Werbung auf meiner Homepage

21. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
DanielM
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbung auf meiner Homepage

Ich betreibe eine Homepage und bin 15 Jahre alt (!)
ich möchte gerne um mir ein Paar Euro dazu zu veridnen, Werbung auf meiner Homepage gegen bezahlung anbeiten.
Ein Banner sol pro monat 2,50 € kosten.
Darf ich als 15 jähriger sowas machen, wenn nein darf es mein Vater, wenn er es darf, muss er steuren dafür zahlen.

Freue mich auf einen genaue Antworet

Daniel

Probleme mit dem Gewerbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vogelsang
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Du darfst das machen, der Vertrag mit dem Werbenden bedarf allerdings der Genehmigung Deines Vaters. Du musst keine Steuern zahlen, wenn Du unter der Einkommensgrenze von etwa 7000,- € pro Jahr bleibst. Mehrwertsteuer fällt bei diesem Umfang ohnehin nicht an.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

hierzu sei allerdings gesagt, dass angebote, bei denen man geld zahen soll, um geld zu verdienen nicht unbedingt immer als seriös anzusehen sind.
ich an deiner stelle würde erst einmal abchecken, ob du nicht mit anderen partnerprogrammen besser fahren würdest.
tipps zum geldverdienen im bereich internet findest du z.b. unter http://www.kostenlos.de - einer recht bekannten seite.
aus meiner persönlichen erfahrung möchte ich jedoch anmerken, dass die verdienstchancen eher gen null verschwinden!
deine eigene seite ist höchstwahrscheinlich nicht sonderlich hoch frequentiert, sodass der verdienst nicht einer "verschandelung" deiner persönlichen hp rechnung trägt.
ich möchte behaupten, dass sich solche services erst lohnen, wenn du täglich mindestens 100 klicks auf deiner seite verzeichnen kannst.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Monika M.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Mein Vermieter möchte eine Nachzahlung der Müllgebühren von 2001 bis April 2003, weil er nicht vorher nachgeprüft hat daß diese erhöht wurden. Ich habe nichts schriftliches bekommen, sondern nur eine handschriftliche Auflistung. Ist das in Ordnung oder muß ich das nicht bezahlen. Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

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