Widerruf, aber Artikel durch Dritten beschädigt

19. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vimes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf, aber Artikel durch Dritten beschädigt

Hallo,

Ich komme hier gerade nicht weiter und bräuchte Euren Rat. Ich habe bei einem Internethändler einen Artikel erworben, der per Spedition geliefert wurde. Laut AGB ist auch die Rücknahme für den Kunden kostenlos.

Diesen Artikel möchte ich gerne zurückgeben und habe dazu fristgerecht einen Widerruf geschrieben.

Hier das Problem: Der Artikel wurde leider in meinem Besitz von einem Dritten beschädigt, der den Schaden über seine Haftpflicht abwickeln möchte.

Ist der Händler verpflichtet, den Artikel mit Beschädigung zurückzunehmen und selbst die Wertminderung festzustellen, oder muss ich den Artikel selbst reparieren lassen, bevor der Händler ihn zurücknimmt?

Der Händler hat nach meinem Widerruf telefonisch darauf hingewiesen, dass es noch keine Ersatzteile für das beschädigte Teil des Artikels gibt und er daher die Wertminderung nicht feststellen kann. Er fordert daher, dass ich den Artikel vom Hersteller reparieren lasse.


LG Vimes

-- Editiert von Vimes am 19.07.2018 14:13

-- Editiert von Vimes am 19.07.2018 17:13

-- Editiert von Vimes am 19.07.2018 17:14

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Der Händler müsste das Ding sogar zurücknehmen, wenn es zu Asche verbrannt wäre.
Wie er die Wertminderung ermittelt ist sein Problem, nicht das des Kunden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Vimes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Vom Händler habe ich folgende Nachricht bekommen:

Zitat:
Wir bitten Sie zu klären um wieviel der Wert des Gerätes durch die bei Ihnen vor Ort entstandene Beschädigung gemindert wird bevor der Widerruf ausgeführt werden kann.


Ich soll das beim Kundendienst des Herstellers klären. Der Artikel kam per Spedition, daher kann ich ihn nicht einfach so zurückschicken. Wie sollte man hier vorgehen?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Vimes):
habe ich folgende Nachricht bekommen:

Schriftlich oder wie oben beschreiben telefonisch?


Wenn schriftlich, würde ich dem Hersteller mit Zustellnachweis mitteilen, das das nicht die Aufgabe des Kunden ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vimes
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Händler hat nun einen (hohen) Wertminderungsvorschlag gemacht, ohne das Gerät selbst in Augenschein genommen zu haben. Soll ich diesen Vorschlag zunächst an die Haftpflichtversicherung weitergeben?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.

-- Editiert von Vimes am 23.07.2018 14:24

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Händler müsste das Ding sogar zurücknehmen, wenn es zu Asche verbrannt wäre.


Hat es doch tatsächlich eine meiner Formulierungen in den allgemeinen Wortschatz geschafft. :D

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Vimes):
Der Händler hat nun einen (hohen) Wertminderungsvorschlag gemacht

Der ist wohl ein kleiner Scherzkeks ...



Zitat (von Vimes):
Soll ich diesen Vorschlag zunächst an die Haftpflichtversicherung weitergeben?

Würde ich machen.
Noch dazu die Mitteilung das der Betrag vom Händler offenbar nur "geraten" wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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