Welches Recht für welche Domainendung?

25. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
M_A_X
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Welches Recht für welche Domainendung?

Hallo Leute,

ich betreibe eine Onlineportal, welches über mehrere Domainendungen erreichbar ist. Als Hauptdomain ist derzeit eine .de Domain eingestellt.
Firmensitz ist in Österreich, und ist auch so im Impressum angegeben.

Meine Frage ist nun, welche Gesetze von welchem Land nun für mich Rechtsgültig sind.
Ich bin davon ausgegangen, dass das Gesetz des Landes greift, in welchem der Firmensitz ist.
Ein Kollege meinte nun aber, das ich mich nach den deutschen Gesetzten richten muss, da ich eine .de Domain habe.

In meinen Augen macht das aber keinen Sinn, denn dann würde es bei .com, .tv usw. schwierig werden. Richtig kompliziert wird es, wenn die Webseite mit mehreren Domains erreichbar ist.

Außerdem ist es so, das sich laut DSGVO in Deutschland Jugendliche ab 16 Jahren auf dem Portal registrieren dürften, und in Österreich ab 14. Müsste ich das jetzt für jedes Land explizit regeln, oder nach österreichischen Recht?

Das Portal richtet sich an alle deutsch sprechenden Personen.

Vielen Dank im Vorhinein für begründete Antworten. :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von M_A_X):

ich betreibe eine Onlineportal, welches über mehrere Domainendungen erreichbar ist. Als Hauptdomain ist derzeit eine .de Domain eingestellt.
Firmensitz ist in Österreich, und ist auch so im Impressum angegeben.

Meine Frage ist nun, welche Gesetze von welchem Land nun für mich Rechtsgültig sind.
Ich bin davon ausgegangen, dass das Gesetz des Landes greift, in welchem der Firmensitz ist.
Ein Kollege meinte nun aber, das ich mich nach den deutschen Gesetzten richten muss, da ich eine .de Domain habe.

Das hat mit der .de-Domain an sich nichts zu tun, ist aber trotzdem richtig.

Deutsches Recht gilt für den Betreiber einer Website immer dann, wenn entweder der Betreiber seinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat oder aber sich die Website an User in Deutschland richtet.
Genau das ist natürlich der Fall, wenn eine "multinationale" Website auch unter einer .de-Domain erreichbar und deutschsprachig ist.
Zitat:

In meinen Augen macht das aber keinen Sinn, denn dann würde es bei .com, .tv usw. schwierig werden. Richtig kompliziert wird es, wenn die Webseite mit mehreren Domains erreichbar ist.

Ja, weil dann noch viel mehr unterschiedliches Recht gelten kann, vor allem auch US-Recht...
Zitat:

Außerdem ist es so, das sich laut DSGVO in Deutschland Jugendliche ab 16 Jahren auf dem Portal registrieren dürften, und in Österreich ab 14. Müsste ich das jetzt für jedes Land explizit regeln

Ja.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Es gilt das Recht in dem Land in dem du deinen Betrieb führst. Ganz einfach.

Würdest du eine saudische Domain reservieren kann sich zwar ein Sittenwächter aufregen. Er kann dich aber kaum belangen. Er kann aber der saudische Domainvergaben verklagen und die kündigen dir.

Selbst in Deutschland würd am Wohnsitz des Täters geklagt, der wäre Österreich. Und dort gilt österreichisches Recht.

Witzig ist ja die "com" Domain oder die "org" die ja keinen Staaten Domains sind. Gilt dann "Internetrecht des Mars"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119545 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Gilt dann "Internetrecht des Mars"

Nix gelernt in den letzen 80 Jahren? Im Zweifel gilt US-Recht bzw. das was die USA für "richtig" halten :devilangel:



Alles andere richtet sich dann danach in welchem Land die Beteiligten sitzen und was deren Landesgesetze sagen.

Wenn Land A sagt es gelten nur die Gesetze von Land A und wenn Land B sagt es gelten nur die Gesetze von Land B.
Kann man in Land A nach den Gesetzen von Land A verurteilt werden.
Und in Land B ist man sicher.
Sobald man dann aber in Land A einreist oder Waren nach Land A versendet wird der Ärger losgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13705 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es gilt das Recht in dem Land in dem du deinen Betrieb führst. Ganz einfach.
Nee, es gilt mitunter auch das Recht des Landes in dem die Kunden leben.
Insbesondere wenn es eine de-Domain ist kann der Kunde darauf vertrauen, dass auch deutsches Recht gilt.
Manche Gerichte urteilen sogar, dass allein eine Webseite in deutscher Sprache reicht um auch deutsches Recht anzuwenden (bei Österreich oder Schweiz kann man darüber streiten, bei deutschsprachigen Seiten von Unternehmen aus anderssprachigen Ländern ist es aber so).

Zitat:
das sich laut DSGVO in Deutschland Jugendliche ab 16 Jahren auf dem Portal registrieren dürften,
Das musst du in jedem Fall sicherstellen, deutsches Recht gilt in dieser Beziehung weltweit (auch wenn es vielleicht nicht durchsetzbar ist).
Siehe beispielsweise Kim Dotcom: Nur weil er sich ein Land ausgesucht hat welches sich für Urheberrecht nicht interessiert war es trotzdem nicht legal Kunden in den USA zu beliefern.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119545 Beiträge, 39737x hilfreich)

Korrekt.
Und mit dem Hausbesuch vom FBI in seiner hübschen Villa hat er auch nicht so wirklich gerechnet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Es gilt das Recht in dem Land in dem du deinen Betrieb führst. Ganz einfach.

... und vollkommen falsch.
Zitat:
Selbst in Deutschland würd am Wohnsitz des Täters geklagt, der wäre Österreich. Und dort gilt österreichisches Recht.

Auch das ist schlicht falsch.
Zitat:

Witzig ist ja die "com" Domain oder die "org" die ja keinen Staaten Domains sind. Gilt dann "Internetrecht des Mars"

Da gilt genauso das Recht des Landes, in dem der Betreiber den Wohn- oder Geschäftssitz hat.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Na dann verklage ich mal den Chinesen der mit bei Ebay.de Schrott verkauft hat, schnell man in Österreich. Hoffentlich kommt der.

Und Harry: Kim sitzt noch lange nicht im Flieger
Die Amis haben den Urheberrechtsverstoß ja fallen lassen, das dies in Neuseeland eben nicht verboten ist. Jetzt ist es Betrug, was auch in Neuseeland verboten wäre

-- Editiert von DumitruKurier am 26.04.2018 13:55

0x Hilfreiche Antwort

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