Mal angenommen es wird ein Elektronikartikel (PC / Notebook / Fernseher / etc.) bei einem Onlinehändler bestellt. Da Versandschwierigkeiten bestehen, wird die Bestellung widerrufen. Der Widerruf wird bestätigt und das bezahlte Geld an den Kunden zurückgezahlt. Die Ware wird jedoch dennoch im Anschluss geliefert. Drei Monate später wendet sich der Onlineshop an den Kunden und die Ware wird nach Zusendung einer Rechnung bezahlt.
Später taucht ein Defekt an der Ware auf. Der Kunde reklamiert. Welches Datum ist jetzt für die Gewährleistung hinsichtlich Beweislastumkehr und eventueller Zeitwertgutschrift ausschlaggebend?
Ausstellungsdatum des widerrufenen Kaufvertrags
Lieferdatum
Ausstellungsdatum der Rechnung drei Monate nach Lieferung
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Widerruf erfolgreich - Ware danach trotzdem er- und behalten. Reklamation
26. Oktober 2018
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Frage vom 26. Oktober 2018 | 12:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf erfolgreich - Ware danach trotzdem er- und behalten. Reklamation
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2018 | 13:15
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
ZitatMal angenommen es wird ein Elektronikartikel (PC / Notebook / Fernseher / etc.) bei einem Onlinehändler bestellt. Da Versandschwierigkeiten bestehen, wird die Bestellung widerrufen. Der Widerruf wird bestätigt und das bezahlte Geld an den Kunden zurückgezahlt. Die Ware wird jedoch dennoch im Anschluss geliefert. Drei Monate später wendet sich der Onlineshop an den Kunden und die Ware wird nach Zusendung einer Rechnung bezahlt. :
Später taucht ein Defekt an der Ware auf. Der Kunde reklamiert. Welches Datum ist jetzt für die Gewährleistung hinsichtlich Beweislastumkehr und eventueller Zeitwertgutschrift ausschlaggebend?
Ausstellungsdatum des widerrufenen Kaufvertrags
Lieferdatum
Ausstellungsdatum der Rechnung drei Monate nach Lieferung
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Das kann ja nur das Lieferdatum sein; alles andere wäre komplett widersinnig.
#2
Antwort vom 26. Oktober 2018 | 17:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119463 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatWelches Datum ist jetzt für die Gewährleistung hinsichtlich Beweislastumkehr und eventueller Zeitwertgutschrift ausschlaggebend? :
Das Datum des Gefahrenübergang an den Verbraucher.
Was in der Regel das Lieferdatum ist.
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#3
Antwort vom 28. Oktober 2018 | 17:07
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 669x hilfreich)
ZitatWelches Datum ist jetzt für die Gewährleistung hinsichtlich Beweislastumkehr und eventueller Zeitwertgutschrift ausschlaggebend? :
§ 434 BGB
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
§ 446 BGB
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
§ 438 BGB
Die Verjährung [ der Mängelansprüche ] beginnt ... mit der Ablieferung der Sache.
----> Für das ENTSTEHEN von Mängelansprüchen kommt es auf den Zeitpunkt der Übergabe der verkauften Sache an.
Die Verjährung der Mängelansprüche beginnt mit der Ablieferung der Sache.
Ab dem Kaufvertragsschluß entstehen/verjähren die Mängelansprüche. Falls der Käufer die gelieferte Sache bis zum Zustandekommen des Kaufvertrags benutzt haben sollte, kann der Verkäufer dafür Nutzungsersatz verlangen.
RK
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