Webhoster trägt sich selbst als Domaininhaber ein.

6. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
FrischPoster
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Webhoster trägt sich selbst als Domaininhaber ein.

Hallo,
ich habe einen Domainnamen über einen Webhoster registrieren lassen, die Registrierungsgebühren wurden per Lastschrift von meinem Konto abgebucht und sind somit bezahlt. Der Webhoster hat nun sich selbst bzw. dessen Firma als Domaininhaber ohne meine Zustimmung bei DENIC eingetragen. Die notwendigen Daten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail Adresse) zur ordnungsgemäßen Registrierung lagen dem Webhoster zum Zeitpunkt der Bestellung vor, somit wäre es ihm möglich gewesen meine Daten dort anzugeben.

Wie soll ich mich nun verhalten? Meine Registrierungsgebühr zurückfordern ? Die Domain einfordern? Bisher hatte ich diesen Fall noch nicht daher würde ich mich über jede Antwort freuen.



-- Editiert FrischPoster am 06.06.2012 08:17

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Ich besitze mehrere Domainadressen zur privaten und kommerziellen Nutzung. Wäre ich in dieser Situation, würde ich mich wie folgt verhalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen prüfen
1) Unter welchen Bedingungen wurde der Vertrag abgeschlossen? Wurde lediglich vereinbart, die Domain nutzen zu dürfen und ist es Vertragsbestandteil, dass der Vertragspartner (Verkäufer) Inhaber der Domainadresse wird?

2) Oder wurde vereinbart, dass der Käufer bei Zahlung des vereinbarten Betrages Inhaber der Domainadresse wird?


Kontaktaufnahme zum Vertragspartner
Rufen Sie erst einmal an und fragen Sie nach, warum Ihr Vertragspartner als Inhaber eingetragen ist und nicht Sie. Je nach Antwort ergeben sich weitere Handlungsmöglichkeiten.


Schriftliche Aufforderung
Können Sie aus dem geschlossenen Vertrag nicht erkennen, dass Ihr Vertragspartner als Inhaber eingetragen wird und die Antwort Ihres Vertragspartners auch nicht plausibel erscheint, verfassen Sie ein Schreiben, in welchem Sie Ihren Vertragspartner zur Nacherfüllung seiner Pflichten gemäß Vertrag (mit Nachfrist) auffordern.


Information an die DENIC
Verfassen Sie ein Schreiben, in welcher Sie der DENIC mitteilen, dass Sie gemäß Vertrag vom xx.xx.xxxx rechtmäßiger Inhaber sind. Fügen Sie den Vertrag und ggf. den Nachweis Ihrer Vertragserfüllung bei.



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