Widerruf erfolgreich - Ware danach trotzdem er- und behalten. Reklamation

26. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
efferitus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf erfolgreich - Ware danach trotzdem er- und behalten. Reklamation

Mal angenommen es wird ein Elektronikartikel (PC / Notebook / Fernseher / etc.) bei einem Onlinehändler bestellt. Da Versandschwierigkeiten bestehen, wird die Bestellung widerrufen. Der Widerruf wird bestätigt und das bezahlte Geld an den Kunden zurückgezahlt. Die Ware wird jedoch dennoch im Anschluss geliefert. Drei Monate später wendet sich der Onlineshop an den Kunden und die Ware wird nach Zusendung einer Rechnung bezahlt.
Später taucht ein Defekt an der Ware auf. Der Kunde reklamiert. Welches Datum ist jetzt für die Gewährleistung hinsichtlich Beweislastumkehr und eventueller Zeitwertgutschrift ausschlaggebend?

Ausstellungsdatum des widerrufenen Kaufvertrags
Lieferdatum
Ausstellungsdatum der Rechnung drei Monate nach Lieferung

Vielen Dank für ihre Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von efferitus):
Mal angenommen es wird ein Elektronikartikel (PC / Notebook / Fernseher / etc.) bei einem Onlinehändler bestellt. Da Versandschwierigkeiten bestehen, wird die Bestellung widerrufen. Der Widerruf wird bestätigt und das bezahlte Geld an den Kunden zurückgezahlt. Die Ware wird jedoch dennoch im Anschluss geliefert. Drei Monate später wendet sich der Onlineshop an den Kunden und die Ware wird nach Zusendung einer Rechnung bezahlt.
Später taucht ein Defekt an der Ware auf. Der Kunde reklamiert. Welches Datum ist jetzt für die Gewährleistung hinsichtlich Beweislastumkehr und eventueller Zeitwertgutschrift ausschlaggebend?

Ausstellungsdatum des widerrufenen Kaufvertrags
Lieferdatum
Ausstellungsdatum der Rechnung drei Monate nach Lieferung

Vielen Dank für ihre Hilfe.


Das kann ja nur das Lieferdatum sein; alles andere wäre komplett widersinnig.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von efferitus):
Welches Datum ist jetzt für die Gewährleistung hinsichtlich Beweislastumkehr und eventueller Zeitwertgutschrift ausschlaggebend?

Das Datum des Gefahrenübergang an den Verbraucher.
Was in der Regel das Lieferdatum ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von efferitus):
Welches Datum ist jetzt für die Gewährleistung hinsichtlich Beweislastumkehr und eventueller Zeitwertgutschrift ausschlaggebend?


§ 434 BGB
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.

§ 446 BGB
Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.

§ 438 BGB
Die Verjährung [ der Mängelansprüche ] beginnt ... mit der Ablieferung der Sache.

----> Für das ENTSTEHEN von Mängelansprüchen kommt es auf den Zeitpunkt der Übergabe der verkauften Sache an.

Die Verjährung der Mängelansprüche beginnt mit der Ablieferung der Sache.

Ab dem Kaufvertragsschluß entstehen/verjähren die Mängelansprüche. Falls der Käufer die gelieferte Sache bis zum Zustandekommen des Kaufvertrags benutzt haben sollte, kann der Verkäufer dafür Nutzungsersatz verlangen.

RK

4x Hilfreiche Antwort

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