Werteersatz bei Datingportalen

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
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(108 Beiträge, 18x hilfreich)
Werteersatz bei Datingportalen

Hallo,

immer wieder liest man im Internet von erhöhten Wertesätzen bei Datingportalen wenn ein Kunde widerspricht.

Wie würdet Ihr folgenden Fall beurteilen?

Ein Kunden schließt ein kostenpflichtiges Abo ab, merkt aber nach 4 Tagen, dass es rein gar keine aktiven Damen in seinem Alter in seinem Wohnumkreis gibt (sehr viele Fakes, Profileichen). Er fühlt sich hereingelegt, denn er wurde sozusagen von Bots motiviert, einen kostenpflcihtigen Vertrag abzuschließen. Er wideruft nach 4 Tagen. Nun soll er einen Werteersatz von 20,08 Euro zahlen (bei einer Mitgliedsgebühr für 180 Tage von 100 Euro!)

Das Schreiben des Datingportals ist folgendes:

"Liebes Mitglied,
den Vertrag zu widerrufen ist ihr gutes Recht.
Leider verursacht der Betrieb einer Online-Singlebörse und somit die Nutzung einer Premium- Mitgliedschaft Kosten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die bisher erbrachten Leistungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz (§ 357 Abs. 8 BGB ) einen Wertersatz erheben.  
Wir erlauben uns einen Wertersatz in Höhe von 20,06€ (14.10 EUR + 1,49 EUR Tagessatz x 4 Tage Nutzung) zu berechnen.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, die bereits bezahlte Premium-Mitgliedschaft weiterhin zu nutzen. Die automatische Verlängerung des Vertrags haben wir für Sie beendet. Das Ende Ihrer Premium Zeit können Sie jederzeit in Ihrem Profil unter „Meine Angaben" > „Meine Mitgliedschaft" einsehen.
Wenn Sie weiterhin von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten, teilen Sie uns dieses kurz mit. Bitte teilen Sie uns dafür Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC für die Rückerstattung an support@datingcafe.de mit.
Bitte warten Sie auf die Rückzahlung vom Dating Cafe. Lastschriftrückgabe verursacht erhebliche Kosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an support@datingcafe.de.
Bitte sehen Sie des Weiteren davon ab, die Seite öffentlich zu verunklimpfen, indem Sie Einsatz von Animateuren unterstellen. Für das Verhalten von Mitgliedern und glücklos verlaufende Partnersuche sind wir nicht verantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Dating Cafe"

In den AGBs war zwar von Werteersatz die Rede, aber es wurden keine Zahlen genannt. eine Aufforderung des Mitglieds an den Portalbetreiber, doch mal darzulegen, wie man auf diese Zahlen kommt, blieb bisher unbeantwortet.

Würdet Ihr sagen, dieser Werteersatz ist zulässig? In dieser Höhe?

Danke.

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25 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Der Tagessatz stimmt schon mal nicht. Tagessatz wäre 100/180 EUR, also gerundet 0,56€.
Bei 1,49€ Tagessatz würden sich ja 248,20€ in Summe für alle Tage ergeben. Also Unsinn.

Ansonsten scheint das hier eine Kombination aus einer Pauschale zu sein und einer zeitabhängigen Gebühr (wenn auch total falsch berechnet). Das könnte in der Tat zulässig sein. Also als Ansatz für eine vernünftige Berechnung.

Die Frage ist nun im Detail:
A) Wieso die rund drei mal so hohe Tagespauschale?
B) Wie setzen sich diese 14,10€ tatsächlich zusammen?
In Summe würde ich maximal 10€ anbieten oder sowas. Die 20€ für 4 Tage sind einfach deutlich zu hoch.

Zitat:
immer wieder liest man im Internet von erhöhten Wertesätzen bei Datingportalen wenn ein Kunde widerspricht.

Dabei handelt es sich vor allem um absurde Berechnungsgrundlagen. beispielsweise für ein halbes Jahr ein "3 von 4 garantierten Kontakten". Ohne genaue Erklärung, was ein "garantierter Kontakt" ist. Bei vielen Portalen zählt alleine ein direktes "Kein Interesse" schon als erfolgreicher Kontakt. Was ja Unsinn ist. Und mit den bewusst absurd niedrigen "Garantie-Zahlen" will man auch die Berechnung ins Absurde ziehen. Und zudem lenkt das von den eigentlichen Kostenstrukturen, also dem, was Kosten verursacht (aktive Mitglieder und aktive Profile verursachen Kosten, nicht die Karteileichen).

-- Editiert von mepeisen am 11.12.2018 16:29

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#2
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

Sieht so aus, als würde das Daringcafe einlenken... aber erst nach mehrmaliger heutiger Aufforderung darzulegen, wie Sie auf die Pauschale und den Tagessatz kommen, wo die Beträge in den AGBs stehen, welche Vorteile das in den 4 Tagen gewesen sein sollen. Jetzt heißt es abwarten, ob die nicht doch den Werteersatz geltend machen - das wird man auf der Kreditkartenabrechnung sehen.

Antwort:
„...wir werden der Einfachheit halber die Rückerstattung auf die Kreditkarte veranlassen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihres Widerspruchs einige Zeit in
Anspruch nehmen kann. Die Rückzahlung erfolgt nach Abschluss dieser Bearbeitung."

Dann wurde noch von dem Auskunftsrecht nach DSGVO Gebrauch gemacht -Minuten später kam folgende lapidare Antwort:

„hiermit bestätigen wie Ihnen die gewünschte Löschung Ihres Profils und aller zugehöriger Daten. Selbige wurden vom Dating Cafe nie an Dritte weiter gegeben."

Seltsam ist nur, dass es öfters mal Newsletter gab (vor dem kostenpflichtigen Abo) mit Werbung von Ergo Direkt und anderen Unternehmen. Nach(!) obiger Bestätigung war es tatsächlich noch möglich den Newsletter über einen Link in einer der Mails abzumelden. Also gab es scheinbar doch noch hinterlegte Daten und die obige Aussage war falsch (natürlich haben die ja auch noch die Kreditkartendaten für die Rücküberweisung).



-- Editiert von Idelfix125 am 11.12.2018 17:31

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#3
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

Update: das Datingcafe hat mir -obwohl etwas anderes zugesagt- nun doch die Mitgliedsgebühr abzüglich des Werteersatzes von 20,06 Euro (für 4 Tage) gutgeschrieben. Auf meinen Einwand, wo denn diese Beträge für den Werteersatz stehen, habe ich keine Antwort erhalten.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da würde ich die Lastschriften zurückgehen lassen und die die Gutschrift von der Bank zurückgehen lassen.
Falls die Bank die Gutschrift nicht zurückgehen lässt, dann aufrechnen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

Ja, ich habe das bereits durch das Kreditkartenunternehmen veranlasst.

Übrigens wurde das Datingcafe bereits 2015 durch die Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt... trotzdem machen die weiter damit .

https://etm-testmagazin.de/news/dating-cafe-muss-kostenlosen-widerruf-gewaehren-1656

-- Editiert von Idelfix125 am 25.12.2018 23:26

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#6
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

Update: Das Kreditkartenunternehmen kann nicht ohne weiteres Umsätze zurückgeben - dazu würde auch das Datingcafe befragt werden - die würden sagen, der Werteersatz sei rechtens - also Aussage gegen Aussage. Letztlich müsste ich, um den überhöhten Werteersatzes zurückzubekommen, klagen... und wegen 20 Euro macht das keiner (die Kosten wären zu hoch). Das wissen die Datingportale auch.

Fazit: Die Datingportale können machen was sie wollen (Fakes einsetzen, gegen Datenschutz verstossen, Widerrufsrecht aushebeln etc.)... sogar trotz Abmahnungen der Verbraucherzentralen.
Ich kann gar nicht glauben, dass soetwas in einem Rechtsstaat möglich ist. Es geht den Datingportalen gar nicht darum Menschen zusammenzubringen, sondern diese wo es geht mit Tricks abzuzocken.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn das Portal (erfolgreich) abgemahnt wurde und trotz Abgabe einer Unterlassungserklärung weiter verstößt, kann man die Verbraucherzentrale auch informieren. Dann können die prüfen, ob der Fall gleich gelagert ist und dann ggf. das Portal mit einer teuren Strafe bedenken. Je nachdem, was die Unterlassungserklärung da vorsieht.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Idelfix125):
Das Kreditkartenunternehmen kann nicht ohne weiteres Umsätze zurückgeben

Stimmt, Kreditkartenunternehmen halten sich da raus.
Bei Lastschrift wäre das besser gewesen.



Zitat (von Idelfix125):
Ich kann gar nicht glauben, dass soetwas in einem Rechtsstaat möglich ist.

Was?
Das Leute das Risiko einer Klage scheuen? Das darf jeder selber entscheiden.
Oder das Unternehmen machen können was sie wollen, solange man sie lässt?

Beides ist möglich - "Rechtsstaat" funktioniert halt nicht von alleine.



Aber eventuell führt der Weg hier tatsächlich über die Verbraucherzentrale.


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#9
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 23x hilfreich)

Da bist Du mit den 20,06€ aber noch sehr günstig weggekommen ;) da langen andere "Unternehmen" ganz anders zu :augenroll:

Übrigens: "die" klagen auch nicht, selbst bei wesentlich höheren "Forderungen" ;)

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#10
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

Es geht mir letztlich nicht mehr um die 20 Euro - mir geht es darum, dass die Datingportale hier scheinbar einen Freibrief haben Menschen zu täuschen, abzocken und dass sie glauben, sie könnten mit den persönlichen Daten machen was sie wollen (siehe auch mein anderer Beitrag hier zu neu.de Verstoß gegen die DSGVO). Ich finde es moralisch verwerflich, partnersuchende Menschen derart reinzulegen. Das gehört ja bei denen zum Geschäftsmodell. Solche Portale gehören meiner Meinung nach geschlossen. Es scheint nicht ein einziges Datingportal zu geben, wo es wirklich darum geht Menschen zusammenzubringen... die großen tun es nicht (teils gehören die ja inzwischen alle zusammen... neu.de, partner.de, Lovescout.de, Tinder und weitere z.B. zur Meetic/Match Group). Da entstehen durch Zusammenschlüsse wenige riesige Datenkraken. Ich habe nun einige Datingportale bei diversen Institutionen/Behörde angezeigt - (dazu Beweise geliefert). Ich bin sehr gespannt, ob das Folgen haben wird.

-- Editiert von Idelfix125 am 28.12.2018 10:46

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#11
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 23x hilfreich)

Da hast Du natürlich recht.

Es nützt nicht viel, wenn diese Anbieter regelmäßig vor Gericht scheitern (wenn es wie gesagt überhaupt dazu kommt, das ist wohl eher sehr selten der Fall) aber trotzdem die große Masse brav bezahlt und diese mafiösen Strukturen weiter finanziert...

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Idelfix125):
mir geht es darum, dass die Datingportale hier scheinbar einen Freibrief haben

Den erhalten die jeden Tag von denjenigen ausgestellt, die nicht gegen sie klagen, nichts gegen die unternehmen.

Leider scheuen die Opfer die zivilrechtliche Klage durch alle Instanzen wegen des Kostenrisikos.


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#13
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

Das Kostenrisiko ist ja unbestreitbar vorhanden... ich kann mir nicht vorstellen, dass ein unterlegendes Datingportal für meine Reisekosten und Verdienstausfall als Selbständiger aufkommen wird. Das kann sich eben nicht jeder „leisten".

Den Freibrief erhalten die aber auch von denen ausgestellt, die solche Apps zulassen, wie z.B. Apple.
Wenn man im AppStore die Rezensionen durchgeht, dann erkennt man das hier viele sehr gute Rezensionen erkauft wurden. Seltsam ist, dass es hunderte von Rezensionen gibt, die etwa so lauten „übersichtlich und leicht bedienbar" (total unsinnig bei diesen Apps). Sortiert man dann anders (vom aktuellem Datum zurück) dann liest man die wirklich realen Bewertungen... hier ist hundertfach von Betrug, Fakes und Abzocke durch Inapp-Abos die Rede. Apple tut auch nach diesen Rezensionen und nach meiner Meldung nichts... klar die verdienen daran ja mit. Alleine schon ein Hinweis an die Staatsanwaltsschaft auf die Rezensionen sollte diese doch aktiv werden lassen. Im Fall von Lovoo hatte die Staatsanwaltsschaft schon 2015 ermittelt und dann nach einer außergerichtlichen Zahlung darf Lovoo scheinbar so weiter machen wie bisher.

Dann gibt es auch noch die Fake Bewertungsportale und Tests der Computerbild, Fokus, Deutsches Institut für Servicequalität und sogar Stiftung Warentest, die regelmäßig ohne tiefergehende Nachforschungen Qualitäts-/Testsiegel vergeben. Versucht mal bei ausgezeichnet.org als Kunde eine kritische Kritik unterzubringen... das ist nahezu unmöglich... die fordern immer neue Beweise an und wenn dann Aussage gegen Aussage steht veröffentlichen die eine schlechte Kritik gar nicht. So kommen dann super Testsiegel zustande mit 4,8 Punkten von 5.

Letztens hatte ich versucht eine Betrugsanzeige bei der Polizei gegen Tinder zu erstatten. Ich habe Screenshots von Matches/Likes gezeigt, dann Nachweise, dass die Matches gefaked waren. Ich hatte hierzu die Damen angefragt und die bestätigten mir, dass sie mich nicht gematched/geliked hatten und konnte diese Chatprotokolle vorlegen. Das könnte man natürlich erst herausfinden, nachdem man gezahlt hat. Dem Beamten war das zu lästig.. Zitat: „die Sache würde wahrscheinlich fünf Stunden dauern". Damit hatte sich die Sache dann erledigt.

Mein Rechtsschutz (hier hatte ich mit einem Anwalt telefoniert) riet auch ab, wegen „Unwirtschaftlichkeit".

Wie soll man dagegen ankommen? Man könnte daraus ja eines Lebensaufgabe machen... etwa nach dem Motto „Alleine gegen die Mafia".

Ergänzung was die Testsiegel angeht: das Datingcafe gehörte zeitweise dem Axel Springer Verlag wurde dann weiterverkauft. Denen gehört die Computerbild... und genau diese Computerbild testest das Datingportal.de auf den 1. Platz. Warum wohl?

-- Editiert von Idelfix125 am 28.12.2018 16:25

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Mir scheint, es ging dir eh nicht um die 20,-.
Warum sonst erkennt man

Zitat (von Idelfix125):
nach 4 Tagen, dass es rein gar keine aktiven Damen in seinem Alter in seinem Wohnumkreis gibt (
Hast du es so eilig?
Man stelle sich das im wahren Leben vor: Schon nach 4 Tagen gibt ein Partner-Sucher auf, weil es grad keine aktiven Damen gibt. Vielleicht wäre das nächste Woche so?

Das Internet hat viele Fallen, Bequemlichkeit hat ihren Preis.

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#15
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich war vor 7 Jahren bereits mal in dem Portal angemeldet... es war ein sehr gutes Datingportal. inzwischen aber gab es mehrere Betreiberwechsel und Änderungen der Geschäftsbedingungen, so z.B. dass Damen damals nicht zahlen mussten... nach der kostenpflichtigen Anmeldung nun, habe ich feststellen müssen, dass die meisten Damen mit ihrem damals uralt Foto immer noch als Profilleichen drin sind, dass es einen unglaublichen Mitgliederschwund gegeben haben muss, auch sind viele Damen gar nicht kontaktierbar (denn die meisten zahlen nicht und können weder Nachrichten lesen noch schreiben). Auch wurde mir klar, dass die Besuche vor dem Abo Fakebesuche waren... erst erkennbar, nachdem ich die Nachrichten lesen konnte. Dennoch wirbt dieses Datingportal weiter mit „1,8 Millionen partnersuchende Singles" und „51% Erfolgsquote"... wenn man das dann sieht, ja, dann widerruft man.

Man braucht ja auch nur den Suchfilter sehr tolerant zu setzen (z.B. Alter:20-70, Wohnumkreis 100km, alles andere wie Haarfarbe egal), um zu erkennen, dass es gar keine aktive 1,8 Millionen Mitglieder geben kann.

Wenn man sich auch mit den Datingportalen beschäftigt, wird einem klar, dass es denen gar nicht darum geht Menschen zusammenzubringen, es geht darum die abzuzocken... dabei sind diese Portale sehr kreativ ... Booster, kostenpflichtige Superlikes, Einsatz von Fakeprofilen und Animateuren etc.

Mal zum Vergleich:
Vor 7 Jahren: mehrere hundert Damen online im 150 km Umkreis zur besten Zeit abends
Heute: keine bis zwei Damen online im 150km Umkreis die dann auch gar nicht kontaktierbar sind
Man erkennt es ja am grünen Punkt, ob jemand online ist oder nicht.


-- Editiert von Idelfix125 am 28.12.2018 18:40

-- Editiert von Idelfix125 am 28.12.2018 18:51

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#16
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

Korrektur: Suchfilter auf 1000km

D.h. hier werden Mitgliederzahlen vorgespiegelt die es gar nicht gibt. Nur ein Bruchteil der Mitglieder kann sich gegenseitig kontaktieren. Hier fängt ja schon die Täuschung an. Dann stimmen gewiss auch die Zahlen wie „51% Erfolgsquote" und „53% Frauen / 47% Männer" gewiss nicht. Man braucht sich nur mal als Frau testweise anzumelden, um letzteres an der Anzahl der jeweiligen Profilbesuchen zu erkennen.

-- Editiert von Idelfix125 am 28.12.2018 19:01

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ein Hauptproblem, mit dem sie das System immer wieder aushebeln ist dieses grandiose Katz- und Mausspiel. Darin sind die diversen Anbieter (nicht nur Dating-Portale) mittlerweile extrem geschickt. Verbraucherzentralen versuchen dem treiben Einhalt zu gebieten, aber bekommen das nicht richtig hin. Die Anbieter verzögern erst die Verfahren gezielt, dann haben sie am Ende genug Zeit, sich etwas neues auszudenken, wo die Verbraucherzentralen wieder neu dagegen vorgehen müssen, weil es nicht mehr dem zuvor erstrittenen urteil entspricht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Idelfix125):
Wenn man sich auch mit den Datingportalen beschäftigt
Meine Rede.
Zitat (von Anami):
Mir scheint, es ging dir eh nicht um die 20,-.

:cheers:

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#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Idelfix125):
Wenn man sich auch mit den Datingportalen beschäftigt, wird einem klar, dass es denen gar nicht darum geht Menschen zusammenzubringen, es geht darum die abzuzocken...


Es geht darum Geld zu verdienen. Na klar, was dachten Sie denn? "... daß es darum geht, Menschen zusammenzubringen..." - haben Sie das wirklich geglaubt?!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#20
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Es geht darum Geld zu verdienen. Na klar, was dachten Sie denn? "... daß es darum geht, Menschen zusammenzubringen..." - haben Sie das wirklich geglaubt?!


Keiner sagt, dass diese Portale kein Geld verdienen sollen, aber bitte auf legale Weise, ohne Täuschung und miese Abzocktricks. Und ja, einigen Portalen ging es tatsächlich zunächst darum, Menschen zusammenzubringen - das änderte sich jedoch dann, als diese von größeren Investoren aufgekauft wurden.

Ich finde es immer wieder interessant, wie Betroffene immer gleich in die Ecke "selbst schuld" gestellt werden. So als müsste man davon ausgehen, dass alle großen Datingportale unseriös arbeiten... davon kann man nicht ausgehen. Letztens wurde eine Bekannte von mir am Bahnhof belästigt... die musste sich dann vom Polizisten auch anhören lassen, dass sie ja selbst schuld sei, wenn Sie abends alleine durch den Bahnhof geht. So rechtfertigt man scheinbar gerne das Verhalten von Kriminellen indem man die eigentlichen Opfer stigmatisiert.

Schon diese Frage hier, warum man denn nach vier Tagen widerruft, geht ja schon in die Richtung... scheinbar müssen sich Geschädigte stets rechtfertigen... dabei ist das doch völlig irrelevant, weil es das gute Recht eines Kunden ist... scheinbar sind Millionen von Datingportal Mitglieder selbst schuld, wenn Sie sich in solchen Portalen anmelden.

-- Editiert von Idelfix125 am 29.12.2018 13:39

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Idelfix125):
scheinbar sind Millionen von Datingportal Mitglieder selbst schuld, wenn Sie sich in solchen Portalen anmelden.
Bitte immer schön bei der Sache bleiben. Du musst dich nicht rechtfertigen.
Niemand ist selbst schuld. Das tut jeder aus freiem Willen, mit Hoffnung, mit Geld und mit Glück hat er auch Glück.
Wer aber nach nur 4 Tagen hier ganz deutlich (überdeutlich) die Geschäftspraktiken solcher Portale seziert, dem gehts nun mal höchstwahrscheinlich nicht um Partnerfindung. Nichts anderes habe ich geschrieben.
Dem gehts um das Geschäft dieses Portals. Daran kannst du doch kritisieren, was du willst.
Wer deine Meinung dazu liest, kann sich doch fernhalten von solchen Angeboten.

btw. die allseits berüchtigten Kaffeefahrten... ist das etwa ein Auslaufmodell wegen Halsabschneiderei usw. bis hin zum Betrug?
Nicht zu erkennen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es gibt zwei Wege, diesem Treiben ein Ende zu bereiten. Beide sind relativ schwierig (weil im Detail aufwendig).
1. Gnadenlose Aufklärung der breiten Öffentlichkeit, was sein darf und was nicht.
2. Konsequentes Vor-Gericht-Treiben eines jeden Einzelfalls (negative Feststellungsklage).

Das erste ist extrem zeitaufwendig, wenn nicht auch finanziell aufwendig.

Das zweite ist vor allem auch finanziell aufwendig. Im Prinzip machen diesen zweiten Weg auch du8rchaus schon die Verbraucherzentralen. Man muss halt öfter neben Abmahnungen auch Einzelfälle vor Gericht treiben.

Ein Beispiel aus dem AK Inkassowatch. Da haben wir nun "nur" eine zweistellige Zahl an Fällen aktiv vor Gerichten ausgefochten. Mit in der Sache 100% Erfolgsquote. Das ist verglichen mit der Anzahl der Fälle eher ein lächerlich verschwindender Anteil. Aber mit einigen entscheidenden Erfolgen, dass dieses verbotene Treiben mit Kostendopplungen u.ä. dingen abnimmt. Alleine schon, weil die Inkassos mittlerweile extrem ängstlich reagieren, weil sie einfach 0 Argumente haben und jeder Fall mehr die Gewinne schmälert und eine Reaktion aus der Politik provoziert, Dinge gesetzlich einzudämmen.

Dass man die Ansichten dann hin Foren usw. kund tut, ist ein weiterer Baustein, der den Inkassos mittlerweile so oft Wind ins Gesicht bläst. Denn jeder, der auch nur ansatzweise sich zu wehren versucht, bindet Arbeitskräfte und Zeit ist Geld.

Wenn du also dagegen vorgehen willst, dann musst du versuchen, das in der breiten Masse an Verbraucher ran zu tragen. Das wie bleibt dann dir überlassen.

Einzige echte Alternative: Politisch engagieren und dann in einem jahrelangen Kampf solche Dinge mal auf die Agenda bringen. Dass es analog speziellen Eigenheiten des TKG auch ein "Online-Dating-Gesetz" gibt oder etwas allgemeiner ein "Online-Plattform-Gesetz".


-- Editiert von mepeisen am 29.12.2018 16:00

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#23
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

ze/BGB/357.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 357 BGB: Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen">§357 BGB</a> sowie der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83 der EU. In diesem Zusammenhang wird übrigens immer wieder die Frage aufgeworfen, warum überhaupt – also auch bei den Mitgliedschaftspreisen - der Wert der Nutzung für einen Tag stark differiert, in Abhängigkeit von der Laufzeit. Sie gehen sehr analytisch vor. Sie werden vermutlich erkennen, dass der Grenznutzen für den Kunden stark von der Nutzungszeit abhängt."

Vermutlich "Unsinn", oder? (siehe auch Parship Urteile zum Werteersatz)

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#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Vermutlich "Unsinn", oder? (siehe auch Parship Urteile zum Werteersatz)

Lies bitte nochmal meinen Beitrag #1. So unsinnig ist das wirklich nicht. Auch wenn im Detail merkwürdig, da die Tagespauschalen zu hoch sind o.ä. Aber der Querverweis darauf, dass man sich bewusst gegen das entschieden habe, was andere wirklich unseriöse Anbieter machen, den kann ich nachvollziehen. Und ich habe in Beitrag #1 schon geschrieben, dass das durchaus so OK sein könnte, wie die es hier versuchen zu machen.

Und wenn man anfängt, auf den Euro genau zu diskutieren, verliert man irgendwann die Diskussion. Parship ist ja vor allem deswegen unsinnig, weil die absurde Berechnungsgrundlagen ansetzen, die mit der Realität bei der Frage "Wie viel Kontakte hat man und was verursacht die Kosten" nichts mehr gemein haben.

Nichts desto trotz finde ich es aber nicht OK, wenn man als Tagespauschale etwas anderes angibt als sich rechnerisch bei Gesamtdauer ergibt.

-- Editiert von mepeisen am 10.01.2019 14:29

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#25
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

Update: Der einbehaltene Werteersatz wurde mir inzwischen vollständig rückerstattet.

Begründung Zitat :
„Um Ihnen und uns weitere kostbare Zeit zu sparen kommen wir Ihnen in Bezug auf den Wertersatz - ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung - entgegen."

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