Widerruf per E-Mail

9. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
DayMaker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Widerruf per E-Mail

Hallo alle zusammen.

Ich hoffe, dass Ihr mir weiter helfen könnt.

Ich habe keinen Kunden, der sich eine Dienstleistung (Streamserver) bestellt hat. Der Streamserver (wird fürs Internetradio benötigt) läuft sogar heute noch seit 4 Monten.

Der Kunde bestellte sich in März diese o.b. Dienstleitung. 12 Tage nach bestellung habe ich den Kunden angerufen und habe gefragt, ob er zufrieden ist, oder ob er vom Widerrufsrecht gebrauch machen möchte. Er antwortete, dass er die Dienstleistung bald verwenden möchte.

Am 14. Tag hat er eine Mail geschrieben, dass er den Server nicht mehr braucht und vom Widerrufrecht gebrauch machen möchte. Sie hat auf eine E-Mail von mir geantwotet, die durch eines meiner Systeme versendet wird. Es waren die Zugangsdaten für den Streamserver.
Ganz unten stand, dass diese Nachricht automatisch versendet wurde, und dass er nicht auf diese Antworten soll. Dies Tat er jedoch und schrieb darüber den Widerruf.

Davon abgesehen, dass in meinen AGB drin steht, dass der Widerruf schriftlich per Post zu erwirken ist, bekam ich die Mail mit dem Wideruf erst ca. 3-4 Monate später!

Aufgefallen ist die Mail durch die Leerung des Postfachs, da es sich mit Spam gefüllt hatte.

Ich wollte per Mail Antworten, dass der Widerruf erst jetzt angekommen sei, und dass ich den nicht akzepieren kann, da er per Mail gekommen ist. Und erschwerdend dafür an ein Postfach, welches in der Regel nicht abgerufen wird. Auch stand in der Mail drin, worauf er geantwortet hat, das er nicht auf diese Mail antworten soll.

Wärend der Zeit haben sich Rechnungen angesammelt, welche noch nicht bezahlt sind.
Meine Frage ist nun, ob der Widerruf anerkannt werden muss, oder ich die Forderungen gegen den Kunden geltend machen darf?

Ich hoffe Ihr könnt mir dabei helfen und bedanke mich schon mal in Voraus für eure Antworten.

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
DayMaker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Florian3011,

vielen lieben Dank für deine Hilfe.

Zum Thema:

quote:

Das du dieses Postfach (zumindest angeblich) nicht überwachst, obwohl es offensichtlich Emails empfängt und Absender nicht per Unzustellbarkeitsnachricht benachrichtigt werden, dass Emails an diese Adresse nicht zugestellt werden konnten, ist ebenfalls dein Problem. Dein kleiner Hinweis im Mailtext hilft dir nicht.



Ich habe eine Automatische Benachrichtigung eingeschaltet, die den Schreiber darauf aufmerksam macht, dass das Postfach nicht kontrolliert wird, und dass er bitte ein Ticket über das Ticketsystem erstellen möchte.
Das habe ich vergessen zu erwähnen.
Zudem kommt auch der Hinweis in der Mail.

Verändert sich dadurch die Sachlage?

Nochmal vielen Dank :-)

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

florian3011 ist zuzustimmen, der Widerruf ist gültig.



Es könnte durchaus sein, das bei dem Versuch ungerechtfertigte Forderungen durchzusetzen als Folge unangenehm teure Abmahnungen wegen der wettbewerbsrechtlich relevanten Verstöße erfolgen.



Im eignen Interesse sollten vertragliche Vereinbarungen und Bestellprozess durch einen versierten Anwalt geprüft werden.
Das dürfte billiger sein, als eine Abmahnung.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

In der Wiederrufsbelehrung muss angegeben sein, an welche Adresse der Widerruf zu richten ist.
Wenn der Widerruf an eine vollkommen andere Adresse geschickt wird ist das meiner Meinung nach nicht gültig.

Ich kann auch nicht irgendeine Bestellung widerrufen, indem ich meinen Widerruf beispielsweise an den Bundespräsidenten schicke (außer ich hätte bei ihm bestellt...).

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Davon abgesehen, dass in meinen AGB drin steht, dass der Widerruf schriftlich per Post erwirken ist


Sowas gehoert nicht in die AGB, sondern in die schriftliche Widerrufsbelehrung.

Ausserdem ist eine solche Regelung reine Schickane, um den Widerrug zu erschweren. Da macht kein Richter mit.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

quote:
Wenn der Widerruf an eine vollkommen andere Adresse geschickt wird ist das meiner Meinung nach nicht gültig.

Bei der Tendenz der Richter zu verbraucherfeundlicher Rechtsprechung würde ich über diese Brücke nicht gehen wollen...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
DayMaker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Lieben dank für die vielen Atworten.

Ihr habt mir wirklich sehr weiter geholfen.
Die.AGB und die Widerrufsbelehrung werde ich nun anpassen bzw gar anlegen :)

Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Eventuell hinterher mal einen Fachnmann kontrollieren lassen: http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/
Ist billiger als eine Abmahnung ...





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