Ware bei Versand verloren gegangen und Billpay fordert Geld, Händler stellt sich Quer

24. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
horstelde1974
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ware bei Versand verloren gegangen und Billpay fordert Geld, Händler stellt sich Quer

Hallo,
Habe Online Ware bestellt welche bei DHL verloren gegangen ist. Die Ware habe ich über Rechnung bei Billpay bestellt.
Habe den Verkäufer eine Email geschrieben das laut Sendungsverfolgung bei DHL die Ware seid Tagen im Paketzentrum festhängt und verloren gegangen zu sein scheint.
Habe dem Händler per Mail geschrieben er soll bei Billpay die Rechnung stornieren da ich ja sonst irgendwann eine Mahnung bekomme. Ich bin nicht gewillt was zu bezahlen was ja nie bei mir angekommen ist.
Als Antwort kam, ich solle den Betrag bei Billpay zahlen da eine Stornierung nicht möglich sei.
Es würde ein Nachforschungsauftrag bei DHL eingereicht und nach ca 2-3 Wochen, nach Abschluss dieses Nachforschungsauftrages würde ich mein Geld zurück bekommen.
Also stellt sich der Händler ja richtig Quer.
Auch auf bitte die Ware erneut zu versenden wurde ich vertröstet und solle die Wre erneut bestellen und könne ja einen anderen Zahlungsweg auswählen.

Was soll ich nun weiter unternehmen? Widerruf?
Wobei ich bei Widerruf befürchte das der Händler, ohne das er die versendete Ware zurück erhalten hat, bei Billpay eine storneirung der Rechnung beantragt ud ich Mahnungen erhalte.

Hoffe es kann einer helfen.

Mfg Thomas

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120161 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von horstelde1974):
Als Antwort kam, ich solle den Betrag bei Billpay zahlen

Was genau wurde denn zum Zeitpunkt der Zahlung vertraglich vereinbart?



Zitat (von horstelde1974):
da eine Stornierung nicht möglich sei.

Das ist schlicht Unfug.



Zitat (von horstelde1974):
Auch auf bitte die Ware erneut zu versenden

Darauf gibt es keinen Anspruch




Zitat (von horstelde1974):
Wobei ich bei Widerruf befürchte das der Händler, ohne das er die versendete Ware zurück erhalten hat, bei Billpay eine storneirung der Rechnung beantragt ud ich Mahnungen erhalte.

Dann müsste man den Händler verklagen - wenn er nur so lernen will, das man Gesetze einhalten muss ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
horstelde1974
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Danke für die Antwort, ist schonmal eine Hilfe für mich..

Bei Vertragsabschluss ist Billpay von mir als Zahlungsziel gewählt worden, also Rechnungskauf über Billpay.

Also wenn ich das richtig verstehe muss der Händler, nach meinem Widerspruch, die Zahlungaufforderung bei Billpay an mich Stornieren und ich bin aus der Sache raus?
Was wenn dennoch eine Zahnlungsuafforderung seitens Billpay kommt?

Mfg Thomas

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Sie haben mit Untergang der Ware jetzt ein Zurückbehaltungsrecht des Geldes.
Da die Forderung möglicherweise an Billpay abgetreten wurde, dürfen Sie gegenüber Billpay natürlich die gleichen Punkte (Zurückbehaltungsrecht wg. Untergang) geltend machen.

Falls eine Rechnung/Mahnung von Billpay kommt, würde ich Bill nachweislich und schriftlicht mitteilen, dass Sie nicht zahlen werden, da die Ware beim Versand untergegangen ist.

-- Editiert von vundaal76 am 25.11.2019 11:51

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
da die Ware beim Versand untergegangen ist.


Viel einfacher, man hat nie Ware erhalten.

Billpay: Sie bestellen Ihre Ware, zahlen erst nach Erhalt.....

Man sollte bei Erhalt der Rechnung Billpay wohl darüber informieren, dass bisher keine Lieferung stattgefunden hat.
Zu eruieren was mit der Ware passiert ist, ist nicht Aufgabe des Verbrauchers.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:
Zitat (von horstelde1974):
Auch auf bitte die Ware erneut zu versenden

Darauf gibt es keinen Anspruch


Indirekt durchaus, nämlich Erfüllung des Kaufvertrages.

-- Editiert von spatenklopper am 25.11.2019 12:59

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wobei ich nicht glaube, dass die Systeme von Billpay so gebaut sind, dass Diese automatisch kontrollieren, ob der Endverbraucher die Ware erhalten oder nicht.
Insoweit kann ich den TE schon verstehen, dass er Sorge hat, dass Billpay den TE mit Mahnungen überhäuft, nachdem der Händler sich zu weigern scheint, die Forderung ausbuchen zu lassen.

-- Editiert von vundaal76 am 26.11.2019 15:22

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Insoweit kann ich den TE schon verstehen, dass er Sorge hat, dass Billpay den TE mit Mahnungen überhäuft, nachdem der Händler sich zu weigern scheint, die Forderung ausbuchen zu lassen.


Solange der Händler den Zugang beim TE nicht nachweisen kann, ist es fraglich, ob Billpay überhaupt Mahnungen schickt, denn der Erhalt der Ware ist Grundvoraussetzung bei Billpay zur Rechnungstellung.

Zitat (von vundaal76):
Wobei ich nicht glaube, dass die Systeme von Billpay so gebaut sind, dass Diese automatisch kontrollieren, ob der Endverbraucher die Ware erhalten oder nicht.

-- Editiert von vundaal76 am 26.11.2019 15:22


Daher auch mein Rat:
Zitat (von spatenklopper):
Man sollte bei Erhalt der Rechnung Billpay wohl darüber informieren, dass bisher keine Lieferung stattgefunden hat.

1x Hilfreiche Antwort

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