Website erstellen

13. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
nadthue
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Website erstellen

Hallo!

Ich möchte eine Luftfahrt-Website erstellen und dabei einige Unternehmen (z.B. Fluggeräthersteller, Flugunternehmen etc.) namentlich auflisten mit Links zu deren Websites. Ist das ohne weiteres zulässig oder sollte ich bei den Unternehmen vorher anfragen?
Weiterhin wollte ich auf dieser Site eine Foto-CD mit von mir aufgenommenen Fotos verkaufen. Auf diesen Bildern befinden sich keine Personen sondern lediglich diverses Fluggerät. Ist dies erlaubt oder müsste man hierbei wiederum die Betreiber der Maschinen kontaktieren?

Danke

Probleme mit dem Gewerbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

Grundsätzlich sollte man schon den Inhaber der betreffenden Links fragen, ob dieser mit einer Veröffentlichung seines Links auf einer Homepage einverstanden ist.

Beim 2. Problem kann ich persönlich nichts sagen.
Ich gehe jedoch davon aus, dass es keine rechtlichen Probleme dazu geben wird. Allerdings denke ich, dass der Erlös davon nicht den Aufwand wert ist.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Die rechtliche Einordnung der Verlinkung ist nicht ganz geklärt...Prinzipiell ist aber davon auszugehen, dass jemand, der Seiten in das Netz stellt auch eine Verlinkung erlaubt. Um ganz sicher zu gehen, aber auch aus Kulanz sollte man vorher kurz mal anfragen. Speziell bei Deep Links.

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte eine Luftfahrt-Website erstellen und dabei einige Unternehmen (z.B. Fluggeräthersteller, Flugunternehmen etc.) namentlich auflisten mit Links zu deren Websites. Ist das ohne weiteres zulässig oder sollte ich bei den Unternehmen vorher anfragen?

Das ist ohne Einschränkung zulässig, es muss niemand gefragt werden.
Zitat:
Weiterhin wollte ich auf dieser Site eine Foto-CD mit von mir aufgenommenen Fotos verkaufen.

Auch das ist zulässig, wird aber m.A.n. als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Zwar ist die Verwertung der Urheberrechte an selbst geschaffenen Werken kein Gewerbe, sondern freiberufliche Tätigkeit.
Aber: bei diesem Geschäftsmodell steht nicht die Verwertung der Urheberrechte im Vordergrund, sondern der dingliche Verkauf von CDs mit Fotos. Und das ist Gewerbe.
Zitat:
Auf diesen Bildern befinden sich keine Personen sondern lediglich diverses Fluggerät. Ist dies erlaubt

Ja.
Zitat:
oder müsste man hierbei wiederum die Betreiber der Maschinen kontaktieren?

Nein. Deren Eigentumsrechte werden dadurch nicht berührt.

An einem besonderen Punkt sollte man aufpassen: wenn man z.B. eine Foto-CD als "Die tolle Lufthansa-Collection" bewirbt --- dann wird das markenrechtlich relevant. Dann nutzt man nämlich die Marke "Lufthansa" "markenmäßig". Durch die bloße Abbildung des Lufthansa-Logos und -Schriftzugs auf einem fotografierten Lufthansa-Flugzeug ist das nicht der Fall.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat:
Speziell bei Deep Links

"Deep Links" können problematisch sein. Zum ersten Einlesen in die Materie:
Zitat:
Speziell bei Deep Links

"Deep Links" können rechtlich problematisch sein.
Zum ersten Einlesen in die Materie:
https://www.suchmaschinen-und-recht.de/aufsaetze/deep-linking-nun-doch-verboten/

Links auf die Startseite sind immer unbeschränkt zulässig.

Was "inline links" (auch "Hotlinks" genannt) betrifft:

Das unerlaubte Einbinden von fremden Medien oder Seitenbestandteilen ist in Deutschland von Gerichten schon in Urteilen untersagt worden. Hierbei wurden unterschiedliche Gesetze wie zum Beispiel das Wettbewerbsrecht und das Urheberrecht herangezogen. So untersagte beispielsweise das Landgericht München I unter Berufung auf das Urheberrecht das Hotlinking eines Fotos. Der Europäische Gerichtshof hat allerdings entschieden, dass in dem Einbinden fremder Inhalte mittels Framing keine öffentliche Wiedergabe im urheberrechtlichen Sinne erfolgt und das Framing daher jedenfalls dann urheberrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der Inhalt frei zugänglich im Netz eingestellt wurde. Weitere Voraussetzung für eine erlaubte Einbettung sind, dass kein neues Publikum angesprochen wird und keine anderen technischen Mittel verwendet werden. Daneben bleiben Fragen nach der Notwendigkeit der Zustimmung des Urhebers sowie Besonderheiten bei Bilddateien bestehen. Mit BGH-Urteil vom 9. Juli 2015 wurde das Einbetten fremder Videos mit dem Urheberrecht in Deutschland vereinbar erklärt.
(Letzterer Abschnitt der Einfachheit halber mal kurz aus Wikipedia übernommen, wo es korrekt dargestellt wird.)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Nach 16 Jahren dürfte die Website wohl fertig sein ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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