Wann ist ein Vertrag nicht rechtsgültig...?

17. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Blubb99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann ist ein Vertrag nicht rechtsgültig...?

Hallo,

ich versuche mal mit den wichtigsten Details meine Frage zu präzisieren:

Erna ist ein Vollhonk was Internet und Webseiten angeht.
Sie kennt jemanden, der bei einem Hoster arbeitet und ruft denjenigen über die Firmenhotline an. Sie möchte eine Internetadresse und eine einfache Homepage, die sie selbst bearbeiten kann.

Ihr wird eine Adresse und eine Seite eingerichtet und sie bekommt per Mail eine Bestätigung und die Zugangsdaten.

Alles funktioniert, Erna freut sich, daß sie eine eigene Seite hat. Ihr Bekannter versichert ihr, daß nun alles okay sei und sie sich keine weiteren Gedanken machen müsse.

Sie bekommt zwar jährlich eine Rechnung per Mail, diese weist nur einen Betrag von 0,00Euro aus. Abgebucht wird auch nicht.

Nach 3 Jahren meldet sich der Hoster bei ihr.

Man sei "darüber gestolpert" und der Mitarbeiter hätte das so nicht einrichten dürfen. Man wolle SOFORT alles sperren. Der Vertrag sei gar nicht rechtsgültig. Es fallen noch Worte wie z.B. "Betrug" und "Nachforderung von Hostinggebühren".

Erna ist sich keiner Schuld bewußt, schließlich hat sie keine Ahnung von sowas und hat sich auf den Mitarbeiter verlassen, der ihr alles eingerichtet hat.

Ist dieser Vertrag nun tatsächlich ungültig?
Wäre der Hoster berechtigt, Gebühren für die vergangenen 3 Jahre einzufordern?






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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Der Hoster kann kündigen.
Strafbar war das Verhalten nicht, Nachforderungen müssen nicht bezahlt werden.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Kann man so nicht sagen. Das hängt von der Vereinbarung ab. Hat sie eine HP, die in der Preisliste mit 5.-/Jahr ausgewiesen ist und die Abbuchung wurde "vergessen", kann die Nachberechnung innerhalb der Verjährungsfrist erfolgen. Hat Erna aber eine Bestätigung "kost-nix in den ersten 5 Jahren" und danach 10.-/Monat, dann darf keine Nachberechnung erfolgen, auch wenn der MA dazu nicht berechtigt war. Also Unterlagen sichten und sich vorstellen was bei Vorlage der Belege ein Richter meinen könnte.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#3
 Von 
Blubb99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das ging ja fix, dankeschön.

quote:
Hat Erna aber eine Bestätigung "kost-nix in den ersten 5 Jahren" und danach 10.-/Monat, dann darf keine Nachberechnung erfolgen, auch wenn der MA dazu nicht berechtigt war.


So isses in etwa, ja...

Der Hoster meint, den "entstandenen Schaden" nun auf Erna abwälzen zu können. Die weiß aber doch gar nicht, was der Mitarbeiter durfte und was nicht.

Die Kuh ist zwischenzeitlich vom Eis, der "rechtsungültige Vertrag" vom Hoster gekündigt. Mich hat es interessiert, ob der Hoster eben einen solchen Vertrag im Nachhinein als ungültig erklären darf, weil ein Mitarbeiter vielleicht Kompetenzen überschritten hat. Was meiner Meinung nach Erna als Kunden nichts angeht.



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#4
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Mich hat es interessiert, ob der Hoster eben einen solchen Vertrag im Nachhinein als ungültig erklären darf, weil ein Mitarbeiter vielleicht Kompetenzen überschritten hat.


Nein, er haftet für seine Erfüllungsgehilfen.

Das Problem im Beispielfall war doch eher, daß Erna den Mitarbeiter kannte und daher der Verdacht bestand, beide hätten sich verabredet, daß Erna den Account unzulässigerweise umsonst bekommen sollte.

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