Hallo,
folgende Frage:
Wann muss Banner-Werbung mit dem Zusatz "Anzeige" gekennzeichnet werden?
Auf dieser Seite hier (rechts und oben) sind z.B. die Banner nicht mit "Anzeige" gekennzeichnet.
Gibt es hier eine klare Richtlinie?
Danke für Info!
Viele Grüße
Wann Banner-Werbung kennzeichnen?
10. Februar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 10. Februar 2009 | 18:58
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 19x hilfreich)
Wann Banner-Werbung kennzeichnen?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Februar 2009 | 01:04
Von
Status: Schüler (193 Beiträge, 72x hilfreich)
Zu Werbung und Sponsoring sagt der MDStV folgendes
quote:
§ 13
Werbung, Sponsoring
(1) Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein. In der Werbung dürfen keine unterschwelligen Techniken eingesetzt werden.
Durch den Begriff "Anzeige" o.ä. ist dies am einfachsten gegeben und wird m.E. deshalb häufig verwendet ... gerade wenn ansonsten die Gefahr bestünde, dass eine Anzeige vermeintlich zum redaktionellen Inhalt gehören würde. Oft sind diese - vor allem in Printmedien - ja gerade so gestaltet, um diesen Eindruck zu erwecken.
Für eine Werbung speziell "Anzeige" oder ähnliche Begriffe zu benutzen, schreibt meines Wissen jedoch kein Gesetz vor, solange eben wie gesagt "klar als solche erkennbar und vom übrigen Inhalt eindeutig getrennt". Ob und wie dieser Vorschrift dann - ggf. mit anderen Mitteln - gerecht wurde, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht, falls ein dazu Befugter klagen sollte.
Gruß
Xavienne
... Laie, also falls jemand fachkundig korrigieren möchte - nur zu
PS: Quelle vergessen:
http://www.netlaw.de/gesetze/mdstv.htm
-- Editiert von xavienne am 11.02.2009 01:18
Und jetzt?
Schon
266.711
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten