Webhostingvertrag Rückerstattung wegen "Nichteinhaltung"

4. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
linbye
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Webhostingvertrag Rückerstattung wegen "Nichteinhaltung"

Guten Abend an diesem schönen Samstag, hier eine Frage von mir:
Firma A hat bei Firma B seine ganzen Domains und natürlich auch Emailadressen gehostet. Laut AGB von Firma B ist es "o.k." wenn diese 72 Stunden nach einer Info von Firma A an Firma B nicht erreichbar sind. Kann es denn sein, dass die Seiten und der Emailverkehr am Tag 6 Stunden nciht erreichbar sind, dann fuer einen Tag wieder einwandfrei funktionieren und dann wieder über STunden ( es gab auch schon Tage ) nicht erreichbar sind ? Eine Freigabe der DOmains akzeptiert Firma B aber nicht eine Rückerstattung der gezahlten Beträge ( Differenz bis eigentlichen Ablauf ). Hat man da als Firma B keine Rechte ? Vielen Dank für Eure Erfahrungen und Tipps.

Liebe Grüße aus der SOnne ;O)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das hängt daran, welche Verfügbarkeit vertraglich vereinbart wurde.
Selbst bei 99% darf eine Seite 3,5 volle Tage im Jahr unerreichbar sein. Bei 97% sind es schon fast 2 Wochen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
linbye
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

8.1 LinByte stellt seine Leistungen nach dem jeweiligen wirtschaftlich sinnvollen Stand der Technik zur Verfügung. Aufgrund der Eigenart der IT-Branche ist eine ständige und fehlerfreie Verfügbarkeit der Leistungen nicht immer möglich. Bei bloß vorübergehender Leistungsstörungen bis zu einer Dauer von 72 Stunden ab schriftlicher Verständigung von LinByte durch den Geschäftspartner besteht kein Anspruch des Vertragspartners welcher Art auch immer. Bei länger als 72 Stunden andauernden Leistungsstörungen werden die Ausfallzeiten in Form von Entgeltgutschriften abgegolten, die maximal die Höhe eines Quartalsentgeltes erreichen können. Im Falle von Leistungsstörungen infolge schadhafter oder fehlerhafter Hard- oder Software, die nicht von LinByte stammt, ist jede Verantwortung durch LinByte ausgeschlossen. Jeder Anspruch des Vertragspartners oder Dritter, insbesondere auf Gewährleistung oder Haftung, die über die genannten Entgeltgutschriften hinausgehen, ist ausgeschlossen. Insbesondere findet keine Haftung von LinByte für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen statt. Jede Haftung für Folgeschäden ist gleichfalls ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat LinByte hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.


Das steht drin, wie in meinem ersten Beitrag geschrieben. Es kann doch aber nicht sein, das alle 3 Tage die Verbindung einenTag geht und dann wieder 72 Stunden nicht. Auch kann es doch nicht sein, daß die Verbindung 1 Tag nicht geht, dann 3 Stunden wieder und wieder 1 Tag nicht etc. etc. ????????????

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