Hallo,
Ich komme hier gerade nicht weiter und bräuchte Euren Rat. Ich habe bei einem Internethändler einen Artikel erworben, der per Spedition geliefert wurde. Laut AGB ist auch die Rücknahme für den Kunden kostenlos.
Diesen Artikel möchte ich gerne zurückgeben und habe dazu fristgerecht einen Widerruf geschrieben.
Hier das Problem: Der Artikel wurde leider in meinem Besitz von einem Dritten beschädigt, der den Schaden über seine Haftpflicht abwickeln möchte.
Ist der Händler verpflichtet, den Artikel mit Beschädigung zurückzunehmen und selbst die Wertminderung festzustellen, oder muss ich den Artikel selbst reparieren lassen, bevor der Händler ihn zurücknimmt?
Der Händler hat nach meinem Widerruf telefonisch darauf hingewiesen, dass es noch keine Ersatzteile für das beschädigte Teil des Artikels gibt und er daher die Wertminderung nicht feststellen kann. Er fordert daher, dass ich den Artikel vom Hersteller reparieren lasse.
LG Vimes
-- Editiert von Vimes am 19.07.2018 14:13
-- Editiert von Vimes am 19.07.2018 17:13
-- Editiert von Vimes am 19.07.2018 17:14
Widerruf, aber Artikel durch Dritten beschädigt
19. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 19. Juli 2018 | 14:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf, aber Artikel durch Dritten beschädigt
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Juli 2018 | 21:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Der Händler müsste das Ding sogar zurücknehmen, wenn es zu Asche verbrannt wäre.
Wie er die Wertminderung ermittelt ist sein Problem, nicht das des Kunden.
#2
Antwort vom 20. Juli 2018 | 15:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. Vom Händler habe ich folgende Nachricht bekommen:
Zitat:Wir bitten Sie zu klären um wieviel der Wert des Gerätes durch die bei Ihnen vor Ort entstandene Beschädigung gemindert wird bevor der Widerruf ausgeführt werden kann.
Ich soll das beim Kundendienst des Herstellers klären. Der Artikel kam per Spedition, daher kann ich ihn nicht einfach so zurückschicken. Wie sollte man hier vorgehen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. Juli 2018 | 20:39
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Zitathabe ich folgende Nachricht bekommen: :
Schriftlich oder wie oben beschreiben telefonisch?
Wenn schriftlich, würde ich dem Hersteller mit Zustellnachweis mitteilen, das das nicht die Aufgabe des Kunden ist.
#4
Antwort vom 23. Juli 2018 | 14:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Händler hat nun einen (hohen) Wertminderungsvorschlag gemacht, ohne das Gerät selbst in Augenschein genommen zu haben. Soll ich diesen Vorschlag zunächst an die Haftpflichtversicherung weitergeben?
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.
-- Editiert von Vimes am 23.07.2018 14:24
#5
Antwort vom 23. Juli 2018 | 16:29
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatDer Händler müsste das Ding sogar zurücknehmen, wenn es zu Asche verbrannt wäre. :
Hat es doch tatsächlich eine meiner Formulierungen in den allgemeinen Wortschatz geschafft. :D
#6
Antwort vom 23. Juli 2018 | 21:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatDer Händler hat nun einen (hohen) Wertminderungsvorschlag gemacht :
Der ist wohl ein kleiner Scherzkeks ...
ZitatSoll ich diesen Vorschlag zunächst an die Haftpflichtversicherung weitergeben? :
Würde ich machen.
Noch dazu die Mitteilung das der Betrag vom Händler offenbar nur "geraten" wurde.
Und jetzt?
Schon
268.150
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten