr einen Auftrag erteilen- zahlbar i.d.R. erst bei Erfolg).
Natürlich können Sie auch selbst einen Mahnbescheid beantragen. Die Formulare dazu gibts in jedem gut sortiertem Schreibwarenladen.

Generell bleibt nochmals zu betonen: Von Anbietern die NUR Vorkasse anbieten lasse ich generell die Finger. Das ist nicht nur unseriös sondern kann oft auch Ihr gutes Geld kosten.
Es sollte zumindest als Alternative die Zahlungsart Nachnahme angeboten sein. Lastschrift und Kreditkartenzahlung wären auch Alternativen.



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#2
 Von 
neothedog
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo skywalker123 und vielen Dank für die Antwort.

Was ich dazu noch sagen kann: Den "Gutschein" gibt es nicht in Papierform sondern nur lapidar per Email (ich soll einfach bei einer nächsten Bestellung angeben dass da noch was offen ist).

Und noch eine Frage: Ich habe vor das Ding bis zum Ende durchzuziehen; selbstverständlich auch unter Zuhilfenahme eines Anwalts oder Inkassobüros. Nur: Kann ich die Anwaltskosten bzw. andere anfallende Kosten dann auf diesen Händler abwälzen?


Danke.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
skywalker123
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ja - sicherlich können Sie die Kosten abwälzen - ABER:

Zunächst müssen Sie die Kosten erst einmal auslegen. Zwar gibt es auch Anwälte die diese Kosten Stunden (Inkasso-Büros sowieso) - nur wenn der Beklagte nicht zahlt oder zahlen kann halten sich die Beauftragten (Anwalt, Inkasso, Gericht) an Sie :grins:

In Deutschland kostet Recht nun einmal :)

Unrecht gibts (meistens) kostenlos :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
espada
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo neothedog,

auch wenn Ihr Vorgang jetzt schon eine Weile zurückliegt: Ich wüßte gern, wie das Ganze weitergelaufen ist.

Auch ich habe etwa zur gleichen Zeit (kurz nach Weihnachten 2007) etwas bei dem selben Shop bestellt und ähnlich schlechte Erfahrungen gemacht. Allerdings hat es bei mir mit dem Anrufen nicht so gut geklappt wie bei Ihnen. Dreimal von vielleicht dreißig Versuchen bin ich durchgekommen, jetzt allerdings seit Ende Februar nicht mehr.
Beim ersten Gespräch (etwa 4 Wochen nach meiner Überweisung) sagte mir der Mitarbeiter (vermutlich der Geschäftsführer), meine Zahlung sei nicht eingegangen.
Beim zweiten wurde das widerrufen, sie sei doch eingegangen und die Ware bereits zu mir unterwegs.
Beim dritten Gespräch entschuldigte er sich auch für diesen Irrtum und teilte mir mit, dass die Ware nicht mehr lieferbar sei. Nachdem ich den Vorschlag, stattdessen andere Artikel zu bestellen ablehnte, wurde mir ohne große Diskussion die Rückzahlung meiner Zahlung zugesichert. Ich solle nur ein E-Mail mit meinen Kontodaten senden, was ich umgehend, und in den Wochen danach etwa ein halbes Dutzend mal tat, aber bis heute ist keine Rückzahlung erfolgt.
Die sofortigen Antwort-Mails sind automatisch gemeriert, weshalb ich dann auch ein Einschreiben per Post mit meinen Forderungen an die Händleradresse sandte. Den Status des Einschreibens habe ich im Internet abgerufen: Offensichtlich hat auch der Postbote vor Ort niemanden angetroffen und nur eine Benachrichtigung zur Abholung hinterlassen.
Wohlgemerkt: Es handelt sich um einen Shop, über dessen Internetseite man aktuell Bestellungen vornehmen kann und dem man auch die entsprechende Vorkasse leisten darf.

Auch bei mir ist der Betrag nicht so hoch, dass man gleich an rechtliche Schritte denken möchte, aber auch ich sehe es aus Prinzip nicht ein, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Wie ist es denn bei Ihnen weitergegangen. Könnten Sie mir hierüber Informationen geben.

Danke im voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Hallo,

es ist eigentlich ganz einfach.
Sofern es sich um eine Onlinebestellung handelt, hat man ein 2-wöchiges Widerrufsrecht seiner Bestellung.

Die Widerrufsfrist beginnt erst ab ordnungsgemäßer Belehrung in Textform, nicht jedoch vor vollständiger Lieferung der Waren.

Da bis jetzt gar nicht geliefert wurde, einfach die Bestellung wiederrufen, eine Frist von 14 Tagen für die Rückzahlung des überwiesenen Betrages einräumen und gleichzeittig bei Nichteinhaltung der Frist mit der (kostenpflichtigen) Beauftragung eines Rechtsanwalts drohen.
Das ganze per Einschreiben / Rückschein.

Sollte das Geld nicht kommen, dann Anwalt mit Inkasso beauftragen.
Prinzipiell stehen Dir auch Zinsen zu, aber dem Tag der Einzahlung. Wird der Anwalt automatisch berechnen.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
espada
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Potzblitz für die Informationen.

Vorläufiger Höhepunkt der ganzen Geschichte war jetzt, dass diese Woche das von mir gesandte Einschreiben zurückkam. Der Händler stellt sich also sozusagen tot. Waren können aber wie gesagt weiterhin online bestellt werden ("Lieferung nur gegen Vorkasse") und der Rechnungsbetrag darf überwiesen werden.
Im Moment denke ich darüber nach, ob ich nicht lieber gleich eine Betrugsanzeige aufgeben soll.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Wie kam denn das Einschreiben zurück ?
Annahme verweigert, nicht abgeholt oder nicht zustellbar ?

Betrugsanzeige bringt Dir nichts, davon bekommst Du Dein Geld auch nicht zurück (zumindest nicht schnell). Ich würde ja einen Anwalt beauftragen. Es sei denn die andere Partei ist absolut zahlungsunfähig. Dürfte aber eher selten der Fall sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
espada
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Einschreiben kam zurück mit dem Vermerk "Nicht abgeholt".
Von einem anderen Kunden mit ähnlichen Problemen habe ich den Tip bekommen, es nochmal mit einem Fax zu versuchen, das habe bei ihm schließlich dann doch noch funktioniert.
Ich habe es also noch einmal auf diese Weise versucht und hierdrin auch gleich rechtliche Schritte angekündigt. Wenige Tage danach habe ich dann mein Geld zurücküberwiesen bekommen, ziemlich genau 5 Monate nach der Zahlung. Zusätzlich kam nochmal ein Bestätigungsmail und eine Entschuldigung mit Verweis auf krankheitsbedingte Probleme.
Wenigstens kann ich den Fall zu den Akten legen.
Vielen Dank nochmals für die Tips.

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