Welche Besonderheiten beim Onlineshop für E-Liquids/Hardware (außer TDP2)

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
submach
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Welche Besonderheiten beim Onlineshop für E-Liquids/Hardware (außer TDP2)

Hallo,

wir planen langsam unser Hobby zum Beruf zu machen und Online den Verkauf von E-Liquids, Hardware und Zubehör einzurichten. Welche Rechtlichen Besonderheiten kommen auf uns zu, da es ja "Tabakverwandte" Produkte bzw. teilweise Nikotinhaltige Produkte sind? Was sind hier die Vorraussetzungen die erfüllt werden müssen?

Über TDP2, Werbeverbote, Altersprüfung, Verpackungsgrößen sind wir uns im klaren. Gibt es im Vorfeld andere Hürden?

Beste Grüße

Probleme mit dem Gewerbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von submach):
Gibt es im Vorfeld andere Hürden?
Anmeldung bei der Stiftung EAR, Einen Entsorgungsvertrag für Verpackungen abschliessen, Konformitätserklärungen für die elektronische Hardware erstellen, RoHS Nachweis führen..........

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Altersnachweise sicher durchführen....

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
submach
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo vielen Dank für die Antworten.

Bezüglich der Alterverifikation habe ich bereits eine Lösung.

Zu der ROHS Sache aber nochmal eine Frage...

Der Großhändler sagte mir, dass er dafür zuständig sei. Da er die Geräte zertifiziert bräuchte ich keine Anmeldung. Natürlich muss ich dann vorsichtig sein, woher ich meine Geräte beziehe. Das ist mir klar. Muss ich irgendwo auf der Shop Seite entsprechende Hinweise platzieren?

Eine weitere Frage:

Bei Zubehör wie zum Beispiel Wicklungen. Im Grunde also nur ein aufgedrehter Draht für den Einsatz in einem Verdampfer. Dieser Wicklungen benötigen keine Registrierung oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wir sind hier doch alle keine Fachleute im Aufbau von E-Zigaretten und deren Komponenten. Sollten Sie sich nicht besser an den Bundesverband wenden? Die werden sich besser auskennen.

http://www.vd-eh.de

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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