Hallo, ich habe einen über das Internet abgeschlossenen Postpaid-Vertrag widerrufen ( leider ohne Einschreiben), schon zwei Mahnungen erhalten, dass ich das Geld überweisen soll. Ich kann es eben nicht beweisen, dass ich den Widerruf gemacht habe. Deshalb meine Frage: Ist der Widerruf dann ungültig?
marea
Widerruf ohne Antwort gültig?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Warum sollte der Widerrufs ungültig sein, nur weil die Gegenseite nicht antwortet?
Bei Einschreiben hätte es auch nur bedingt etwas bewiesen.
Sehr vorteilhaft wäre es, wenn du einen Zeugen hättest der den Inhalt des Briefes gesehen und und das Versenden bestätigen kann.
Zeuge für Versenden nicht reicht, Zeuge für Zugang brauchst. Nicht Beweis, du Pech.
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Ich verstehe kein Wort, Brabinder Singh... aber verweise mal einfach auf folgende Seite, welche evlt. den Threadstartr hilft:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html
-- Editiert von seba79 am 08.08.2008 00:56:27
@seba
Brabander will sagen, dass der Fragesteller den Zugang des Widerrufs im Zweifelsfall beweisen muss, und nicht die Absendung.
Was Ihr Link damit zu tun hat, weiß ich nicht.
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