Hallo, leider bin ich über die Suche nicht fündig geworden.
Der Absender fordert zur Erstattung der Rücksendekosten im Rahmen eines normalen Widerrufes, dass der Originalbeleg der Rücksendung beiliegt. Aussage des Händlers: „und erstatten den Versand für den Rücktransport, wenn dem Paket eine original Quittung beiliegt!“
Der Originalbeleg ist aber gleichzeitig mein einziger Beleg über das versicherte Paket. Diesen kann ich natürlich nicht aus der Hand geben, bzw. sogar dem Paket beilegen. Ich habe dem Händler direkt nach Aufgabe des Versandes eine Kopie des Beleges zugeschickt. Ist der Händler etwa im Recht?
Mit freundlichen Grüßen IF
Widerruf, Originalbeleg über die Rücksendekosten
11. Dezember 2006
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Frage vom 11. Dezember 2006 | 18:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerruf, Originalbeleg über die Rücksendekosten
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2006 | 23:20
Von
Status: Richter (8432 Beiträge, 3448x hilfreich)
wie sollst du in ein zugeklebtes Paket nachträglich die Quitunng einlegen?
Vielleicht hat er einen pinkeligen Steuerberater? Insofern kann ich das verstehen.
Daher ist es besser, wenn die Abwicklung inkl. Rückholung über den VK erfolgt.
-- Editiert von Mr.Cool am 11.12.2006 23:21:39
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