Wertersatz bei Widerruf nicht akzeptieren

1. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Pascal H
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)
Wertersatz bei Widerruf nicht akzeptieren

Hallo,

angenommen man kauft etwas im Internet, nutzt sein Widerrufsrecht und schickt den Artikel mit Gebrauchsspuren zurück. Dann hat der Verkäufer, wenn ich das richtig verstanden habe, ein Recht auf Wertersatz, weil das Gerät nicht mehr im neuwertigen Zustand ist. Wenn der Verkäufer dann einen bestimmten Betrag als Wertersatz fordert, kann man dann als Käufer sagen, dass einem das zu viel ist und man dann doch lieber das Gerät zurück haben will?

Hat man also das Recht, die Forderungen für den Wertersatz des Verkäufers nicht zu akzeptieren und das Gerät zurück zu bekommen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Dann hat der Verkäufer, wenn ich das richtig verstanden habe, ein Recht auf Wertersatz, weil das Gerät nicht mehr im neuwertigen Zustand ist


Nein, so pauschal stimmt das nicht.
Erstens ist Wertersatz nur für solche "Schäden" vorgesehen, die durch über die im Laden übliche Prüfung hinausgehende Benutzung entstehen (also durch das "wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen").
Zweitens ist das auch nur dann möglich, wenn der K darüber vorher formal korrekt belehrt wurde.

Zitat:
Wenn der Verkäufer dann einen bestimmten Betrag als Wertersatz fordert, kann man dann als Käufer sagen, dass einem das zu viel ist und man dann doch lieber das Gerät zurück haben will?


Nein, ein Rücktritt vom einmal wirksam ausgeübten Widerrufsrecht ist im Gesetz nicht vorgesehen und wäre daher nur mit Zustimmung des VK möglich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pascal H
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

Dann kann der Händler doch aber vollkommen unangemessene Forderungen stellen. Und was "wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen" bedeutet ist doch auch ziemlich subjektiv.

Wenn es einem nicht Wert ist mit dem ganzen vor Gericht zu gehen, hängt letztendlich also alles von der Kulanz des Händlers ab, und man kann nur hoffen, dass er keinen oder einen angemessenen Wertersatz fordert, oder? Gibt es sonst keine anderen Möglichkeiten?

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