Widerruf ohne Antwort gültig?

7. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
marea
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf ohne Antwort gültig?

Hallo, ich habe einen über das Internet abgeschlossenen Postpaid-Vertrag widerrufen ( leider ohne Einschreiben), schon zwei Mahnungen erhalten, dass ich das Geld überweisen soll. Ich kann es eben nicht beweisen, dass ich den Widerruf gemacht habe. Deshalb meine Frage: Ist der Widerruf dann ungültig?

marea

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Warum sollte der Widerrufs ungültig sein, nur weil die Gegenseite nicht antwortet?
Bei Einschreiben hätte es auch nur bedingt etwas bewiesen.
Sehr vorteilhaft wäre es, wenn du einen Zeugen hättest der den Inhalt des Briefes gesehen und und das Versenden bestätigen kann.

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#2
 Von 
Brabinder Singh
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 153x hilfreich)

Zeuge für Versenden nicht reicht, Zeuge für Zugang brauchst. Nicht Beweis, du Pech.

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#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Ich verstehe kein Wort, Brabinder Singh... aber verweise mal einfach auf folgende Seite, welche evlt. den Threadstartr hilft:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html

-- Editiert von seba79 am 08.08.2008 00:56:27

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@seba

Brabander will sagen, dass der Fragesteller den Zugang des Widerrufs im Zweifelsfall beweisen muss, und nicht die Absendung.

Was Ihr Link damit zu tun hat, weiß ich nicht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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