Waldorf Frommer bygl. Sony Music Entertainment Germany GmbH

2. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ben111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Waldorf Frommer bygl. Sony Music Entertainment Germany GmbH

Hi Freunde,


vor etwa 1.5 - 2 Jahren habe ich ein Mahnbescheid bzgl. Sony (Pharrell Williams) erhalten, habe mich an einem Anwalt gewendet und anschließend kam auch nichts mehr von der Kanzlei Waldorf Frommer. Ich durfte meinem Anwalt ca 300 Euro zahlen.

Nun leider bekomme ich wieder Bescheid, dass die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen sei.

Daher wende ich mich an euch hoffe, dass ihr mir helfen koennt.

Folgendes kam u.a. zuletzt von Waldorf Frommer:

"1. Rechtsverletzung kann nicht pauschal auf Dritte abgewaelzt warden
Die Behauptung einer bloß generellen Zugriffsmoeglichkeit weiterer Personen auf den Internetanschluss ist nicht ausreichend, um sich als Anschlussinhaber aus der bestehenden Haftung zu befreien.
Vielmehr ist es erforderlich, die konkrete Zugriffsmoeglichkeit zum Tatzeitpunkt der Rechtsverletzung darzulegen und zu beweisen.
Hierzu heißt es in der Entscheidung des Bundesgerichtshof "Tauschboerse III" (11.06.2015, Az. I ZR 75/14 ).

2. Die persoenliche Taeterschaft ist nicht durch Anwesenheit ausgeschlossen.
Auch dem oftmals vorgebrachten Einwand, man sei zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung abwesend gewesen, hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Tauschboerse I" (11.06.2015, Az. I ZR 19/14 ) nun eindeutig Absage erteilt.
"
Hoffe ihr koennt mir helfen.

Alles Gute,
Ben



Alles Gute,

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi Ben,

Zitat:
Hoffe ihr koennt mir helfen.


Könnten wir versuchen, dazu solltest Du aber auch eine Frage stellen und ggf. die Dir zur Last gelegte Tat schildern.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Naja, WF geben sich selten zufrieden mit nur einem Versuch, die Gegenseite zum Zahlen zu bewegen. Ob man reagiert oder das "aussitzt", muß man selbst entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Wie sieht denn der Vertrag mit deinem Anwalt aus?

Als ich einmal Probleme bezüglich Bildrechten hatte, habe ich einen Anwalt für die gesamte vorgerichtliche Abwicklung beauftragt. Wenn das bei dir genauso ist, gib das Schreiben einfach an deinen Anwalt weiter.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

2x Hilfreiche Antwort

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