Hallo @ all
Ist eigentlich der Disigner einer Web-Seite,die im Auftrag erstellt für den Inhalt mit verantwortlich......
Es geht hier um eine Escort-Agentur ,dessen Seite erstellt werden soll.Da es aber auch unter Umständen zur Förderung der Prositution dienen kann -was ja strafbar ist- taucht jetzt diese Frage auf.
Danke für Antworten-
Gruss Axel
WEB-Disgn
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hi Axel,
jede serioese Web-Seite sollte ein Impressum haben, in der geklaert wird, wer fuer den Inhalt verantwortlich ist - und das ist der Betreiber der Web-Site, der hier mit Namen/Firma und Adresse zu nennen ist.
Sollten die Betreiber nicht genannt werden wollen, dann kannst Du mit einem Hinweis darauf, dass Du nur fuer das Web-Design verantwortlich bist, Dein Haftung so weit wie moeglich ausschliessen.
Neil
Hallo Axel,
der Web-Designer haftet auch ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht für die Inhalte, die Auftraggeber bereitzustellen hat. Der Web-Designer sollte jedoch dokumentieren können, welche Inhalte von ihm aufgenommen wurden. Wenn er selbst schon durch die Gestaltung der Webside ganz offensichtlich ein Instrument schafft, das nur der Förderung der Prostitution dienen soll, hat er hier mglw. schon eine Beihilfehandlung vorgenommen, die dann entsprechend auch strafrechtlich relevant wäre. Wenn aber nur durch die nachträglichen Inhaltsergänzungen ein Straftatbestand entsteht, kann keine Beihilfehandlung vorliegen. Wichtig ist, dass ein vollständiger Webdesignvertrag vorliegt, in dem durch eine Leistungsbeschreibung und eine Abnahmeerklärung ersichtlich, was der Designer geschaffen hat. So sieht es zumindest bzgl. der strafrechtlichen Relevanz der Websideerstellung aus. Die Haftung in zivilrechtlicher Weise fußt auf ganz anderen Kriterien, läßt sich jedoch auch durch einen rechtlich sauberen Webdesignvertrag klären.
Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.
Olaf Matlach
Rechtsanwalt und Partner von 123recht.net
Kontakt: matlach@ksm-anwaelte.de
http:/www.ksm-anwaelte.de
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen