Wegen Beleidung im Internet--Spiel anzeige?

6. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Eugen1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Wegen Beleidung im Internet--Spiel anzeige?

Guten Tag,

ich habe gestern aus Wut und Dummheit jemanden im Internetspiel auf der Playstation 3 beleidigt. Dieser nette Herr schrieb mir wörtlich: "ich bin gespannt wer von uns weint wenn ihnen der account entzogen wird. wohl dem der sich einen anwalt leisten kann. noch mehr freundliche nachrichten für mich? 4 excellente habe ich bereits..."

ist das möglich wegen einer beleidigung im onlinespiel verklagt zu werden?
Habe echt Angst.

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Die echten Anmeldedaten sind in meinem Konto hinterlegt die kann aber nur sony sehen


-- Editiert Eugen1982 am 06.03.2012 21:14

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Ja, es ist möglich dass du deswegen angezeigt wirst und die StA ermittelt und wohlmöglich auf den Weg der Privatklage verwiesen wird.

Ebenso kann dir natürlich der Account entzogen werden, da Sony sicherlich vertragliche Klauseln bzgl. des Account verwendet, die Beleidigungen gegenüber anderen Mitspielern untersagen.

quote:

Die echten Anmeldedaten sind in meinem Konto hinterlegt die kann aber nur sony sehen


...oder eben per richterlichem Beschluss die StA und nach Akteneinsicht der Geschädigte.


Allerdings würde ich erstmal abwarten was kommt. Zwar war dein Handeln mehr als dumm, aber oftmals sind es nur leere Drohungen von Leuten, die grade (zurecht) ziemlich sauer sind.

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Klar kann man dich verklagen und wird auch gewinnen. Wobei er hier erst mal eine amerikanische Firma dazu bringen muss die Adresse von dir herauszugeben.
Wenn überhaupt wirst du höchstens im Spiel gesperrt, je nach Güte deines Verhaltens.

Glückwunsch du könntest der erste Onlinehooligan werden

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#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Klar kann man dich verklagen und wird auch gewinnen.


Warum sollte man gewinnen, wenn man vermutlich nicht mal beweisen kann, wer nun vor dem Gerät gesessen und die Beleidigung abgelassen haben soll?
Wenn der TE sagt "ich war mal kurz auf Klo, dann muß das einer meiner 30 Kumpels gewesen sein, die ich grade zur WoW-Party da hatte", was soll der (An-)Kläger dann tun? Auf einen Richter hoffen, der das nicht glaubt?

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#4
 Von 
Eugen1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist es überhaupt möglich, dass die Polizei wegen sowas bei Sony darauf besteht die Daten herauszugeben.
Schließlich ist es nichtmal sicher dass ich aus Deutschland komme. (Hab nur die Sprache auf Deutsch)

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Ja und? Es genügt völlig, wenn der Beleidigte aus D kommt - schon haben wir eine deutsche Gerichtszuständigkeit. Ob man sich den Aufwand macht, ist eine andere Frage.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Eugen1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich komme aber nicht aus Deutschland sondern der Schweiz.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Wie ich schon sagte, ist das völlig schnuppe. Ihre Frage war, ob die Datenherausgabe verlangt werden kann. Die Antwort ist ja, ob Sie nun aus der Schweiz kommen oder aus Namibia. Ein entsprechendes Verfahren könnte dann halt an die Schweiz abgegeben werden - Beleidigung wird ja auch da strafbar sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eugen1982
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

und wie soll bewiesen werden dass nicht einer meiner 10 freunde die an dem abend da waren das nicht waren?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Genau das schrübb ich ja schon.

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