Webseite abgeschaltet

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Webseite abgeschaltet

Hallo,

eine Bürogemeinschaft von Freiberuflern hatte einen Vertrag über einen sog. Webbaukasten und die Registrierung einer Internetadresse geschlossen. Der Anbieter hostete die Adresse wiederum bei einem externen Provider.
Der Vertrag verlängerte sich jährlich automatisch.
Nun wurde am 01.01. festgestellt, dass die Seite nicht mehr erreichbar ist bzw. dort nun lediglich die Adresse einer Privatperson steht. Diese Person ist bei der Denic eingetragen und laut Internetrecherche ein sog. Domain Grabber.

Nun stellte sich heraus, dass der Vertragspartner im Oktober einen Brief geschrieben haben will, indem er ankündigte, die Domain nach dem 31.12. wieder zur Registrierung frei zu geben, falls der Kunde bis dahin nicht mitteilt, zu welchem anderen Provider er wechseln möchte. Der Dienst würde wegen Unwirtschaftlichkeit insgesamt eingestellt.

Dieser Brief ist nicht angekommen. Das Büro ist nun nicht mehr im Internet vertreten. Die Domain wurde sehr lange genutzt, es gibt in Google unzählige Links auf die Seite und sie wurde überall veröffentlicht (Telefonbücher, Internetportale, Briefpapier, Visitenkarten...).

Genügt es, wenn der Vertragspartner einen einfachen Brief mit der Post schickt und sich ansonsten nicht meldet? Einfach die Domain frei gibt?
Der Vertragspartner räumte ein, weder eine Erinnerung geschickt, noch gemailt, gefaxt oder angerufen zu haben. Es sei nur dieser eine einfache Brief mit der Post raus gegangen.

Viele Grüße

Morcheeba





-----------------
""

-- Editiert Morcheeba am 05.01.2012 17:12

-- Editiert Morcheeba am 05.01.2012 17:13

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Genügt es, wenn der Vertragspartner einen einfachen Brief mit der Post schickt und sich ansonsten nicht meldet?


Er müßte den Zugang wohl beweisen können, wenn er sich nicht schadensersatzpflichtig machen will.

War die Domain denn über den 31.12. hinaus bezahlt?

Gegen den Grabber kann man ggfs. aus Kennzeichenrecht (Markenrecht, markengleiches Recht etc.) vorgehen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Danke!

Es bestand seit Jahren eine Einzugsermächtigung. Der Vertrag lief schon viele Jahre und hat sich automatisch verlängert. Für 2011 wurde noch normal abgebucht, die Zahlung erfolgte ein- oder zwei Mal im Jahr.

Den Zugang des Schreibens kann der Vertragspartner nicht beweisen.

Es könnte gegen den Grabber ggf. aus dem Namensrecht vorgegangen werden, vielleicht mit einer einstweiligen Verfügung. Der Nachname eines Mitglieds der Bürogemeinschaft ist Teil der ULR. Aber ob das reicht?

Dazu müsste jedenfalls ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden. Angenehmer wäre es, wenn der Vertragspartner sich mit dem Grabber auf eine Summe einigen würde. Immerhin haben die das verbockt, indem sie nur einen Brief schrieben.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:
Angenehmer wäre es, wenn der Vertragspartner sich mit dem Grabber auf eine Summe einigen würde.

Mal überlegt das die Einstellung des Angebotes wegen Unwirtschaftlichkeit oft die Vorstufe zur Insolvenz ist?


Im übrigen bringt das rumwursteln über Dritte doch nichts.

Ihr solltet einen spezialisierten Anwalt einschalten, der die Nutzung der Domain durch den Grabber sperren lässt und euch die Domain wiederholt.

Da steht euer Ruf auf dem Spiel.
Ich weis ja nicht, was für eine Bürogemeinschaft ihr seid.
Was ist wenn eine Mail an den Grabber geht die gar nicht für ihn bestimmt war? Mit vertraulichen Infos?
Vertrauensverlust, Kunden springen ab, Haftung, ...



quote:
Angenehmer wäre es,

Es geht hier nicht unbedingt um annehmlichkeit oder um den bequemsten Weg, hier geht es unter Umständen um eure Existenz ...
Aktive Schadenbegrenzung ist angesagt!





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

die Webseite ist seit heute Abend wieder online und bei einem neuen Provider gehostet. Der ehemalige Anbieter hat heute sogleich einen spezialisierten Anwalt eingeschaltet, dem es gelang, den Auth-Code für die Domain zu bekommen. Die Kosten trägt der ehemalige Anbieter.

Viele Grüße

Morcheeba



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Das ist ja unerwartet schnell gegangen - zum Glück.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Den Authcode kann man nur vom Domaininhaber oder Provider bekommen. Ist die Domain erst mal echt zurückgegeben, also frei, gibt es keinen Auth-Code. Da schlagen die Restegrabber sofort zu.

Vermutlich war die Domain noch gar nicht zurückgegeben und immer noch beim Provider

quote:

spezialisierten Anwalt


Im Geschichten erzählen ?

Übrigens ist Denic dein Freund den man auch anrufen kann:-)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:
Den Authcode kann man nur vom Domaininhaber oder Provider bekommen.

Oder von der DENIC ...



Aber eventuell befand sich diese noch im Transitmodus?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Guten Morgen,

wie es im Detail lief, wurde nicht mitgeteilt. War den Betroffenen auch egal, denn die wollten nur wieder mit ihrer Seite online sein.

Viele Grüße

Morcheeba

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen