Weltbild Mahnung

8. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Monika Scherer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Weltbild Mahnung

Wenn man innerhalb der Frist von zwei Wochen die Ware nicht zurücksendet und einen Tag drüber ist, schickt Weltbild dir das Paket für welches du auch noch Porto bezahlt hast, Eiskalt wieder zurück, gefolgt von der zweiten und dritten Mahnung. Man bezahlt natürlich. Aber bestellen werde ich bei Weltbild nie wieder etwas.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Monika Scherer):
Wenn man innerhalb der Frist von zwei Wochen die Ware nicht zurücksendet und einen Tag drüber ist

Tja, lesen und verstehen scheint eine Kunst zu sein die Du offensichtlich überhaupt nicht beherrschst.

Sonst würde man nur einen Post machen und nicht das Forum hier mit dem eigenen Versagen kreuz und quer zuspammen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Monika Scherer):
Wenn man innerhalb der Frist von zwei Wochen die Ware nicht zurücksendet und einen Tag drüber ist, schickt Weltbild dir das Paket für welches du auch noch Porto bezahlt hast, Eiskalt wieder zurück, gefolgt von der zweiten und dritten Mahnung. Man bezahlt natürlich. Aber bestellen werde ich bei Weltbild nie wieder etwas.


Und? Ware bestellt, Ware erhalten. Widerruf nicht ausgeübt, Paket zu spät zurückgesendet, Paket und Ware wieder erhalten. Nicht bezahlt, Mahnungen also rechtens. Als nächstes kommt der gerichtliche Mahnbescheid und dann der Vollstreckungsbescheid.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Was ist denn deine Frage?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Darween-1991
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Leider ist hier die Widerrufs Frist verstrichen, also sind die Mahnungen rechtens. Alternativ könnte man mit Weltbild eine Einigung treffen die Ware „ausnahmsweise" zurückzunehmen und den betrag zumindest in Gutschein Form zu erstatten (vorausgesetzt die Hauptforderung wird gezahlt), so wäre beiden Seiten geholfen.

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