Waldorf RA / Corbis Abmahnung

21. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
smonkey
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)
Waldorf RA / Corbis Abmahnung

Hallo zusammen,

haben leider eine Abmahnung von Waldorf RA erhalten "wegen illegaler Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützter Fotografien u.a" mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie Auskunft.

Habe leider bisher nur Beiträge in Bezug auf P2P Geschichten gefunden, daher hätte ich in der Angelegenheit ins Besondere folgende Fragen:

- Ist die Anklage überhaupt richtig? Müsste es nicht in der Art heißen "Nutzung von Bildern ohne Lizenz"?
- Bin ich verpflichtet Auskunft über die Nutzung des Bildes zu geben?
- Ich habe einiges über eine modifizierte Unterlassungserklärung gelesen, aber wie müsste diese aussehen?

Besten Dank

Gibt'



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Hendrik Peters
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Allein schon die Anpassung einer Unterlassungserklärung an die Gegebenheiten und die möglichen zukünftigen Vor- und Nachteile sind - so sage ich das auch immer in den Beratungen in meiner kanzlei - die Beauftragung eines ANwaltes aus diesem Fachgebiet wert. Schließlich verpflichtet an sich auf 30 Jahre und so will man nie zu viel erklären, wenn man sich aber zu wenig verpflichtet, droht eine einstweilige Verfügung mit nicht unbeachtlichen Anwalts- und Gerichtskosten...

Nebenbei: Wieviel EUR möchten die Kollegen für die anwaltliche Abmahnung haben? (Nicht was die androhen sondern was die jetzt gern gezahlt bekommen möchten, neben dem Schadenersatz)

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist die Anklage überhaupt richtig? Müsste es nicht in der Art heißen "Nutzung von Bildern ohne Lizenz"? <hr size=1 noshade>


Eine "Anklage" bekommst du vom Staatsanwalt, nicht zivilrechtlich.

Im übrigen ist lizenzlose Nutzung rechtlich eine Urheberrechtsverletzung. Ein Anwalt benennt immer die rechtliche Grundlage und nicht die laienhafte Umschreibung.

quote:<hr size=1 noshade> Bin ich verpflichtet Auskunft über die Nutzung des Bildes zu geben? <hr size=1 noshade>


§101 UrhG . Wobei zu klären wäre, ob "gewerbliches Ausmaß" vorliegt.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smonkey
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank soweit.

quote:
Nebenbei: Wieviel EUR möchten die Kollegen für die anwaltliche Abmahnung haben?

Im moment möchte er nur eine Unterlassungserklärung sowie Auskunft. Wenn ich das richtig gelesen habe kommt die Rechnung erst im zweiten Schritt?

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Norbert2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
habe ein ähnliches Problem.
Habe für meinen AG 2005 eine Homepage erstellt und über Google Bildersuche ein Bild heruntergeladen und in die Homepage eingebaut.
Jetzt hat mein AG Post von Waldorf erhalten (Unterlassungserklärung). Dummerweise hat er unterschrieben.
Ich habe das Bild sofort von der HP gelöscht. Ich muss dazu sagen, dass das Bild nur ein Teil des Originalbildes von Corbis war und dazu noch verfälscht (war so bei Google gefunden worden).
Der Schadensersatz wird auf 2890,00 EUR beziffert, zzgl. Anwaltskosten.
Gesamt 3455,00 EUR. !!!!
Hat jemand mit Corbis Erfahrung ob die kulant sind und man vielleicht noch "nachverhandeln" kann ?
Mein Chef ist stinksauer: so kann man auch kleine Unternehmen kaputt machen.

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2x Hilfreiche Antwort

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