„Wertersatz

22. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)
„Wertersatz

Liebes 123-Recht-Forum,

bin zum Ausprobieren eine „Premium-Mitgliedschaft" bei ElitePartner eingegangen (natürlich nicht ohne die AGB zmds. zu überfliegen...) und habe binnen der 14-Tage-Widerrufsfrist fristgerecht widerrufen. Das war vor deutlich über einer Woche.
Nun will die Firma einen „Wertersatz" von 142 € (!!) (bei einem abgeschlossenen Einjahresvertrag im Wert von 418 €)!

Mit den 59 € für das „Persönlichkeitsprofil" hätte ich zur Not noch leben können (habe allerdings jetzt im Netz gesehen, daß es auch hier inzwischen rechtskräftige Urteile gibt, da man ja nicht wählen kann, ob man das „Persönlichkeitsprofil" haben möchte, sondern es als „Premium-Kunde" automatisch bekommt). Damit aber nicht genug...: Hinzu sollen nun noch kommen:

– 15 € für den „Ratgeber für die Online-Partnersuche" (der ist noch nicht einmal individualisiert) und v. a.
– 68,99 € (sic!) für vier (!!) der 20 auf ein Jahr garantierten Kontakte (dabei würde mich einmal der „Einzelpreis" eines
Kontakts interessieren, wenn man sich die Nachkommastellen anschaut...)

Nun hat die Abbuchung der ursprünglichen Gesamtkosten von 418 € am 18.8.2016 (!), also fast eine Woche nach meinem Widerruf, stattgefunden.
Ich habe mich nun bei ElitePartner schriftlich über die Unverhältnismäßigkeit des „Wertersatzes" beschwert, die 59 € und 15 € gänzlich in Frage gestellt und um eine angemessene Neuberechnung des „Wertersatzes" auf Basis der vier (!) wahrgenommenen Kontakte gebeten.

Für mich stellt sich jetzt die konkrete Frage:
– Soll ich vorsorglich die Lastschrift widerrufen? Hier könnte es natürlich sein, daß ich ein ganzes Rudel von Anwälten auf den
Hals gehetzt bekomme...
– Soll ich abwarten und eine höhere Rückerstattung „erbitten"? Hier besteht m. E. die Gefahr, daß ich bis zu den
griechischen Kalenden warten darf, wenn ich nicht meinerseits einen Rechtsanwalt bemühe...

Ich finde eben auch dreist, daß zwar (fast eine Woche nach Widerruf) der volle Betrag abgebucht wurde, die (für mich deutlich zu niedrige!) Erstattung von 275,96 € aber noch nicht.

Was lernen wir unter dem Strich daraus? Ausprobieren sollte man so was höchstens ein Jahr (bzw. die Dauer des abgeschlossenen Vertrages) oder gar nicht... ;-)) (oder besser: :-(( )...

Vielen Dank schon im voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße
Coquus


Es ist nie zu spät, Natur-, Kultur- und Sprachzerstörung, Entdemokratisierung, Korruption und Steuerverschwendung zu stoppen!

-- Editier von Coquus am 22.08.2016 15:46

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Such mal ein bisschen hier im Forum, du bist nicht alleine! Die gestellte Forderung ist unsinnig!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Die gestellte Forderung ist unsinnig!
Die Ansicht teile ich. Ich sehe keinen Grund für irgendwelchen Wertersatz.

Zitat (von Coquus):
Soll ich vorsorglich die Lastschrift widerrufen?
Ja. definitiv. Die wollen schließlich (wie ich finde zu Unrecht) einen großen Teil deines dir zu stehenden Geldes behalten. Du bist dann in der komfortablen Situation, dass du alles hast und die nichts..

Zitat (von Coquus):
Hier könnte es natürlich sein, daß ich ein ganzes Rudel von Anwälten auf den Hals gehetzt bekomme...
Kann sein. Damit kann man aber leben.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Coquus
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Zitat (von micbu):
Such mal ein bisschen hier im Forum, du bist nicht alleine! Die gestellte Forderung ist unsinnig!


Ja, ich hatte schon einiges gelesen. Mir ging es jetzt speziell um die Frage des Vorgehens bgzl. der Lastschrift.

Viele Grüße
Coquus

Signatur:

Es ist nie zu spät, Natur-, Kultur- und Sprachzerstörung, Entdemokratisierung, Populismus, Korruptio

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich sehe keinen Grund für irgendwelchen Wertersatz.

Ich schon, allerdings anteilig auf die Anzahl der Tage, die man getestet hat.
Also bei einem Einjahresvertrag, wo man beispielsweise nach 3 Tagen widerrufen hat, würde ich einen Wertersatz von 3 365tel sehen. Also irgendwo bei unter 2€ oder?

Setze eine Frist, bis zu der sie dir das Geld zurück buchen sollen und kündige an, andernfalls eine Rücklastschrift zu machen. Per Einschreiben. Ich würde dazu schreiben "Ich diskutiere nicht und ich lasse mich weder von Anwaltsbriefen noch von Ihren Briefen irgendwie von meiner Haltung abbringen"

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich schon, allerdings anteilig auf die Anzahl der Tage, die man getestet hat.
Das ist im Geschäftsmodell doch quasi einkalkuliert!

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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