Widerruf nicht für Maßgeschneiderte Produkte

13. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
RichardF.
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)
Widerruf nicht für Maßgeschneiderte Produkte

Hallo zusammen,

ich hatte mich bei einem Unternehmen angemeldet um deren Dienstleistung kennen zu lernen. Leider wird von Begin an verlangt ein Abo abzuschließen. In den Widerrufserklärungen steht folgendes:

Zitat:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Ich hatte meinen Widerruf mach 5 Stunden per Mail eingereicht. Jetzt bezieht sich der Betreiber auf folgende Klausel:
Zitat:
Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald der Kunde die Zahlung geleistet hat und er sich im Mitgliederbereich des Programms mit seinen persönlichen Zugangsdaten angemeldet hat, da durch die erstmalige Anmeldung ein individualisiertes Kundenkonto eingerichtet wird und die unmittelbare Möglichkeit zum Abruf von Inhalten besteht.

Sowie wird mir gesagt, es wurde ein Maßgeschneidertes Profil für mich generiert (macht den heut wirklich noch jemand was mit der Hand?).

Dennoch, meines Wissens nach habe ich doch generell das Recht Widerruf zu leisten oder bin ich tatsächlich verpflichtet 1 Jahr dabei zu bleiben?

Vielen Dank im Voraus.


Gruß
Richard

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Dennoch, meines Wissens nach habe ich doch generell das Recht Widerruf zu leisten

Jein.
Es kommt darauf, um was es geht.

Beim Kauf von digitalen Inhalten kann ein Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen (z.B. Downloads).
Siehe hier: https://www.it-recht-kanzlei.de/digitale-inhalte-widerruf.html

Bei Dienstleistungen kann man zwar widerrufen, muss aber für die erbrachte Dienstleistung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs zahlen. Die Anbieter stellen sich dann naturgemäß häufig auf den Standpunkt, dass die bereits genutzte Dienstleistung so viel wert ist, dass es bei einem Widerruf nichts mehr zu erstatten gibt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Konnte man denn irgendwelche Inhalte über das Profil downloaden oder irgendeinen Nutzen ziehen oder um was für "maßgeschneidertes Profil" soll es sich handeln? Wurde die Leistung durch Bereitstellung des Profils schon erbracht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RichardF.
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für eure Rückmeldungen

Das Profil wird anhand von Drop-Down Feldern erstellt. Lediglich Alter und Größe wird individuell eingetragen.
Ja, die Seite bietet Downloads im Userbereich an, welches ich aber nicht genutzt hatte, weil das wusste ich, wenn ich einen Download starte, habe ich das Leistungspaket genutzt.


Gruß
Richard

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von RichardF.):
weil das wusste ich, wenn ich einen Download starte, habe ich das Leistungspaket genutzt.

Das könnte schon hier
Zitat (von RichardF.):
Das Profil wird anhand von Drop-Down Feldern erstellt.

passiert sein.



Zitat (von RichardF.):
macht den heut wirklich noch jemand was mit der Hand?

Nö, ist für "maßgeschneidert" oder "individuell" auch gar nicht nötig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Wer will hier Geld von wem? Kunde oder Anbieter?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RichardF.
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wer will hier Geld von wem? Kunde oder Anbieter?

Anbieter hat vom Kunden Geld bekommen, Kunde möchte Widerspruch nutzen und Geld zurück

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