Werbung ohne Gewerbe?

5. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Marcel82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Werbung ohne Gewerbe?

Hallo,

ich würde gerne wissen, was kann auf mich zu kommen, wenn ich das Impressum (Impressumspflicht) auf meiner Seite weglasse oder gar frei erfinde? (Natürlich ist die Email für Kontaktaufnahme schon vorhanden). Es ist kein Shop oder ähnliches, es wird nur ein kostenfreier Download auf dieser Seite angeboten. Es wäre aber trotzdem nicht privat, siehe unten.

Wenn auf dieser Seite noch Werbung wäre, und ich damit 200 Euro oder mehr im Monat verdienen würde, müsste ich ein Gewerbe anmelden richtig. Was begehe ich, wenn ich das Geld verdiene, ohne ein Gewerbe zu haben? Steuerhinterziehung?
Was wäre die Strafe bei solch "kleinen" Beträgen?

Bin für jede Antwort dankbar ;)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
wenn ich das Impressum (Impressumspflicht) auf meiner Seite weglasse oder gar frei erfinde


Verstöße gegen TMG sind mit Ordnungsgeld "bis zu 250.000 EUR" bewehrt.

quote:
und ich damit 200 Euro oder mehr im Monat verdienen würde, müsste ich ein Gewerbe anmelden richtig


Nicht unbedingt.

quote:
Was begehe ich, wenn ich das Geld verdiene, ohne ein Gewerbe zu haben?


(Wenn du denn ein Gewerbe brauchst: ) OWi, Bußgeld siehe oben.

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#2
 Von 
Marcel82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für deine Antwort.
Man wird doch in der Praxis niemals 250.000 Euro zahlen müssen wegen einem fehlenden Impressum. Man ließt im Internet nur von 100-200 Euro wegen einer Abmahnung. Das kann doch jedem passieren, 250.000 Euro wegen einem fehlenden Impressum finde ich lächerlich.

Also wenn ich Gewinn machen will brauche ich doch ein Gewerbe. Bzw. sagen wir mal ich brauche eines.
Das heißt wenn ich Geld verdienen würde ohne ein Gewerbe wäre es die OWi Steuerhinterziehung.
Laut dieser Seite: http://www.steuerstrafen.de/
... bis zu 1.000 € Einstellung gegen Auflage
Das heißt ich könnte 5.000 Euro verdienen (nur als Beispiel). Von diesen 5000 Euro wären die Steuern weniger als 1000 Euro und dann wird es sowieso gegen Auflage eingestellt?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Man wird doch in der Praxis niemals 250.000 Euro zahlen müssen wegen einem fehlenden Impressum.


Deswegen heißt es ja auch "bis zu". 250 Mille zahlt der Chemiekonzern, der Giftstoffe in den Fluß leitet.

quote:
Man ließt im Internet nur von 100-200 Euro wegen einer Abmahnung.


Abmahnung != OWi-Bußgeld.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
wäre es die OWi Steuerhinterziehung

Nein, die OWi wäre das fehlende Impressum.
Kostet in deiner Gewichtsklasse zwischen 0-500 EUR.

Die Steuerhinterziehung wäre eine Straftat, das gibt Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Bei dir wohl eher eine Geldstrafe.

Die Abmahnung von 100-200 EUR wäre ein Schnäppchen, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen liegen meist bei 600-1200 EUR.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
Marcel82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die bisherigen Antworten.
Ich hätte noch eine Frage:

Angenommen ich schalte auf eine Webseite Werbung von einem Affiliate-Marketing Partner. Nun sehe ich beim einloggen bei diesem Partner, dass ich z. B. im Januar 20 Euro verdient habe.
Wäre das bereits die Steuerhinterziehung, oder erst wenn ich mir das Geld auch wirklich auszahlen lasse? Also wenn angezeigt wird sie haben 20 Euro verdient und könnten sich diese auszahlen lassen. Wenn ich sie mir aber NICHT auszahlen lasse, habe ich ja eigentlich auch kein Geld verdient und somit keine Straftat begangen. Oder sehe ich es falsch?
Dann hätte ich die Wahl, ob es sich lohnt, für dieses Geld ein Gewerbe anzumelden oder nicht, da ich das Ganze als Experiment betrachte. Und wenn nicht, wäre es eine Steuerhinterziehung oder Verkürzung?

Danke

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Wäre das bereits die Steuerhinterziehung


Solange das nicht deine Freibeträge/Freigrenzen überschreitet, nicht.

Oder wann hast du zum letzten mal beim FA angegeben, wenn du deinem Kumpel ne Flasche Cola für nen Euro verkauft hast? Mit solchen Peanuts gibt sich der Staat nicht ab, dafür gibt es die Freibeträge.

quote:
Wenn ich sie mir aber NICHT auszahlen lasse, habe ich ja eigentlich auch kein Geld verdient und somit keine Straftat begangen.


Das Argument ist falsch. Der Steueranspruch des Staates entsteht schon in dem Moment, wo der Anspruch auf das Geld entsteht. Ansonsten könntest du ja eine Million steuerfrei irgendwo bunkern, solange du sie nur nicht "anfaßt".

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#7
 Von 
Marcel82
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Hilfe.
Es gibt also einen Freibetrag. Wie hoch ist dieser?
Ich habe gelesen, sobald ich Werbung anzeige muss ich auch Steuern dafür zahlen. Wie viel darf ich denn verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen?

"Ansonsten könntest du ja eine Million steuerfrei irgendwo bunkern, solange du sie nur nicht "anfaßt".
Das ist aber was anderes, denn dann gehört mir das Geld ja.
Aber wenn mir z. B. Google AdSense anzeigt, durch 1000 Klicks habe ich 200 Euro verdient, dass Geld aber nicht bei mir ist (auch nicht auf meinem paypal account) sondern wird nur von Google angezeigt, gehört es ja eigentlich auch noch Google.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Es gibt also einen Freibetrag. Wie hoch ist dieser?


Frag mal im Forum Steuerrecht oder google das. Mit dem deutschen kenne ich mich nicht aus.

quote:
gehört es ja eigentlich auch noch Google


Dein Anspruch ist aber entstanden. Wie gesagt, frag das mal im Steuerrecht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß ich mein Haus für 1 Mio. verkaufen kann, mit der Auszahlung aber warten kann, bis die Steuersätze gesunken sind. Oder mir das Geld erst in 2014 überweisen lasse, wenn ich nach Monaco umgezogen bin.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
sondern wird nur von Google angezeigt, gehört es ja eigentlich auch noch Google.

Denkfehler
Wenn es noch Google gehören würde, hättest du keinen Auszahlunganspruch.


Das wäre doch ein klasse Steuersparmodell ;)
Ich zahle meine Millionen auf das Festgeldkonto bei der Bank ein. Steuern muss ich je nicht mehr zahlen, denn es 'gehört' ja nun der Bank :grins:





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